A2 Führerscheinregelung Änderung?
#21
Geschrieben 02 Juni 2016 - 18:39 Uhr
+++ Update vom 24. Mai 2016: Das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur will einen Bestandsschutz für A2-Stufenführerschein-Inhabern. Deren Motorräder dürften dann weiterhin ungedrosselt mehr als 70 kW leisten (in Deutschland). Das geht aus der Verordnung zur geplanten Einführung der 70kW-Regel für den A2-Stufenführerschein vor, die dem Bundesrat nun vorliegt, so die aktuellste Pressemitteilung des IVM zu diesem Them
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Geschrieben 02 Juni 2016 - 18:39 Uhr
#22
Geschrieben 03 Juni 2016 - 14:46 Uhr
Zitat aus deinem Link
+++ Update vom 24. Mai 2016: Das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur will einen Bestandsschutz für A2-Stufenführerschein-Inhabern. Deren Motorräder dürften dann weiterhin ungedrosselt mehr als 70 kW leisten (in Deutschland). Das geht aus der Verordnung zur geplanten Einführung der 70kW-Regel für den A2-Stufenführerschein vor, die dem Bundesrat nun vorliegt, so die aktuellste Pressemitteilung des IVM zu diesem Them
Les den Artikel bitte richtig ,das Fettgedruckte von dir ist vom 17.
Und wer weiter lesen kann findet unten das:
Der Industrie-Verband Motorrad (IVM) geht davon aus, dass es daher auch keine Besitzstandswahrung geben wird. Das heißt, wenn die Regelung so kommt, darf ein A2-Inhaber beispielsweise eine auf 48 PS gedrosselte Suzuki Hayabusa auch innerhalb Deutschlands nicht mehr fahren, selbst wenn dies bis dahin nach deutscher Gesetzgebung in Ordnung war. Die deutsche Nachbesserung soll im Sommer 2016 abgeschlossen sein.
Unklar ist derzeit noch, wie viele A2-Inhaber von dieser Änderung betroffen sein werden und ihr potenziell zu starkes Motorrad dann nicht mehr fahren dürfen.
Made my day
#23
Geschrieben 03 Juni 2016 - 15:59 Uhr
Der aktuellste Stand besagt, dass in dem Vorschlag für den Bundestag ein Bestandschutz vorgesehen ist.
Wenn dieser Vorschlag durch geht und in Kraft tritt, dann wird es auch diesen Bestandschutz geben!
Deswegen würde ich dich bitten hier nicht alle Leute zur verwirren.
Wie aus deinem Zitat auch hervorgeht, ist der Stand bzw das update vom 24.05
#24 Gast-Ghost Rider_*
Geschrieben 03 Juni 2016 - 16:08 Uhr
vllt soltten wir mal protestieren so alle einfach mit dem moped vor den bundestag stellen
#25
Geschrieben 03 Juni 2016 - 19:43 Uhr
Hauptsache was schreiben, wa Mark?
#26
Geschrieben 15 Juni 2016 - 10:07 Uhr
Update zum Thema Änderung der Führerschein Klasse A2
Ich habe mir eben die "Drucksache" zur 671. Bundestags Sitzung am 22.06.2016 durchgelesen
Hier findet man als Tagesordnungspunkt 9
"Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften"
Liest man sich also die PDF sehr aufmerksam durch, findet man auf PDF Seite 13, folgende Änderung:
c) Nach Nummer 6 wird folgende Nummer 6a eingefügt:
„6a § 6 Absatz 1 zu Klasse A2
Inhaber einer ab dem 19. Januar 2013 bis zum Ablauf des … [Einsetzen: Tag vor
dem Tag des Inkrafttretens des Artikels 1 dieser Änderungsverordnung] erteilten
Berechtigung zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einer
Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung
zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, sind im Inland auch zum Führen
von Krafträdern berechtigt, deren Leistung von über 70 kW Motorleistung
abgeleitet ist.“
Kurz um, wird am 23.6 in der Ausschusssitzung darüber geredet
und wenn alles gut läuft, wird dieser Artikel am 8.7 in der Plenarsitzung festgelegt.
Gruß euer Andy
#27
Geschrieben 15 Juni 2016 - 12:48 Uhr
Bin mir nämlich nicht so ganz sicher ob ich das schaffe..
#28
Geschrieben 15 Juni 2016 - 13:21 Uhr
Wenn das Gesetzt an dem Tag so angenommen wird dann gilt es ab dem Tag.
Außer sie legen einen extra Termin fest ab wann es gültig ist.
Ich würde halt deiner Fahrschule sage das du bist dahin fertig sein willst, je nach dem sollte sowas möglich sein von der Zeit her.
Vorausgesetzt du hast deine Theorie schon.
Bearbeitet von Fabi_1993, 15 Juni 2016 - 15:53 Uhr.
#29
Geschrieben 15 Juni 2016 - 13:58 Uhr
sprich der 7.7.2016 ist für alle Stichtag
Gruß Andy
#30
Geschrieben 15 Juni 2016 - 21:14 Uhr
Vorallem wen juckt das denn bitte 48 ps sind 48 ps
Naja, nicht ganz,... wenn die Karren nur per Gasanschlag gedrosselt sind, dann ist das schon krass mehr. Der Vorbesitzer meiner RJ05 hatte die mit Gasanschlagdrossel mal auf einem Prüfstand (da ein Bekannter von ihm einen betreibt) und da lagen mal eben über 80PS am Hinterrad an, mit Gasanschlagdrossel.
Aber nichts desto Trotz, die neue Regelung ist einfach nur Bullsh*t!
#31
Geschrieben 02 Juli 2016 - 15:20 Uhr
Jetzt nur noch das beste für Freitag hoffen
#32 Gast-Ghost Rider_*
Geschrieben 02 Juli 2016 - 20:32 Uhr
Supi Glückwunschknapp aber hat doch noch funktioniert: hab den Schein in der Tasche.
Jetzt nur noch das beste für Freitag hoffen
Bearbeitet von Ghost Rider, 02 Juli 2016 - 20:32 Uhr.
#33
Geschrieben 11 Juli 2016 - 18:41 Uhr
Nabend,
Weiss man nun eigentlich schon was von der Neuregelung?!
#34
Geschrieben 11 Juli 2016 - 18:47 Uhr
Gruß Andy
#35
Geschrieben 11 Juli 2016 - 18:51 Uhr
Danke für die schnelle antwort,
wann wird die sein?
Mfg
#36
Geschrieben 11 Juli 2016 - 18:59 Uhr
#sei nicht zu faul zum Google!
#37
Geschrieben 13 Juli 2016 - 12:40 Uhr
Update: Beschluss wird am 13. September erwartet. Da es am 08. Juli nicht zur Einigung kam.
Also für alles die noch eine R6 fahren wollen mit A2, haltet euch ran.
Quelle: Hier klicken
#38
Geschrieben 19 Juli 2016 - 21:32 Uhr
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#39 Gast-Ghost Rider_*
Geschrieben 19 Juli 2016 - 22:03 Uhr
#40
Geschrieben 20 Juli 2016 - 08:44 Uhr
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