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Betriebserlaubnis Erloschen!


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50 replies to this topic

#21 Yamitom

Yamitom

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Posted 16 April 2006 - 11:51 Uhr

OT: du darfst sogar mehr leute mitnehmen als eingetragen (zumindest im auto), solange du das zulässige gesamtgewicht nicht überschreitest.

nicht richtig, du darfst nur soviele mitnehmen wie du Sitzplätze zur Verfügung hast
Wie wollen sich sonst auch die anderen angurten? (Gurtpflicht)


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Posted 16 April 2006 - 11:51 Uhr

Hallo Yamitom,

schau mal hier: Betriebserlaubnis Erloschen!. Dort wird jeder fündig!





#22 P@rtisan

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Posted 16 April 2006 - 12:31 Uhr

OT: du darfst sogar mehr leute mitnehmen als eingetragen (zumindest im auto), solange du das zulässige gesamtgewicht nicht überschreitest.

nicht richtig, du darfst nur soviele mitnehmen wie du Sitzplätze zur Verfügung hast
Wie wollen sich sonst auch die anderen angurten? (Gurtpflicht)

ebenfalls nicht richtig. in einem pkw können 5 angegurtet sitzen. wenn sich die möglichkeit bietet kann man 5 weitere im pkw "verstauen". diese müssen sich nicht anschnallen und die zGM darf nicht überschritten werden. Ergo kein Verstoß!


#23 Yamitom

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Posted 16 April 2006 - 13:08 Uhr

ebenfalls nicht richtig. in einem pkw können 5 angegurtet sitzen. wenn sich die möglichkeit bietet kann man 5 weitere im pkw "verstauen". diese müssen sich nicht anschnallen und die zGM darf nicht überschritten werden. Ergo kein Verstoß!

und warum machen die dann immer nen Aufwand wenn mal nen Ausländischer Fahrer nen paar mehr Leute im Wagen hat?
Erst letzten wieder in der Zeitung stand, 9 Insassen, wäre ja unverantwortlich hinten 1 Erwachsenen und 6 Kinder sitzen zu haben.

irgend wie ja dann auch nicht ganz korrekt, entweder ich darf oder nicht

recherche:es dürfen nur 9 Personen inkl Fahrer sein ,-)
gemäß § 4 Abs. 4 PBefG


#24 R6-Onkel

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Posted 16 April 2006 - 13:35 Uhr

OT: du darfst sogar mehr leute mitnehmen als eingetragen (zumindest im auto), solange du das zulässige gesamtgewicht nicht überschreitest.

nicht richtig, du darfst nur soviele mitnehmen wie du Sitzplätze zur Verfügung hast
Wie wollen sich sonst auch die anderen angurten? (Gurtpflicht)

ebenfalls nicht richtig. in einem pkw können 5 angegurtet sitzen. wenn sich die möglichkeit bietet kann man 5 weitere im pkw "verstauen". diese müssen sich nicht anschnallen und die zGM darf nicht überschritten werden. Ergo kein Verstoß!

D.h. ich dürfte wenn ich einen Kombi fahre und die fünf sitze belegt wären noch soviel leute im Kofferraum mitnehmen bis ich die zGM erreiche.


#25 P@rtisan

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Posted 16 April 2006 - 13:41 Uhr

ja rein rechtlich schon ...

@ tom

§ 1

Sachlicher Geltungsbereich

(1) Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Straßenbahnen, mit Oberleitungsomnibussen (Obussen) und mit Kraftfahrzeugen. Als Entgelt sind auch wirtschaftliche Vorteile anzusehen, die mittelbar für die Wirtschaftlichkeit einer auf diese Weise geförderten Erwerbstätigkeit erstrebt werden.

Edited by P@rtisan, 16 April 2006 - 13:42 Uhr.


#26 officerkill

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Posted 16 April 2006 - 13:49 Uhr

§19 StVZO sagt im Absatz II BE erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

2. das Abgas- und Geräuschverhalten versschlechtert wird.

Hier sind Teile angebaut worden, die keine BE haben. Somit trifft 1. zu. So wie das Motorrad aus dem Werk geht ist es genehmigt auf öffentlichen Straßen zu fahren. Sollte man irgendein Teil ändern, was nicht Serie ist braucht man eine ABE dafür. Diese wird von der Bundesprüfstelle vergeben. Hat dein Kumpel die nicht hat er ein Problem.

