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Fahren Ohne Spiegel


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52 replies to this topic

#21 Yamitom

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Posted 11 March 2006 - 23:56 Uhr

sicher dass dadurch die BE erlöscht ??? Ich hab mal geschaut, da hab ich was von 15 Euro pro Spiegel gelesen ? Wäre ja auch reichlich hirnrissig (okay, das kann kein Argument sein :lol: ), dass deswegen die Betriebserlaubnis erlöscht, das gleiche müsste dann ja auch bei nem abgefallenen bzw nicht funktionierenden Blinker sein. :ne:

http://bundesrecht.j...stvzo/__19.html

Absatz 2 Satz 2


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Posted 11 March 2006 - 23:56 Uhr

Hallo Yamitom,

schau mal hier: Fahren Ohne Spiegel. Dort wird jeder fündig!





#22 The Real Johnny

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Posted 12 March 2006 - 01:40 Uhr

nach der definition hätte ich auch den "gepäckträger" samt haltegriffen für einen sozius an meiner alten SLR auch nicht entfernen dürfen ? :bullerei: <- :ne:


#23 Yamitom

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Posted 12 March 2006 - 10:43 Uhr

nach der definition hätte ich auch den "gepäckträger" samt haltegriffen für einen sozius an meiner alten SLR auch nicht entfernen dürfen ? :bullerei: <- :ne:

Jo so würd ich das dann auch lesen
theoretisch würd die ja sogar erlöschen, wenn man den Soziussitz entfernt und die Sitzbankabdeckung drauf macht, weil dann wird ja aus dem 2 Sitzer nen Einsitzer macht :verwirrt:


#24 P@rtisan

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Posted 12 March 2006 - 11:53 Uhr

nach der definition hätte ich auch den "gepäckträger" samt haltegriffen für einen sozius an meiner alten SLR auch nicht entfernen dürfen ?  :bullerei: <-  :ne:

dann stell dir ma die frage welches gefährdungspotential ein ENTFERNTER GEPÄCKTRÄGER für andere Verkehrsteilnehmer hat!?

Ich finde keine!

@tom

IMHO nicht ganz richtig, da es beim selben fzgtyp bleibt .. im §19 steht was von änderung der Bauart!


#25 Yamitom

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Posted 12 March 2006 - 12:05 Uhr

nach der definition hätte ich auch den "gepäckträger" samt haltegriffen für einen sozius an meiner alten SLR auch nicht entfernen dürfen ?  :bullerei: <-  :ne:

dann stell dir ma die frage welches gefährdungspotential ein ENTFERNTER GEPÄCKTRÄGER für andere Verkehrsteilnehmer hat!?

Ich finde keine!

@tom

IMHO nicht ganz richtig, da es beim selben fzgtyp bleibt .. im §19 steht was von änderung der Bauart!

Welche Gefährdungspotientzial hat dann ein entfernen der Spiegel ??
Von Zweisitzer auf Einsitzer ist doch Fahrzeug spezifische Änderung der Bauart.
Dann könnt ich mir ja auch Monohöcker drauf machen ohne Probleme zu befürchten oder?


#26 BeniR1

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Posted 12 March 2006 - 12:13 Uhr

nach der definition hätte ich auch den "gepäckträger" samt haltegriffen für einen sozius an meiner alten SLR auch nicht entfernen dürfen ?  :bullerei: <-  :ne:

dann stell dir ma die frage welches gefährdungspotential ein ENTFERNTER GEPÄCKTRÄGER für andere Verkehrsteilnehmer hat!?

Ich finde keine!

@tom

IMHO nicht ganz richtig, da es beim selben fzgtyp bleibt .. im §19 steht was von änderung der Bauart!

Welche Gefährdungspotientzial hat dann ein entfernen der Spiegel ??
Von Zweisitzer auf Einsitzer ist doch Fahrzeug spezifische Änderung der Bauart.
Dann könnt ich mir ja auch Monohöcker drauf machen ohne Probleme zu befürchten oder?

die sitzbankabceckung ist wie gesagt ne abdeckung ( mit plastikoberfläche), der sitz ist auch ne abdeckung ( halt mit polster ). durch änderung einer abdeckung änderst du noch lange nicht die bauart.

der beni


#27 Yamitom

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Posted 12 March 2006 - 12:17 Uhr

die sitzbankabceckung ist wie gesagt ne abdeckung ( mit plastikoberfläche), der sitz ist auch ne abdeckung ( halt mit polster ). durch änderung einer abdeckung änderst du noch lange nicht die bauart.

der beni

Na aber es steht doch dann nur 1 Sitzplatz zur Verfügung. Im Schein stehen aber 2
Ich entferne also Sitzplatz und nicht eine Abdeckung :zwinker:


