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Versicherungswechsel Nach Entdrosselung?


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24 replies to this topic

#21 buzzerbeater

buzzerbeater

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Posted 01 June 2012 - 16:04 Uhr

Naja zweitwagenregelung ist von Versicherung zu versicherung anders.
Bei meiner war das 60% sf1. Als Fahranfänger hast du da aber normalerweise 130%, manchmal auch mehr.
Die Frage wäre halt wie weit du jetzt grade schon unten bist.
Ich bin jetzt bei 45% und das niedrigste würde 30% sein, soweit ich weiß. (Bei meiner Versicherung.)

Ich meinte damit nur, dass du die Prozente von deinem Vater nach und nach übernehmen kannst, falls du es wieder auf dich anmeldest nach X Jahren. Je nach Versicherung kannst du die SF Jahre der alten Versicherung auch mit über nehmen, dann hättest du die 2 Jahre von jetzt, plus die 2 oder 3 Jahre mit der Versicherung deines Vaters.
Vorallem ist es als Junger Fahrer immer besser über den Vater anzumelden. Meine Erfahrung. Ich habe zwei Preisvorschläge bekommen: Einmal über meinen Vater, selbe SF Klasse und einmal über mich.
Ergebnis: 174€ zu 288€. -.-


Das mit den 98PS war nur interessehalber wegen dem Preis, kein vorschlag das zu tun. :P

Edited by buzzerbeater, 01 June 2012 - 16:05 Uhr.


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Posted 01 June 2012 - 16:04 Uhr

Hallo buzzerbeater,

schau mal hier: Versicherungswechsel Nach Entdrosselung?. Dort wird jeder fündig!





#22 Gast-FrankTheTank_*

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Posted 01 June 2012 - 22:01 Uhr

Rein rechtlich kannst du zum 31.12 wechseln

Die Kündigung muss bis spätestens 30.11 beim Vorversicherer eingehen.

Abmelden und Anmelden geht nicht, hier muss ein Veräusserung vorliegen oder ein 3Monatige Ruheversicherung, tut es das nicht ist das Versicherungbetug.(Und die Zulassungstelle meldet das automatisch dem Zentralverband Deutscher Versicherer!(immer bei jeder an und abmeldung)

Bei Prämienerhöhung ist nur ein Kündigung möglich wenn ein Vertragsänderung des Versicheres vorlieg, nicht bei Versicherungnehmeränderung.

Bei Entdrosselung steigt nur der Beitrag, nicht die Prozente....dieser singt aber zum 1 des folgejahres um 15% je nach Versicherer.

Auch freie Makler müssen sich an Preisvorgaben der verschiedenen Versicherer halten! Und das ist Gesetz! erzählt dir jm was anderes, labbert er bullshit!Und das ist unzulässige Werbung! was ebenfalls mit Lizenzentzug endet!

Die % deines Vaters kannst du nur überschreiben wenn du mit Ihm in einer Häuslichen Gemeinschaft wohnst oder Verwandeter (logisch!)ersten grades bist: Versbedingungen...


Ich mache gerade mein Bachlor in VersRecht

.....also mein Tip lass die drossel dieses Jahr noch drinne, melde das Motorrad im Oktober ab,

im März 2013 wieder an mit Voller leistung, dann muss der VR die maschine wieder annehmen, zum alten Preis auf den nur der Leistung aufschlag kommt abzüglich der % deines Vaters, und 15% anrechnug des folgejahres!!!!

Nicht verzagen,Leute mit ahnung fragen.....


#23 matthi22

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Posted 02 June 2012 - 01:06 Uhr

Rein rechtlich kannst du zum 31.12 wechseln

Die Kündigung muss bis spätestens 30.11 beim Vorversicherer eingehen.

im März 2013 wieder an mit Voller leistung, dann muss der VR die maschine wieder annehmen, zum alten Preis auf den nur der Leistung aufschlag kommt abzüglich der % deines Vaters, und 15% anrechnug des folgejahres!!!!

