eine geschwindigkeitseinschätzung würden wohl die meisten richter nicht durchgehn lassen
Da hab ich aber andere Sachen erlebt...
Ich fahre seit 3 Jahren immer durch die gleiche Straße zu meiner Freundin und dort ist 30 und die Nachbarn zeigen mir jedesmal den Vogel, weil sie ein Problem mit mir haben, keine ahnung warum aber warscheinlich, weil ich immer mit anderen teuren Autos komme? Haben sie auch vor Gericht gesagt, dass ich ja immer mit anderen Autos komme und die viel PS haben! (Wir haben ein Autohaus)
Dann haben sie mich angezeigt und vor Gericht gesagt ich wäre mit 80 durch die 30er Zone gefahren und haben recht bekommen ohne irgendein Beweis und ich habe 3 Punkte und 70 Euro Strafe bekommen obwohl ich wirklich 30 gefahren bin!
Das heißt wenn dich einer aufregt nimm dir 3 Freunde und zeig ihn an und er bekommt eine Strafe?
Man muss sich echt fragen, wie arm Deutschland dran ist, dass sie so ein Schwachsinn überhaupt machen!
Ich hoffe für dich, dass es besser ausgeht wie bei mir!!!
Sorry, falsch gehandelt! Ganze Sache zum Anwalt (zu einem guten Verkehrsanwalt) und der hilft Dir Dein Recht durchzusetzen.
Zum Thema des Threads kann ich nur sagen, ZEUGNISSVERWEIGERUNGSRECHT!
Auf dem Bogen zur Fahrerfeststellung würde ich Einen einzigen Satz angeben:
"Hiermit mache ich von meinem Zeugnissverweigerungsrecht Gebrauch!"
Und dann mal abwarten.
Tip: Kombi und Helm mal mit nem Kumpel für einige Zeit tauschen! Mehr sag ich nicht!