#28 BeniR1

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Posted 12 March 2006 - 12:27 Uhr

der sitzplatz ist aber nur " kurzfristig" entfernt ( er ist immer noch vorhanden, brauchst ja nur das polster wieder ran machen ). ein monoheck sowie ein kürzen des hecks wäre meiner meinung nach eine veränderung der bauart. im großen und ganzen kann man allerdings die sache mit der abdeckung zu eigenen gunsten auslegen.

der beni


#29 R1-Chris

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Posted 12 March 2006 - 12:42 Uhr

Also ich brauch meine Spiegel also dran lassen und fertig :grins:


#30 Yamitom

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Posted 12 March 2006 - 12:57 Uhr

der sitzplatz ist aber nur " kurzfristig" entfernt ( er ist immer noch vorhanden, brauchst ja nur das polster wieder ran machen ). ein monoheck sowie ein kürzen des hecks wäre meiner meinung nach eine veränderung der bauart. im großen und ganzen kann man allerdings die sache mit der abdeckung zu eigenen gunsten auslegen.

der beni

Die Spiegel kann ich ja auch wieder anschrauben, also auch nur kurzfristiges entfernen, Monohecks gibts in original Länge
Was ich nur zeigen will is wie wischiwaschi das alles gesehen werden kann meiner Meinung nach.


#31 BeniR1

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Posted 12 March 2006 - 13:00 Uhr

ein spiegel dient aber im gegensatz zu einem soziussitzplatz der sicherheit des fahrers und der anderen verkehrsteilnehmer. :zwinker: wischiwaschi st bestimmt dabei aber ganz so locker kann man es auch nicht auslegen.

der beni


#32 P@rtisan

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Posted 12 March 2006 - 13:20 Uhr

nach der definition hätte ich auch den "gepäckträger" samt haltegriffen für einen sozius an meiner alten SLR auch nicht entfernen dürfen ?  :bullerei: <-  :ne:

dann stell dir ma die frage welches gefährdungspotential ein ENTFERNTER GEPÄCKTRÄGER für andere Verkehrsteilnehmer hat!?

Ich finde keine!

@tom

IMHO nicht ganz richtig, da es beim selben fzgtyp bleibt .. im §19 steht was von änderung der Bauart!

Welche Gefährdungspotientzial hat dann ein entfernen der Spiegel ??
Von Zweisitzer auf Einsitzer ist doch Fahrzeug spezifische Änderung der Bauart.
Dann könnt ich mir ja auch Monohöcker drauf machen ohne Probleme zu befürchten oder?

die bauart hat ja beni erklärt!

wie gesagt es gibt mehrere meinungen im bezug auf erlöschen BE. h.M ist dass fürs erlöschen der BE eine abstrakte Gefahr ausreicht. Da kann man viele Gefahren begründen deren Eintritt möglich ist.

So zB dass du den nachfolgenden verkehr nicht im Blick hast beim Bremsen etc. Oder drehst du dich dann auch vorher kurz um bevor du in die Eisen gehst!?

Solche Sachen kann man da locker begründen!


#33 Yamitom

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Posted 12 March 2006 - 15:17 Uhr

die bauart hat ja beni erklärt!

wie gesagt es gibt mehrere meinungen im bezug auf erlöschen BE. h.M ist dass fürs erlöschen der BE eine abstrakte Gefahr ausreicht. Da kann man viele Gefahren begründen deren Eintritt möglich ist.

So zB dass du den nachfolgenden verkehr nicht im Blick hast beim Bremsen etc. Oder drehst du dich dann auch vorher kurz um bevor du in die Eisen gehst!?

Solche Sachen kann man da locker begründen!

Zweisitzer auf 1 Sitzer umbauen ist also keine Bauartliche Veränderung?

Une selbst mit Spiegel hast du den Rückwärtigen Verkehr nicht im Sichtfeld
immer noch der Tote Winkel da ;-)
Warum sollte ich mich beim Bremsen umdrehen? :uuh: oder machst du das etwa auch mit dem Toten Winkel so? :zwinker:


#34 P@rtisan

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Posted 12 March 2006 - 15:45 Uhr

ich nehme an dass es eine bauartiche veränderung ist. da im fzgschein wohl auch 2 sitzer steht. jedoch ist das keineswegs eine VERÄNDERUNG DER BAUART im Sinne des § 19 (3) StVZO! Dort ist gemeint dass man zB durch ausbau der rückbank aus nem PKW nen LKW macht und ähnliches! So kenn ich das nur!

Du hast meine Aussage mti den Spiegeln nicht ganz erfasst. Ist auch egal. Fakt ist dass Spiegel in den ÖVR gehören!


#35 Schöni

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Posted 12 March 2006 - 15:47 Uhr

An Supermotos sind klappspiegel erlaubt! Hab einen eingetragen! Auch oft bzw immer eingeklappt! Wenn de Bullerei einen anhält kann man en ja ausklappen!
wenns dann noch geht! Sonst hab man en problem! :ninja:

Die kann man doch an der R6 ohnehin einklappen?!

