Ausnahme 4
Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen (§ 7 Abs. 2a StVO).
Langsam ist eine Geschwindigkeit von weniger als 60 km/h. Ein Rechtsüberholen ist nur mit äußerster Vorsicht und mit geringfügig höherer Geschwindigkeit zulässig, die nach der Rechtsprechung bei max. 20 km/h Differenz liegen dürfte (Seidenstecher DAR 93 85).
Pappe Und Bike Weg.
#21
Geschrieben 11 September 2007 - 20:47 Uhr
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Geschrieben 11 September 2007 - 20:47 Uhr
#22
Geschrieben 12 September 2007 - 14:21 Uhr
"Die Sicherstellung wird auf Artikel 25 gestützt. Danach kann eine Sache sichergestellt, wenn eine gegenwertige Gefahr abgewehrt werden muss...."
"Die Voraussetzung gegenwärtige Gefahr ist nicht mehr gegeben, wenn der Motorradfahrer auf die Geschwindigkeitsüberschreitung und die Folgen-Bußgeld, Fahrverbot, Punkte hingewiesen wird.
Eine Sicherstellung wäre erst dann gerechtfertigt, wenn sich der Motorradfahrer uneinsichtig zeigt... es mit Selbst oder Fremdgefährdung zu rechnen ist."
Ich weiß das es sich bei dir nicht um ein Geschwindigkeitsdelikt handelt aber die Sicherstellung geht meines Erachtens von gegewärtiger Gefahr aus. Da dies von deinem Bike nicht zu Erwarten war denke ich du dürftest gute chancen haben.
#23
Geschrieben 12 September 2007 - 19:37 Uhr
#24
Geschrieben 13 September 2007 - 00:02 Uhr
#25
Geschrieben 13 September 2007 - 11:11 Uhr
Ohne Db-killer fährst du ohne betriebserlaubnis - keine chance sorry
#26
Geschrieben 13 September 2007 - 11:16 Uhr
es muss nicht zwingend eine gefahr von der sache oder der person ausgehen ... es reicht auch wenn man das teil zur beweissicherung sichergestellt wird!
Verhältnismäßigkeit wieder via Willkür... ?
Wie am K-Berg... Motroradfahrer mit > 40km/h drüber Beweissicherung/Gefahrenabwehr ( MÖGLICHST TEUER ! )
Autofahrer mit > 40km/h = KEIN INTERESSE
Ist doch Dumm"fick".... Schikane... mehr nicht.Hass und Akzeptanz sinken.
#27
Geschrieben 13 September 2007 - 11:30 Uhr
jopp ohne db-killer is das möppi schneller und lauter muhahaha
Ohne Db-killer fährst du ohne betriebserlaubnis - keine chance sorry
ich find das immer so lustig... bist du Fahrzeugingenieur?! woher willst du wissen das man dadurch schneller wird?! muss das zwangsläufig so sein?!
warum gibt es ein neues gesetz, in dem gesagt wird, dass von einem zulauten auspuff keine gefahr mehr ausgeht und deswegen nur 25€. Lies dir den Text "Mut zur Lücke" mal durch.
Gruß
#28
Geschrieben 13 September 2007 - 14:22 Uhr
Bearbeitet von P@rtisan, 13 September 2007 - 14:22 Uhr.
#29
Geschrieben 13 September 2007 - 14:30 Uhr
#30
Geschrieben 13 September 2007 - 15:01 Uhr
das ist so nicht richtig. es geht davon eine gefahr aus .. nämlich zum einen für die individualgüter und die rechtsordnung! es gibt kein gesetzt wo das drin steht was du gesagt hast!es steht doch in dem text drinne "mut zur lücke" sogar mit der begründung, dass von einem zu lauten auspuff keine gefahr mehr ausgeht!
#31
Geschrieben 13 September 2007 - 16:36 Uhr
Das Bundesministerium für Verkehrs schreibt im Falle des Erlöschens der Betriebseraubnis eine Verwarnung in Höhe von 15 € (TBNR. 813100, § 13 Abs. 1,3, § 48 FZV, § 24 StVG; 180 BKat.) vor.
Es gibt auch die Möglichkeit eine Verwarnung in Höhe von 25 € zu erteilen.(Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug, TBNR. 123112, § 23 Abs. 1, " 49 StVO, § 24 StVG; 107.2 BKat).
Gemäß des Erlasses des Bundesministeriums für Verkehr "sollte" die Ahndung mit einer Verwarnung in Höhe von 15 € geschehen. Es bleibt natürlich jedem Beamten frei, eine Verwarnung in Höhe von 25 € zu erteilen.
Aber ist ja erstmal auch egal, werd ich ja sehen.
Bis dahin, Gruß.
fâbi.-
#32
Geschrieben 13 September 2007 - 16:43 Uhr
viiiieeelll glück
#33
Geschrieben 13 September 2007 - 17:10 Uhr
#34
Geschrieben 13 September 2007 - 18:04 Uhr
#35
Geschrieben 14 September 2007 - 10:01 Uhr
" Sie führten ein nicht vorschritfsmäßiges (Dezibel-Killer fehlt) Fahrzeug.
§23 Abs. 1; § 49 StVO; $ 24 StVG; 107.2 Bkat"
Zitat ende
hab ich da eben angerufen weil ich wissen wollte, was das jetzt zu bedeuten hat:
50 € 1Pkt. Normal 25€ aber weil die mir Vorsatz unterstellt wirds verdoppelt!
Gruß
#36
Geschrieben 14 September 2007 - 10:49 Uhr
#37
Geschrieben 14 September 2007 - 10:51 Uhr
müssen sie mir nicht bweißen, dass es vorsatz war, oder muss ich denen beweißen, dass es kein vorsatz war?
gruß
Bearbeitet von fl0rian, 14 September 2007 - 10:52 Uhr.
#38
Geschrieben 14 September 2007 - 10:53 Uhr
#39
Geschrieben 14 September 2007 - 11:01 Uhr
Bearbeitet von P@rtisan, 14 September 2007 - 11:14 Uhr.
#40
Geschrieben 14 September 2007 - 11:07 Uhr
Unter´m Strich wird er aber auf taube Ohren stoßen.... vermute ich mal.