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Anzeige Gegen Mich Von Einem älteren Anwohner :-(


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28 replies to this topic

#21 reini_ac

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Posted 26 October 2008 - 12:41 Uhr

eine geschwindigkeitseinschätzung würden wohl die meisten richter nicht durchgehn lassen


Da hab ich aber andere Sachen erlebt...

Ich fahre seit 3 Jahren immer durch die gleiche Straße zu meiner Freundin und dort ist 30 und die Nachbarn zeigen mir jedesmal den Vogel, weil sie ein Problem mit mir haben, keine ahnung warum aber warscheinlich, weil ich immer mit anderen teuren Autos komme? Haben sie auch vor Gericht gesagt, dass ich ja immer mit anderen Autos komme und die viel PS haben! (Wir haben ein Autohaus)

Dann haben sie mich angezeigt und vor Gericht gesagt ich wäre mit 80 durch die 30er Zone gefahren und haben recht bekommen ohne irgendein Beweis und ich habe 3 Punkte und 70 Euro Strafe bekommen obwohl ich wirklich 30 gefahren bin!

Das heißt wenn dich einer aufregt nimm dir 3 Freunde und zeig ihn an und er bekommt eine Strafe?

Man muss sich echt fragen, wie arm Deutschland dran ist, dass sie so ein Schwachsinn überhaupt machen!

Ich hoffe für dich, dass es besser ausgeht wie bei mir!!!



Sorry, falsch gehandelt! Ganze Sache zum Anwalt (zu einem guten Verkehrsanwalt) und der hilft Dir Dein Recht durchzusetzen.


Zum Thema des Threads kann ich nur sagen, ZEUGNISSVERWEIGERUNGSRECHT!

Auf dem Bogen zur Fahrerfeststellung würde ich Einen einzigen Satz angeben:

"Hiermit mache ich von meinem Zeugnissverweigerungsrecht Gebrauch!"

Und dann mal abwarten.

Tip: Kombi und Helm mal mit nem Kumpel für einige Zeit tauschen! Mehr sag ich nicht!


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Posted 26 October 2008 - 12:41 Uhr

Hallo reini_ac,

schau mal hier: Anzeige Gegen Mich Von Einem älteren Anwohner :-(. Dort wird jeder fündig!





#22 DerMoeh

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Posted 26 October 2008 - 14:25 Uhr

durch zeugnissverweigerungsrecht ist aber klar das du oder einer deiner Familie gefahren ist, weil das nur für die gilt... Nicht sonderlich klug wenn du eine kleine oder dir nicht gut gesinnten familie hast oder sich in dieser einer befindet der denkt, dass du einen Schuss vor den Bug brauchst weil du zu schnell fährst...

in dem von dir zitierten fall ging es wenn ich es richtig lese um ein auto und um mehrere Personen die ihn eindeutig identifizieren konnten, da kannst du die aussage schon verweigern aber die Strafe kriegst du trozdem ;) da wär die einzige möglichkeit, die überschreitung zu bestreiten und mit einem guten Anwalt bis zur letzten instanz durchzukämpfen, was man auch machen sollte wenn es denn tatsächlich nicht so war... wenn du aufgibst ist es mehr oder weniger ein Schuldeingeständniss und der Richter fühlt sich bestätigt in seiner entscheidung...


#23 reini_ac

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Posted 26 October 2008 - 21:55 Uhr

durch zeugnissverweigerungsrecht ist aber klar das du oder einer deiner Familie gefahren ist, weil das nur für die gilt... Nicht sonderlich klug wenn du eine kleine oder dir nicht gut gesinnten familie hast oder sich in dieser einer befindet der denkt, dass du einen Schuss vor den Bug brauchst weil du zu schnell fährst...

in dem von dir zitierten fall ging es wenn ich es richtig lese um ein auto und um mehrere Personen die ihn eindeutig identifizieren konnten, da kannst du die aussage schon verweigern aber die Strafe kriegst du trozdem ;) da wär die einzige möglichkeit, die überschreitung zu bestreiten und mit einem guten Anwalt bis zur letzten instanz durchzukämpfen, was man auch machen sollte wenn es denn tatsächlich nicht so war... wenn du aufgibst ist es mehr oder weniger ein Schuldeingeständniss und der Richter fühlt sich bestätigt in seiner entscheidung...