Somit bekommt er eine OWI-Anzeige und das Motorrad darf in dem Zustand nicht mehr fahren.

Mit dem einsitzer bin ich ehrlichgesagt überfragt. Aber ich halte es für übertrieben.


#27 P@rtisan

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Posted 16 April 2006 - 15:51 Uhr

ich halte auch so einiges für übertrieben. da steigen selbst die a.a.S.o.P nicht durch. ich warte die novellierung der StVZO ab ... ma sehen ob dann alles einfacher oder noch schwieriger wird.

es fängt schon damit an, dass manche beim 19 (2) ne abstrakte und manche eine konkrete Gefahr begründen ... das hat ja auch große Konsequezen für das pol. Handeln ...


#28 Sir-Winston

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Posted 16 April 2006 - 16:53 Uhr

Weil doch hier immer ein wenig viel spekuliert wird habe ich mal einige Erläuterungen herrausgesucht, vielleicht wird´s dann doch mal etwas klarer was ne ABE und was ne Bauartgenehmigung ist...


Betriebserlaubnis (amtliche Bestätigung der Vorschriftsmäßigkeit)

- z.B. zulassungsfreie Anhänger (Bauwagen, Bauern, Schausteller 25er Plakette)
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis bbh 20km/h

EG-Typ Genehmigung: Teile+Fzg; Kraftfahrt Bundes Amt
ABE-Allgemeine: Teile+Fzg; KBA
EBE (Einzelbetriebserlaubnis): Teile+Fzg; Kraft Verkehrs Amt
Bauartgenehmigung: nur Teile; KBA §22a; z.B. e, E, ~
BE für Oldtimer (mind. 30Jahre): KVA

(soll ne Tabelle werden...)
Serien KfZ, Einzel Kfz, Serien Teil, einzelne Kfz-Teile
EG-Typ: x - x -
ABE: x - x -
EBE: - x - x
Bauartgeneh.: - - x x




Erlöschen der Betriebserlaubnis:

Durch die einmalige Zulassung entsteht eine fahrzeugbezogene Betriebserlaubnis.
Diese kann durch folgende Änderungen erlöschen:

Wenn durch
- die in der BE genehmigte Fahrzeugart geändert wird oder
- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
- das Abgasverhalten oder Geräuschverhalten verschlechtert wird

Das gilt nicht bei Ein- oder Ausbau von Teilen (§19(b) StVZO)

1.) Für diese Teile eine BE (§22 StVZO) oder Bauartgenehmigung (§22(a) StVZO) erteilt worden ist oder der nachträgliche Anbau im Rahmen der BE des Kfz genehmigt worden ist; UND die Wirksamkeit der BE/Bauartgenehmigung oder Genehmigung nicht von einer Anbauabnahme abhängig gemacht worden ist.
2.) Die Wirksamkeit der BE/Bauartgenehmigung oder Genehmigung von Anbauabnahme abhängig gemacht wurde und die Abnahme durch einen a.a.S.o.P unverzüglich vorgenommen und bestätigt wurde.
3.) Für dieses Teil eine EWG-BE, EWf- Bauartgenehmigung oder EG- Typengenehmigung erteilt worden ist und evt. Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind.
4.) Diese Teile identisch sind mit einem Teil für das Teilegutachten eines technischen Dienstes vorliegt
- der im Gutachten angegebene Verwendungsbereich eingehalten wurde
- und die Abnahme durch a.a.S.o.P unverzüglich vorgenommen und bestätigt worden ist.

Grundsätzlich erlischt die BE wenn nicht die in 1 oder 3 aufgeführten Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht beachtet werden.
- der Fahrzeugführer hat entsprechende Nachweise mitzuführen. In Fällen nach §4 (sog. Teilegutachten) das Gutachten mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbau von a.a.S.o.P
- und auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen
Der Nachweis kann auch durch Eintragung der Zulassungsstelle in Fahrzeugschein oder Anhängerverzeichnis geführt werden.

