Hab Nun Auch Xenon !
#21
Geschrieben 03 Januar 2008 - 18:31 Uhr
ich hab 6000k ! und es ist weiß
von dem motorrad xenon gesetz hab ich auch schonmal was gehört aber bisher nix offizielles
aber ich denke mal das ich demnächst versuchen werde es eintragen zu lassen ! mal schauen !
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Geschrieben 03 Januar 2008 - 18:31 Uhr
#22
Geschrieben 05 Januar 2008 - 14:55 Uhr
Und selbst wenn man es versuchen würde, würde mann da wohl eher belächelt-ausgelacht...
Ausserdem hätte yamaharc dann keine 3 Punkte bekommen!!!
IRGENDWANN ERWISCHT ES JEDEN
#23
Geschrieben 06 Januar 2008 - 13:27 Uhr
#24
Geschrieben 06 Januar 2008 - 13:33 Uhr
#25
Geschrieben 06 Januar 2008 - 14:03 Uhr
*reusper* Für showzwecke ist alles zugelassen
ja richtig aber denn muss der rest auch so gehen:) und bei bike connection z.b. steht nix von nicht stvo tauglich...
#26
Geschrieben 06 Januar 2008 - 15:46 Uhr
#27
Geschrieben 06 Januar 2008 - 15:52 Uhr
www.bike-connection.com
Berlin - Abfahrt Spandauer Damm von der A113.
Gruß.-
#29
Geschrieben 06 Januar 2008 - 16:03 Uhr
da steht:
"Nutzen Sie den Vorteil bei einer Motorrad Umrüstung.
Lt. aktueller Information des Bundesverkehrsministerium in Bonn
vom 22.10.2007 besteht bei Motorrädern die Möglichkeit einer offiziellen Xenonnachrüstung ohne eine TÜV Abnahme oder Eintragung in die Fahrzeugpapiere.
Es besteht die Möglichkeit bauartgeprüfte Xenon Scheinwerfer an Krafträdern zu montieren, da eine Scheinwerferreinigungsanlage und eine dynamische Leuchtweitenregulierung derzeit nur bei PKW`s gefordert wird lt. Stvzo.
Eine Abnahme des Scheinwerfers ist nicht gefordert, da der Scheinwerfer ein EG- bzw. ein ECE-Prüfzeichen besitzen muss.
Eine eventuelle TÜV-Änderungsabnahmenpflicht besteht nur für die Halterung des Scheinwerfers, wenn von diesem eine Gefährdung ausgehen könnte, wie z.b. durch scharfe Kanten oder unzureichende Montage."
denn würd ich das machen...
#30
Geschrieben 06 Januar 2008 - 16:08 Uhr
Alles andere führt früher oder später nur zu Problemen auch wenn man nen dummen Tüv'ler findet der es ohne einträgt.
Wenn euch einer auf die Haube nimmt und ihr bekommt keinen Cent erstattet weil euer Bike nicht "Verkehrstauglich" war hat sich das tolle Licht nicht gelohnt
#31
Geschrieben 06 Januar 2008 - 16:25 Uhr
#32
Geschrieben 06 Januar 2008 - 16:32 Uhr
imho : wenn dumm, dann bald keine Abnahmeberechtigung mehr.
Das Zusammenspiel jeweils bauartgenehmigter Einzelteile nach §19 StVZo als "ungefährlich" bzw."ungefährdend" eintragen zu lassen verbietet den Versicherungen quasi sich auf "fehlende Verkehrstauglichkeit" herrauszureden....
Das nur mal so als Info am Rande.
Eintragungsfähig wäre , meiner Meinung nach, die Kombination aus
2 x XENON MINI DE Scheinwerfer, bauart & typgeprüft speziell für Xenonlicht ( 2Stk.) inklusive der Leuchtmittel.
Problem hier ist die Länge der DE-Scheinwerfer um sie in einen R6 Scheinwerfer zu montieren.
...beim Bike-connection Angebot ist ed NUR Kabelsatz und Vorschaltgerät was man legal spazieren fahren darf.
Nur die Brenner in der Originalaufnahme.... das kann man legal ganz getrost vergessen.
Ich lese das so , das die "E"-Abnahme aus dem Day-lights Angebot aus der Abnahme aller Komponenten besteht.
#33
Geschrieben 06 Januar 2008 - 17:21 Uhr
Änderungsabnahme = Sachverständiger = Diplom-Ingenieur = NICHT dumm.
imho : wenn dumm, dann bald keine Abnahmeberechtigung mehr.
