Also um die Sache zu Ende zu bringen, wollte ich mal schreiben, wie es jetzt ausgegangen ist...
Der Einspruch wurde von dem Polizisten abgelenht, mit der Begründung, dass das Austauschen des Rücklichts nicht erlaubt ist und zusätzlich ein Rückstrahler anzubringen ist. Daraufhin habe ich den Einspruch zurückgenommen (obwohl das Rücklicht natürlich das originale Serienrücklicht war) und folgende E-Mail geschrieben:
"Sehr geehrte Frau (....),
widerwillen nehme ich hiermit meinen Einspruch vom 21.05.2014 zurück und habe jeglichen Glauben an eine kompetente und geschulte Polizei verloren.
Die Aussage in der Stellungnahme der Polizei, dass ein "Austausch der serienmäßigen Schlussleuchte mit integriertem Rückstrahler gegen eine weiße Schlussleuchte" stattgefunden hat ist schlichtweg falsch. Das an dem Motorrad angebrachte Rücklicht ist das originale Serienrücklicht und wurde nie ausgetauscht. Unter diesem Umstand ist es auch nicht notwendig, die in der Stellungnahme erwähnte ABE mit sich zu führen.
Es handelt sich bei dem Vergehen am 18.04.2014 also lediglich im das Fehlen des roten Rückstrahlers und nicht um eine nicht zugelassene Schlussleuchte. Somit ist das zu zahlende Bußgeld in Höhe von 108,50€ utopisch und absolut nicht gerechtfertigt.
Ich bitte Sie diese E-Mail an den Polizeioberkommissar (....) weiter zu leiten, um zukünftige Missverständnisse über "Tuningmaßnahmen" aus dem Weg zu gehen.
Für eine Antwort von Polizeioberkommissar (....) wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
(.....)"
Daraufhin habe ich ein Brief von dem Polizisten bekommen, in dem er schreibt, dass das Rücklicht nach seinen Recherchen tatsächlich das originale Rücklicht ist. Es ist aber keiner in der Lage, ALLE Motorräder und Anbauteile zu kennen und somit bleibt es bei der Strafe...
Letztendlich habe ich mir ein Rückstrahler drangebastelt und hoffe, dass ich nächstes mal mehr Glück habe.