Darf Man Sein Motorrad In Der Mietwohnung Unterstellen?
#21
Geschrieben 23 Februar 2012 - 15:38 Uhr
wenn nicht müssen vier kollegen ranhalten die ich durch das treppenhaus dirigiere
ich hab mit meiner vermieterin gesprochn und sie ist sogar begeistert davon O_o das ich soviel liebe dafür habe
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Geschrieben 23 Februar 2012 - 15:38 Uhr
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#22
Geschrieben 23 Februar 2012 - 15:47 Uhr
#23
Geschrieben 23 Februar 2012 - 15:51 Uhr
bekomm aber jetzt schon panik (auch wenn sie aufgebockt ist und eine outdoorplane drüber ist) das die arme friert und weint
wäre mal interessant zu hören, wie der geruch und alles ist wenn man sie einwintert ... natürlich von leute die sie auch in der wohnung stehen haben.
vorab danke ^^
#24 Gast-AndI123_*
Geschrieben 23 Februar 2012 - 16:23 Uhr
#25
Geschrieben 23 Februar 2012 - 16:31 Uhr
ist eine Prima idee.
Würde es auch ohne Absprache mit dem Vermieter durchziehen. Was solls solang du nichts beschädigst bei rein transportieren kommt da nie und nimmer eine beschwerde und wenn es hart auf hart komme eine Abmahnung.
#26
Geschrieben 23 Februar 2012 - 16:33 Uhr
also ich teste das alles ende dieser saison (ich will garnicht daran denken) und je nachdem wie arg der geruch ist werd ich sie auf die terasse stellen.
bekomm aber jetzt schon panik (auch wenn sie aufgebockt ist und eine outdoorplane drüber ist) das die arme friert und weint
wäre mal interessant zu hören, wie der geruch und alles ist wenn man sie einwintert ... natürlich von leute die sie auch in der wohnung stehen haben.
vorab danke ^^
Reden wir jetzt vom reinen Überwintern oder vom dauerhaften Stellplatz in der Wohnung? Also ich hätte weniger Bock meine Karre da jedesmal hoch und runter zu schleppen Zumal man dann wirklich ein paar Kollegen brauch um das Teil zu transportieren. Es sei denn man wohnt im Erdgeschoss, dann würd ichs auch sofort machen
mir geht es grundsätzlich nur zum überwintern, während der saison steht meine sexy in der tiefgarage
Bearbeitet von yamar2011, 23 Februar 2012 - 16:34 Uhr.
#27
Geschrieben 23 Februar 2012 - 17:04 Uhr
#28
Geschrieben 23 Februar 2012 - 17:05 Uhr
#29
Geschrieben 23 Februar 2012 - 17:07 Uhr
#30
Geschrieben 23 Februar 2012 - 18:00 Uhr
Ich hab meine alte Zündapp im Wohnzimmer. Allerdings in der 2. Etage ^^
Solange der Tank auch dicht und zu ist, riecht es auch kein Stück nach Benzin oder ähnlichen.
Bei der Zündapp hab ich nun natürlich alle Betriebsstoffe abgelassen, weil ich eh nicht vor habe sie in den nächsten Jahren zu fahren .
Wenn du aber eine Matte unterlegst, das keine Betriebsstoffe in den Teppich oder den Estrich eindringen können, sollte das auch kein Thema sein.
Tank halt soweit es geht immer leer fahren wegen der Brandgefahr.
Bearbeitet von Engel182, 23 Februar 2012 - 18:04 Uhr.
#31
Geschrieben 23 Februar 2012 - 18:30 Uhr
für mich ist das wohnzimmer als dauerhafter stellplatz gedacht, wie schon bereits erwähnt da ihr alle auch keinen plan habt - trotzdem danke^^ - mach ichs jetzt einfach scheiß drauf...
Das schlimmste was dir passieren kann wäre doch, das dir der Hausbesitzer sagt das er das nicht gerne sieht aber ich denke er könnte dagegen noch nichtmal was machen
Ein Pocketbike kann dir ja auch keiner verbieten in die Wohnung zu stellen
#32
Geschrieben 23 Februar 2012 - 19:04 Uhr
#33
Geschrieben 23 Februar 2012 - 19:13 Uhr
#34
Geschrieben 23 Februar 2012 - 19:43 Uhr
Zu 100% wird dich da jeder Anwalt freiargumentieren können
#35
Geschrieben 23 Februar 2012 - 20:08 Uhr
Gegenfrage: Darf ich meine Frau in der Garage wohnen lassen?
klar solange da ne küche drinne steht!!!!!!!!!!!!!
#36
Geschrieben 23 Februar 2012 - 21:47 Uhr
Brandbeschleuniger hat sowieso jeder im Haushalt (Putzmittel, Grillanzünder,Feuerzeuggas,Spraydosen...). Da der Haushalt aber keine gewerbliche Fläche ist, guckt da eh keiner nach.
Die Frage ist aber: Was ist gefährlicher, ein Tank gefüllt mit Benzin- oder ein vermeintlich leerer Tank mit Benzindämpfen?
Abgesehen davon- es gibt keinen geeigneteren Behälter für Kraftstoff als den Tank.
#37
Geschrieben 23 Februar 2012 - 22:00 Uhr
#38
Geschrieben 23 Februar 2012 - 23:57 Uhr
#39
Geschrieben 24 Februar 2012 - 00:55 Uhr
Das Ganze dürfte dann vermutlich in ähnlicher Weise mindestens auch für sonstige Räume eines Hauses gelten, wobei es offenbar, wie schon durch mehrere Experten hier erwähnt, auf die Kraftstoff-Komponete ankommt und die mögliche Belästigung anderer Bewohner durch zB den Geruch (hier ist es ähnlich wie bei Lärm vs. Sound - das muss jeder bei sich selber feststellen, was er dufte findet oder was ihm stinkt).
Interessant ist, dass es bei der Frage des Fahrzeugs im geschlossenen Raum mal wieder nicht auf das tatsächlich im Kfz enthaltene Kraftstoffvolumen, sondern auf das Volumen des Kraftstoffbehälters des Kfz, also des Tanks anzukommen scheint. (Wie am Flughafen mit den Flüssigkeiten beim Sicherheitscheck. Da kommt es auch auf die Größe des Behälters an und nicht darauf, wieviel tatsächlich drin ist.)
Könnte im ungünstigsten Fall vielleicht tatsächlich zu ner fristlosen kommen (ganze Haustür ist verschrabbelt, Treppenhausgeländer hängt auf halb acht, Tank völlig unzureichend abgedichtet, breite Spritspur ab der Garage bis zur Wohungstür, Treppenhaus stinkt wie ein Heizöllager, Mieter ist starker Raucher...)
Wird aber vermutlich nach der Devise laufen: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Schaust halt mal nach der Bauordnung deines Landes. Vielleicht kannst ab ner bestimmten Kubikmeterzahl deiner Bude 17-Liter darin aufheben. Dann noch etwas Brise One Touch oder Febreeze und alles ist gut.
#40
Geschrieben 24 Februar 2012 - 14:56 Uhr
Ich müsste mal wissen wie Breit der Lenker ist und ob ich durch die Tür komme