Hab ja auch Supermoto geschrieben! Also an meiner Husqvarna und nicht an der R6!!!!!! Erst lesen dann schreiben! Und bei Enduros und Supermotos siehste eh nix durch den Spiegel! Bei den Rappelkarren wibriert da eh alles zu viel! Mache da nur nen Schulterblick den ich auch wenn ich in den Spiegel schau immer mache! Meine R hat auch Spiegel! :grins:


#36 The Real Johnny

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Posted 12 March 2006 - 16:10 Uhr

@ Partisan

"Herrschende Meinung ist dass solche Bauteile wie die SPIEGEL die werksmäßig verbaut werden ein Bestandteil der BE sind .. diese Fzg werden so wie sie verkauft werden vom KBA überprüft und bekommen eine BE. Entfernst du vorsätzlich diese Spiegel dann ERLISCHT die BE!"
ich habe mich auf den satz bezogen, bezgl. dem Gepäckträger samt Soziusgriffen.

du schriebst:

"So zB dass du den nachfolgenden verkehr nicht im Blick hast beim Bremsen etc. Oder drehst du dich dann auch vorher kurz um bevor du in die Eisen gehst!? "

warum sollte ich beim bremsen in den rückspiegel kucken ? wenn ich bremsen muss, dann muss ich bremsen und kann nicht einfach sagen: "holla, der ist mir aber nahe hinten drauf, ich brems einfach nicht..."
zumal der auffahrende schuld hat :zwinker:


#37 yellow toto

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Posted 12 March 2006 - 16:18 Uhr

warum sollte ich beim bremsen in den rückspiegel kucken ? wenn ich bremsen muss, dann muss ich bremsen und kann nicht einfach sagen: "holla, der ist mir aber nahe hinten drauf, ich brems einfach nicht..."
zumal der auffahrende schuld hat :zwinker:

Auch der Vorschriftsmäßig fahrende Fahrer ist zur Unfallverhüttung verpflichtet, wenn er erkennen kann das ein anderer die Gefahr eines Unfalls herbeiführt.

Beispiel Rote Ampel.

Springt diese von Grün auf Gelb, gibt es den Point of no Return. Kennt jeder. Manche fahren durch, andere halten an. Beim anhalten immer im Spiegel beobachten, was der hinter einen macht. Wenn man die mögichkeit hat, und erkennen kann der andere wollte durchfahren, Fuß weg von der Bremse. Kann man bei der :bullerei: auch begründen, sollte man ein Rotlichtvertoß bekommen!


#38 P@rtisan

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Posted 12 March 2006 - 17:39 Uhr

zumal der auffahrende schuld hat :zwinker:

und das kann man so pauschal auch nicht sagen! toto hats ja ausgeführt!


#39 Yamitom

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Posted 12 March 2006 - 20:03 Uhr

Springt diese von Grün auf Gelb, gibt es den Point of no Return. Kennt jeder. Manche fahren durch, andere halten an. Beim anhalten immer im Spiegel beobachten, was der hinter einen macht. Wenn man die mögichkeit hat, und erkennen kann der andere wollte durchfahren, Fuß weg von der Bremse. Kann man bei der :bullerei: auch begründen, sollte man ein Rotlichtvertoß bekommen!

Na wenn ich noch rechtzeitig Bremse und der hinter will durchballern, dann ist er 1. wohl zu schnell und 2 hält er sicher nicht der geforderten Sidcherheitsabstand ein. Weil dann hät der den Point of no return noch längs nicht erreicht.
Das ich mich dann durchs über Rot fahren in eine weitere Gefahrenquelle begebe kann ja nicht Unfallverhütend sein.

@Partisan
Zweisitzer auf 1 Sitzer umbauen ist also keine Bauartliche Veränderung?
Und durch entfernen der Rückbank (reduzieren der Sitzplätze) eines PKWS mach ich nen LKW? :uuh:


#40 P@rtisan

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Posted 12 March 2006 - 20:09 Uhr

@Partisan
Zweisitzer auf 1 Sitzer umbauen ist also keine Bauartliche Veränderung?
Und durch entfernen der Rückbank (reduzieren der Sitzplätze) eines PKWS mach ich nen LKW? :uuh:

ich nehme an dass es eine bauartiche veränderung ist. da im fzgschein wohl auch 2 sitzer steht. jedoch ist das keineswegs eine VERÄNDERUNG DER BAUART im Sinne des § 19 (3) StVZO! Dort ist gemeint dass man zB durch ausbau der rückbank aus nem PKW nen LKW macht und ähnliches! So kenn ich das nur!

lies das nochma richtig .. da steht zB! und da deine r6 kein PKW is trifft es nicht zu. mit sowas müssen sich diplomprüfer und andere a.a.S.o.P auskennen ... hab davon keine wirkliche ahnung ob du nu deine Bauart änderst ... auf jeden fall nicht im Sinne 19 (3) denk ich! ruf bei den an und frag!