Beispiele: Beiwagen an Kraftrad, Auspuff, Bremsen, Leistung, Lenker, Lenkrad

Erlöschen:
anderer Motor, Felgen, Reifen anderer Bauart oder Dimension, Verkleidung an Krad (Lenk- Fahr- Bremseigenschaft, Wirkung v. lichttechnischen Einrichtungen verändert)
Anbau Anhängerkupplung, Aufkleben von schwarzen Folien an Scheiben, Halter von Ersatzrad am Fahrzeugäußeren, Glasausstelldach, Frontspoiler, Heckspoiler, Schalensitze.

Nicht Erlöschen:
Anbau Antenne, Heck- Dachgepäckträger, zulässige Zusatzscheinwerfer, Austauschmotor (gleicher Bauart, gleicher Leistung, gleicher Hubraum), Abnehmen der Radkappen (u.U. Gefährdung durch Schrauben etc. -> OWi), Einbau Kühlschrank, Sturzbügel, Gepäckträger, Kofferträger (Zubehör), Tankrucksack, Austausch mit gleichem Sitz oder Sitzbank, Sitzbank aufpolstern oder aus 2 Sitzflächen beim Krad eine machen -> OWi
Hoffe ich konnte damit helfen...
Gruß Sir-Winston :zyklop:


#29 P@rtisan

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Posted 16 April 2006 - 17:36 Uhr

ja ok ... du hast den §19 zitiert ... was is denn nu mit selbstgebauten KZH?

und was sagt die rechtsprechung denn zu der Gefährdung die im §19 beim Erlöschen BE gefordert wird. Konkret oder abstrakt?


#30 yellow toto

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Posted 22 April 2006 - 19:07 Uhr

Sehr geehrter Herr Zur,



den Umbau auf Einsitzer müssen Sie tatsächlich vom TÜV abnehmen lassen.



Unser Tipp: Lassen Sie sich diesen Umbau als „wahlweise“ eintragen. Dann können Sie zwischen 1 – und 2-Personen-Betrieb hin- und herrüsten, ohne dass Sie die Änderung jedes Mal eintragen lassen müssen.



Mit freundlichen Grüßen



Elisabeth Dege

YAMAHA MOTOR DEUTSCHLAND GmbH

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Habe mal eine Anfrage an Yamaha gestartet


#31 crazyjoda

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Posted 22 April 2006 - 21:27 Uhr

Sehr geehrter Herr Zur,



den Umbau auf Einsitzer müssen Sie tatsächlich vom TÜV abnehmen lassen.



Unser Tipp: Lassen Sie sich diesen Umbau als „wahlweise“ eintragen. Dann können Sie zwischen 1 – und 2-Personen-Betrieb hin- und herrüsten, ohne dass Sie die Änderung jedes Mal eintragen lassen müssen.



Mit freundlichen Grüßen



Elisabeth Dege

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Mann, blödes Deutschland! :ne: Die haben doch einen an der Klatsche! :verwirrt:
Wie im Kindergarten :pirat:


#32 Yamitom

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Posted 22 April 2006 - 22:25 Uhr

Sehr geehrter Herr Zur,

den Umbau auf Einsitzer müssen Sie tatsächlich vom TÜV abnehmen lassen.

Unser Tipp: Lassen Sie sich diesen Umbau als „wahlweise“ eintragen. Dann können Sie zwischen 1 – und 2-Personen-Betrieb hin- und herrüsten, ohne dass Sie die Änderung jedes Mal eintragen lassen müssen.


Mit freundlichen Grüßen



Elisabeth Dege

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Habe mal eine Anfrage an Yamaha gestartet

Ja aber ist denn nun die Soziusabdeckung schon ein Umbau auf einen Einsitzer?
Es ist ja in dem Sinne kein Umbau sondern nur ein Tausch

Wie war denn deine Anfrage formuliert?


#33 Spirou

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Posted 23 April 2006 - 01:24 Uhr

oh mein gott.

"in deutschland ist alles erlaubt, was nicht durch irgendwas verboten ist!!!"
&nbsp;&nsbp;&nbsp;&nsbp;&nbsp;&nsbp;&nbsp;&nsbp;
:abgelehnt: :wut:

Dann werde ich wohl auch mal meine fußrasten wieder dran machen und den auspuffhalter bei ebay reinstellen.
muss diesen monat nämlich zum tüv und habe keinen bock auf so ein prozedere!!!