Mein erster Kommentar, nämlich "Sorry falsch gehandelt...." bezieht sich auf den von dani3lr6 geschilderten Vorfall...


Mein zweiter Kommentar bzgl. des Zeugnisverweigerungsrechts bezieht sich auf die Geschichte des Thread-Eröffners! Wenn man natürlich solche Verhältnisse zuhause hat, wie von Dir , DerMoeh, geschildert, kannste das knicken! Dafür braucht man solide, offene und hinter einem stehende Familie!!!


#24 dani3lr6

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Posted 28 October 2008 - 12:49 Uhr

Ich war ja vor Gericht mit einem guten Anwalt (mehr oder weniger :verwirrt: )

Der Richter war gleich von Anfang an gegen mich und meinte, dass ja sowieso alles klar sei... 19 Jähriger + schnelles Auto = Raser!!!
So hat er es echt gesagt und ich oder mein Anwalt konnten sagen was wir wollten, dass hat ihn gar nicht interessiert :evil:
Er wollte mir ja noch Fahrverbot geben!

Er meinte wenn 3 Leute das sagen, dann wird das schon so sein!

Ich weiß nicht ob es stimmt aber mein Anwalt hat gemeint, dass wenn er ein Urteil gemacht hat, kann man bei Verkehrssachen nur Einspruch gegen Rechtfehler machen danach??

Im Auto kann man schlecht sagen, dass man nicht gefahren ist, wenn mich 3 Leute gesehen und erkannt haben.


#25 Engel182

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Posted 29 October 2008 - 11:37 Uhr

Siehste..genau sowas hab ich mir gedacht..ich drücke dir echt die Daumen..

Der Richter ist ganz schön befangen oder?

Find ich schon heftig..versuch doch mal, auf einen anderen Richter zu bestehen...


#26 BENNUS

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Posted 29 October 2008 - 11:49 Uhr

@Classicleon:
dir soll erstmal irgendwer beweisen, dass du mit dem motorrad gefahren bist. kann doch papa oder n kumpel gewesen sein. wenn der onkel dir nich grad ne kamera 5 cm vorn helm gehalten hat, wird das ganze schon schwierig. und damit bist du aus der sache raus.
eigentlich kann dir keiner was. der einzige zeuge, den er angegeben hat, kann sich nicht erinnern. wenn er sich nun auf einmal doch wieder erinnert, ist er sicher auch für einen richter unglaubwürdig


#27 Andy241

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Posted 29 October 2008 - 12:02 Uhr

Und hiermit sind wir wieder beim alten Thema, erst mal nachweisen, dass du gefahren bist. Oke vieleicht kriegst du dann keine Strafe, dafür musst du dann 1 jahr lang ein Fahrtenbuch mitführen, was mächtig reinstresst, also ich sag dazu nur :dummheit:


bis dann greetz Andy


#28 BENNUS

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Posted 29 October 2008 - 12:10 Uhr

ich glaube nich, dass man wegen irgendeinem dahergelaufenen opa n fahrtenbuch auferlegt bekommt. das passiert vlt, wenn öfters welche was gegen dich behaupten und du jedesmal mit der ausrede "ich bin nicht gefahren" kommst.


#29 Gast-SchweinfurtR6_*

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Posted 29 October 2008 - 17:46 Uhr

Fahrtenbuch? Wie schlimm! :applaus:

Einfach ummelden.

Das Fahrtenbuch bezieht sich nicht auf die Person die es auferlegt bekommt sondern nur auf die Fahrzeuge die auf diese Person zugelassen sind.

1Jahr auf Daddy ummelden und gut.