Nicht verzagen,Leute mit ahnung fragen.....


naja da würd ich mal FAIL sagen. wenn man sich selber gut informiert reicht das auch.

die kündigung muss NUR bis zum 30.11 vorliegen, da fast alle versicherungen eine kündigungsfrist von einem monat haben und die versicherung sich sonst am 1.1. um ein jahr verlängert.
HIER gibt es ausnahmen wie die ERGO versicherung. als ich damals (ehm. Karstadt Quelle Versicherung) angefangen hab mein auto zu versichern hat es mich gewundert, dass die nicht so eine komischen vertrag hatten wie alle anderen und ich konnte mitten im jahr kündigen und die versicherung wechseln!

das beste was du machen kannst ist zur versicherung zu gehen (persönlich) und dort genau nachfragen. man wird dir bei deinem problem sicher helfen und du bekommst es auf wunsch noch schriftlich dazu!
sicherer geht es nicht!


#24 buzzerbeater

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Posted 02 June 2012 - 06:16 Uhr

....also mein Tip lass die drossel dieses Jahr noch drinne, melde das Motorrad im Oktober ab,

im März 2013 wieder an mit Voller leistung, dann muss der VR die maschine wieder annehmen, zum alten Preis auf den nur der Leistung aufschlag kommt abzüglich der % deines Vaters, und 15% anrechnug des folgejahres!!!!

Nicht verzagen,Leute mit ahnung fragen.....


Hä, wie bringst du jetzt den Vater da mit ins Spiel?

Der hat bisher rein garnichts damit zu tun...

Falls du meinst, dass er über den Vater anmelden soll, musst du das sagen, falls nicht, naja, dann macht der Satzteil keinen Sinn. :P


#25 Gast-FrankTheTank_*

Gast-FrankTheTank_*
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Posted 02 June 2012 - 10:19 Uhr

aja da würd ich mal FAIL sagen. wenn man sich selber gut informiert reicht das auch.


HIER gibt es ausnahmen wie die ERGO versicherung. als ich damals (ehm. Karstadt Quelle Versicherung) angefangen hab mein auto zu versichern hat es mich gewundert, dass die nicht so eine komischen vertrag hatten wie alle anderen und ich konnte mitten im jahr kündigen und die versicherung wechseln!


@ matthie man kann nicht mittem im Jahr die KFZ versicherung wechslen .... http://www.gesetze-i...2008/gesamt.pdf

für die schlauen kerle die alles besser wissen......


....immer nur zum 31.12. des laufenden jahres.....kündigen musste 4 wochen vorher aber das hatte ich ja bereits geschriebn.... man oh man........Lege dein Satz mal einem Versicherung Juristen hin....der lacht dich aus.... was jedoch sein kann, was ich dir auch glauben würde, das du gekündigt hast ,
jedoch erst zum 31.12..... un dann zum 1.1. den neune Versschutz bei einem Neuen Vr attest.... oder die ErgO(Puffgängerversicherung) eine Auslösevertrag abgehandelt hat, was aber seit dem 1.1.09 auch Verboten ist....ausser im schadenfall oder bei Veräusserung.Somit wäre ein wechsle innerhalb des Versichurungjahres möglich!!!!
Ansnonsten gibt es da nix....

Hä, wie bringst du jetzt den Vater da mit ins Spiel?

Der hat bisher rein garnichts damit zu tun...

Falls du meinst, dass er über den Vater anmelden soll, musst du das sagen, falls nicht, naja, dann macht der Satzteil keinen Sinn.


der Thread ersteller, da war doch was mit seinem Vadder? Oder, sollte der Vadder nix damit zu tun haben vergiss denSatz einfach... :hö: :hö: ,
wie gesagt das sind die möglichkeiten, das ma günstigsen zu gestallen.........er kann den vadder auch weglassen....

.....dann würd ich sagen Ihr habt recht, ich meine Ruhe... :ahh: :ahh: :ahh: :ahh: :ahh:


Viel Spass noch im Versicherungsdschungle...... und brav sitzen beleiben....... dann brauchste auch keine Versschutz.... :hö:

Edited by FrankTheTank, 02 June 2012 - 10:29 Uhr.