#34 yellow toto

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Posted 23 April 2006 - 08:56 Uhr

Ja aber ist denn nun die Soziusabdeckung schon ein Umbau auf einen Einsitzer?
Es ist ja in dem Sinne kein Umbau sondern nur ein Tausch

Wie war denn deine Anfrage formuliert?

Natürlich kommen die Fußrasten ab. Ganz oder gar nicht! :grins:





War aber auch ohne Fußrasten beim Tüv, und der hat nichts gesagt!


#35 gtd-man

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Posted 23 April 2006 - 11:17 Uhr


Ja aber ist denn nun die Soziusabdeckung schon ein Umbau auf einen Einsitzer?
Es ist ja in dem Sinne kein Umbau sondern nur ein Tausch

Wie war denn deine Anfrage formuliert?

Natürlich kommen die Fußrasten ab. Ganz oder gar nicht! :grins:





War aber auch ohne Fußrasten beim Tüv, und der hat nichts gesagt!

Umbau wäre für mich jetzt so ein Einmannhöcker wie z.B. bei einer Rennverkleidung...aber nur Fußrasten ab und Soziusabdeckung - das ist ja mal mehr als lächerlich :applaus: Wie ist denn da das Erlöschen der ABE begründet? Gefährdung?? :poken:


#36 yellow toto

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Posted 23 April 2006 - 11:24 Uhr

Das war eine offizielle Antwort von Yamaha. Kann das auch nicht verstehen. Bin auch nicht davon ausgegangen, dass die ABE erlischt. Aber wie gesagt, habe ja auch so TÜV bekommen.


#37 P@rtisan

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Posted 23 April 2006 - 12:32 Uhr


Ja aber ist denn nun die Soziusabdeckung schon ein Umbau auf einen Einsitzer?
Es ist ja in dem Sinne kein Umbau sondern nur ein Tausch

Wie war denn deine Anfrage formuliert?

Natürlich kommen die Fußrasten ab. Ganz oder gar nicht! :grins:





War aber auch ohne Fußrasten beim Tüv, und der hat nichts gesagt!

Umbau wäre für mich jetzt so ein Einmannhöcker wie z.B. bei einer Rennverkleidung...aber nur Fußrasten ab und Soziusabdeckung - das ist ja mal mehr als lächerlich :applaus: Wie ist denn da das Erlöschen der ABE begründet? Gefährdung?? :poken:

Das Erlöschen BE lässt sich auch mit zwei anderen Varianten Begründen, nämlich u.a. mit Änderung der Abgaswerte (Umweltvariante) und Änderung der FzgArt, also eine Änderung die eine Auswirkung auf Ziff.1 Nr.1 des Fzgscheins zur Folge hat!

Letzteres trifft dann auch hier zu! Ergo erlöschen BE!


#38 Heidi

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Posted 23 April 2006 - 20:08 Uhr

Ich bin der Meinung das die Betriebserlaubniss nur dann erlischt wenn ich den Umbau von 2 S. auf 1 S. nicht mehr Rückgängisch machen kann. z.B. das entfernen der Halterungen der hinteren Fussrasten.

Da frage ich mich warum es da für die 2006 auch die schönen Abdeckungen für die Fussrastenlöscher hinten im Heck von YAMAHA gleich mit dazu gibt...???


#39 P@rtisan

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Posted 23 April 2006 - 22:18 Uhr

kann dir nicht sagen wie das gehändelt wird ..fakt ist .. wenn man aus nem "krad zur personenbeförderung" einen einsitzer macht .. dann ändert man die bauart und somit erlischt die BE wenn man es nicht eintragen lässt!

so ist es vom gesetz ... wie es im praktischen aussieht is die andere sache. bei tüv juckt es auch keinen .. is auch schwachsinn!

viell. ändern die herren das ma bei der novellierung der stvzo, die ja kommen solL!


#40 crazyjoda

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Posted 23 April 2006 - 22:46 Uhr

so ist es vom gesetz ... wie es im praktischen aussieht is die andere sache. bei tüv juckt es auch keinen .. is auch schwachsinn!

viell. ändern die herren das ma bei der novellierung der stvzo, die ja kommen solL!

:daumen: