In Österreich wäre das legal, dort dürfen die Polizisten auch Geschwindigkeiten schätzen (oder war es Italien ?), ich glaube aber nur unter bestimmten Vorraussetzungen...
So viel zu diesem Thema:
Sehr geehrter Herr XXX,
wir beziehen uns auf Ihre geschätzte Anfrage vom 23.09.2011 und dürfen mitteilen, dass nach gegenwärtigem Stand der Dinge in Österreich mehrere Arten der Geschwindigkeitsfeststellung zulässig sind.
Neben Radar- und Lasermessung - den bei weitem häufigsten Feststellungsarten - kommen auch die Messung mit Stoppuhr, das Nachfahren mit einem Dienstfahrzeug mit geeichtem Tachometer und auch die Geschwindigkeitsschätzung mit freiem Auge durch einen in der Verkehrsüberwachung geschulten Polizeibeamten in Frage.
Der Verwaltungsgerichtshof hat diese Art der Feststellung in mehreren gleichlautenden Erkenntnissen (zB 82/02/0219) für zulässig erklärt, soferne gewisse Kriterien vorliegen. So muss etwa die Beobachtung des Fahrzeuges über eine Strecke von mind. 100 Metern stattfinden, das Fahrzeug muss sich am beobachtenden Beamten vorbeibewegen und es muss die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mind. 30 % überschritten sein.
Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre kann jedoch festgestellt werden, dass in erster Linie getrachtet wird, Messgeräte einzusetzen und die Geschwindigkeitsschätzung mit freiem Auge nur mehr in wenigen Einzelfällen vorkommt. Zulässig ist sie - wie oben ausgeführt - jedoch nach wie vor.
Wir hoffen, dass wir damit behilflich sein konnten und zeichnen
mit freundlichen Grüßen
Dr. Ralph Wiplinger
Leiter Rechtsservice