Bildung und Dummheit sind zwei Paar Schuhe, das mal so am Rande.
Ich hab schon oft erlebt das ein Prüfer Eintragungen nach eigenem Ermessen vorgenommen hat die laut StVZO so niemals auf die Straße dürfen hätten.
Die Vorgaben sind recht einfach, der Scheinwerfer muss eine ALR haben und am Fahrzeug muss sich eine SWA befinden. Dennoch treff ich immer wieder auf Leute die einfach Xenonbrenner in ihren Scheinwerfer gebastelt haben und das dann tatsächlich von nem Prüfer eingetragen bekommen haben. Einige davon wurden mittlerweile auch wieder erwischt und haben trotz Eintragung Punkte bekommen und das ganze wurde dann zusätzlich noch auf den Prüfer zurückgeführt der sich dafür verantworten musste. Bei einer falschen Eintragung ist also das Papier genau soviel wert wie das was neben meiner Toilette hängt.
Man kann sich das trotzdem schön reden, wenn man es unbedingt brauch muss ja im Endeffekt jeder selbst wissen was er macht. Großen Schaden nimmt die Umwelt dadurch ja nicht, obwohl es schon nervig ist wenn einem so ein illegaler Xenonumbau nachts entgegen kommt
#34
Geschrieben 06 Januar 2008 - 17:28 Uhr
Nur die Brenner in der Originalaufnahme.... das kann man legal ganz getrost vergessen
schrieb ich oben...
#35
Geschrieben 06 Januar 2008 - 17:39 Uhr
Mal abgesehen vom Preis gefallen mir die kleinen Scheinwerfer aber nicht. Dann müsste man auch noch die originalen großen Ausschnitte zuspachteln.
Für die originalen Scheinwerfer wird es wohl auch nie eine Möglichkeit geben das nachzurüsten. Denn der Reflektor und die Frontscheibe sind ja nicht für ein Xenon-Leuchtmittel ausgelegt.
#36
Geschrieben 06 Januar 2008 - 18:07 Uhr
A) die sorge das mit bei doppelter leuchttemparatur mir die scheinwerfer zu heiss werden
B) der mist net legal is weil der scheinwerfer für halogen ausgelegt is (wobei ich vermute das lichtstreuung bei halogen und xenon identisch is wenn die birne/brenner ähnlich aussieht und das nur juristische krümelkackerei is oder?!)
schaaade hätte gerne helleres licht weil ich finde das ablend-halogenlicht am tag zu wenig zu sehen is und ich immer angst hab umgefahren zu werden (darum der tip... am tage fernlicht wenn schon kein xenon )
#37
Geschrieben 06 Januar 2008 - 21:25 Uhr
#38
Geschrieben 07 Januar 2008 - 04:09 Uhr
ich hab auch noch nie ein scheinwerfer gesehen der geschmalzen ist bei normaler bauweise !
die xenon brenner werden nicht soooooooviel heißer das das plastik schmilzt
zumal ja die scheinwerferlinsen ja aus metall sind und nur das gehäuse aus plasitk
selbst die 100w lampen hält der scheinwerfer aus !
das is doch allles nur schikane, bald bringt bmw bestimmt mopeds mit exnon raus und sagen zuläsig
und am scheinwerfer wurde dann bestimmt nix geändert als die aufschrifft !
so wir das doch überall gemacht.
#39
Geschrieben 07 Januar 2008 - 09:04 Uhr
Auszug aus dem Dokument:
Die Prüfungen haben ergeben, dass
1. Die Blendwirkung in Kurven und Drehungen vernachlässigbar ist.
2. Die Blendwirkung beim Beschleunigen und auf unebenem Untergrund
nur vorrübergehend ist.
3. Der Lichtkegel unter der HH-line liegt. (Was auch immer das sein soll)
Also braucht man nur ein mechanisches System, um den Höhenunterschied bei einem zweiten Fahrer auszugleichen.
die autoscheinwerfergläser sind aus dem selben plastik wie bei uns !
Es geht darum, dass die Form nicht für Xenon ausgelegt ist und deswegen blenden könnte.
Angehängte Dateien
Bearbeitet von Grillmeister, 07 Januar 2008 - 09:07 Uhr.
#40
Geschrieben 07 Januar 2008 - 11:58 Uhr
Osram Night Braker oder Philips X-Treme nichts anderes.