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Db-eater Bos


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29 Antworten in diesem Thema

#21 Gast-R6-HEIZER1977_*

Gast-R6-HEIZER1977_*
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Geschrieben 09 August 2006 - 21:55 Uhr

bin kein rechtsverdreher, aber eigendlich is doch erstmal der halter für den ordnungsgemässen zustand seines fahrzeuges zuständig. wenn du nicht der halter bist, und dich in ein auto mit abgefahrenen reifen setzt, handelst grob fahrlässig, weil man sich ja (eigendlich) vor fahrtantritt vom ordnungsgemässen zustand des fahrzeuges überzeugen muss. und da isses egal, ob du halter bist oder nicht.

frage an die experten:
ist das so richtig?


Ich denke schon.Der halter haftet für den Ordnungsgemässen zustand des fahrzeugs.



wie gut das ich ja gestern erst theorie prüfung hatte ^^

fuer das fahrzeug ist der halter UND der fahrer zuständig. Bedeutet is kein verbandszeuch drinn hab ich als fahrer pech denn ich hätte ja vorher schauen können usw ..

was da aber bei den grünen wieder abging kann ich auch nicht nachvollziehen db killer draussen und papa noch mit reinziehen wars frech zu dene ?

naja frech war ich nicht denk ich ich wurde halt gefragt wofür ich das draußen hab dann hab ich gesagt ich bin ab und zu auf dem Hockenheimring unterwegs und zudem ist das für meine eigene Sicherheit man ist ja als mopedfahrer wirklich schnell übersehen dann hört man mich wenigstens hatte da den Strafzettel schon da wars eh egal...Mal sehen was mit meinem 60Jahre alten Vater passiert notfalls gehts zum anwalt man muß sich ja nicht alles gefallen lassen


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Geschrieben 09 August 2006 - 21:55 Uhr

Hallo Gast-R6-HEIZER1977_*,

schau mal hier: Db-eater Bos. Dort wird jeder fündig!





#22 Gast-R6-HEIZER1977_*

Gast-R6-HEIZER1977_*
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Geschrieben 11 August 2006 - 20:08 Uhr

bin kein rechtsverdreher, aber eigendlich is doch erstmal der halter für den ordnungsgemässen zustand seines fahrzeuges zuständig. wenn du nicht der halter bist, und dich in ein auto mit abgefahrenen reifen setzt, handelst grob fahrlässig, weil man sich ja (eigendlich) vor fahrtantritt vom ordnungsgemässen zustand des fahrzeuges überzeugen muss. und da isses egal, ob du halter bist oder nicht.

frage an die experten:
ist das so richtig?


Ich denke schon.Der halter haftet für den Ordnungsgemässen zustand des fahrzeugs.



wie gut das ich ja gestern erst theorie prüfung hatte ^^

fuer das fahrzeug ist der halter UND der fahrer zuständig. Bedeutet is kein verbandszeuch drinn hab ich als fahrer pech denn ich hätte ja vorher schauen können usw ..

was da aber bei den grünen wieder abging kann ich auch nicht nachvollziehen db killer draussen und papa noch mit reinziehen wars frech zu dene ?

naja frech war ich nicht denk ich ich wurde halt gefragt wofür ich das draußen hab dann hab ich gesagt ich bin ab und zu auf dem Hockenheimring unterwegs und zudem ist das für meine eigene Sicherheit man ist ja als mopedfahrer wirklich schnell übersehen dann hört man mich wenigstens hatte da den Strafzettel schon da wars eh egal...Mal sehen was mit meinem 60Jahre alten Vater passiert notfalls gehts zum anwalt man muß sich ja nicht alles gefallen lassen


Servus wie schon beschrieben hier im Forum hab ich einen Strafzettel mit 75€ und 3Punkten kassiert und mein Vater als Halter auch mal sehen was ich schriftlich bekomm.Mal ne frage was passiert wenn sie mich in nächster Zeit wieder mit zu lautem Auspuff erwischen bzw. ohne DB-eater?Ist das dann auch so wie zu schnelles fahren das sie den Führerschein dann irgendwann einziehen?Danke mal im vorraus Gruß Rene´


#23 idefix83

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Geschrieben 14 August 2006 - 17:02 Uhr

das richtet sich nach den punkten

Maßnahmen des Straßenverkehrsamtes
8 – 13 Punkte
Verwarnung und Hinweis, freiwillig an einem Aufbauseminar teilnehmen zu können.

14 – 17 Punkte
Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen.

Falls innerhalb der letzten fünf Jahre ein Aufbauseminar besucht wurde, schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis,

... freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.

... dass bei 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.

18 Punkte
Entziehung der Fahrerlaubnis.


#24 Gast-R6-HEIZER1977_*

Gast-R6-HEIZER1977_*
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Geschrieben 28 August 2006 - 16:49 Uhr

servus heut hab ich mein Strafzettel bekommen komisch da war kein Anhörungsbogen dabei gleich die Zahlkarte dazu meine Strafe ist irgendwie komisch 50€ fürs fahren ohne killer dann 25,10€ Verarbeitungsgebühr und 3Punkte wird das immer so geahndet?Für meinen Vater ist bis jetzt noch nichts gekommen denk auch das es so bleibt


#25 P@rtisan

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Geschrieben 28 August 2006 - 17:02 Uhr

nein, in der regel kommt erst ein anhörungsbogen! scheinbar hast du bereits eine aussage getätigt. somit entfällt das ganze!


#26 Gast-R6-HEIZER1977_*

Gast-R6-HEIZER1977_*
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Geschrieben 28 August 2006 - 17:06 Uhr

ich hab nur gleich alles zugegeben und bei der kontrolle unterschrieben was hätt ich auch anders machen sollen vielleicht liegts da dran und das mit den 50€strafe ist das ok so?Sind die angaben im bussgeldkatalog immer gleich mit den gebühren?


#27 P@rtisan

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Geschrieben 28 August 2006 - 17:42 Uhr

bußgeld etc. is alles iO! so wie es soll!


#28 Gast-R6-HEIZER1977_*

Gast-R6-HEIZER1977_*
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Geschrieben 28 August 2006 - 22:00 Uhr

hier mal der Strafzettel bischen schlechte Qualität aber es geht da steht was von erlöschen der ABE heißt das im klartext dass wenn was passiert die Versicherung nichts bezahlt?

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#29 Andy83

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Geschrieben 30 August 2006 - 11:54 Uhr

Ja, wenn keine ABE mehr hasst, zahlt Versicherung normal nix!

Is wie wenn kein Profil mehr hast, oder so...


#30 P@rtisan

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Geschrieben 30 August 2006 - 12:00 Uhr

Ja, wenn keine ABE mehr hasst, zahlt Versicherung normal nix!

Is wie wenn kein Profil mehr hast, oder so...

na ganz so einfach ist es ja wohl nicht ... dann würde die versicherung ja kaum noch irgendwelche unfallschäden übernehmen, da an vielen autos etw. verbaut wird was nicht zugelassen ist!

erstma müsste ihr euch die AKB-bestimmungen eurer versicherungspolice durchlesen .. bei den meisten ist es meine ich so, dass die nur bei grober fahrlässigkeit von der haftung zurücktreten oder wenn gerade dieses bauteil zum unfall heführt hat und das ist in den wenigsten fällen der fall denke ich!