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Bikecafe Eröffnen.brauche Tipps


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31 Antworten in diesem Thema

#21 Gast-Gonzo_*

Gast-Gonzo_*
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Geschrieben 08 März 2010 - 22:46 Uhr

das hört ja schon besser an.
das problem ist:ich bin 20 jahre in meiner jetztigen firma.
habe letztes jahr noch lehrgänge für schweißroboterzellen gemacht usw.
sowas setzt man nicht aus ner laune aufs spiel.

diese ganzen förderungen müßte dann also mein kumpel beantragen.

kann er nicht der besitzer und ich z.B geschäftsführer sein??
kann man das so umgehen?

wenn fördermittel möglich sind,will man natürlich nicht drauf verzichten...wäre ja mehr als blöd.


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Geschrieben 08 März 2010 - 22:46 Uhr

Hallo Gast-Gonzo_*,

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#22 freestyleflo

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Geschrieben 08 März 2010 - 22:54 Uhr

nunja wenn du das machst, musst du dich natürlich vorhher mit deinem arbeitgeber absprechen, und du darfst maximal glaube ich eine nebenstelle auf 400 € basis annehmen. je nach vertrag !
die dir mit der vergütung wieder von den steuern abgezogen wird wenn ich nicht irre.

ganz ab davon geschäftsführer auf 400€ basis ist ja nicht schlecht dein einfluss ist ja enorm hoch, nur wirst du dich denke ich unter der hand auszahlen müssen. bzw deinem kumpel vertrauen.

was du natürlich kannst ! 50/50 sonst würdet ihr zwei ja sicherlich nicht soweit denken !

Bearbeitet von freestyleflo, 08 März 2010 - 22:54 Uhr.


#23 Gast-Gonzo_*

Gast-Gonzo_*
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Geschrieben 08 März 2010 - 22:59 Uhr

dank euch erst mal für die antworten.
werd das morgen mal mit meinem kollegen durch planen.
er hat demnächst einen termin beim unternehmensberater.

werde berichten....


#24 MIl-NO2

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Geschrieben 08 März 2010 - 23:10 Uhr

das mit den 400€ stimmt nicht ganz! Wenn du in einem arbeitsverhältnis stehst und ein gewerbe anmeldest kannst du verdienen soviel geht! Kann mich aber auch irren.

Ja das mit deinem kollegen könnte hin hauen wenn er arbeitslos ist! er muss aber auch noch 90 tage restanspruch auf sein arbeitslosengeld haben sonst is die förderung auch wieder im arsch! Und der businessplan muss fertig sein bevor die 90 tage restanspruch erreicht sind!


#25 Gast-Gonzo_*

Gast-Gonzo_*
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Geschrieben 08 März 2010 - 23:14 Uhr

was ihr alles wißt...... :schüchtern:

er würde im juni in hartz IV rutschen.
wird eng....


#26 Tom996Ffm

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Geschrieben 08 März 2010 - 23:26 Uhr

Bei eurer Konstellation solltet ihr euch wirklich beraten lassen. Und zwar unbedingt bevor ihr zum Amt rennt und den Gewerbeschein holt.

Ich war auch mal selbständig. Bin zum Arbeitsamt und hab nach Förderung gefragt. Dann musste ich mir anhören: "Ja wären Sie vorher arbeitslos gewesen... Aber so können wir nix machen." Ich hab gestaunt. Um vom Staat was zu bekommen ist die Voraussetzung, dass man vorher vom Staat was bekommen hat. Das leuchtet mir heute noch nicht ein, ist aber wohl so.

In bestimmten Regionen gibt es Beratungsscheine für Gründer. Da kann man zB kostenlos einen Steuerberater-/Unternehmensberatertermin wahrnehmen. Schaut mal auf den Internetseiten eures Bundeslandes. Stichwort Wirtschaftsförderung. Voraussetzung ist oft, dass zB Arbeitsplätze geschaffen werden. Mit nem guten Konzept könnt ihr aber sicher auch in Aussicht stellen, zB nen Koch zu beschäftigen. Das wär mal ein Anfang.

Wenn dein Kumpel derzeit ohne Job ist, dann kann das doch gut laufen. Er kann den Laden betreuen wenn eh die meistn anderen arbeitn und tagsüber net so viel los sein wird - und ab spätm Nachmittag und Wochenends, Feiertags hast du ja auch frei und kannst mit einspringen. Stressig wird das allerdings allemal. Aber es wäre was eigenes und das stresst in der Regel nicht. Was für den Angestellten-Job ggf. anders ausschaut und wenn die anderen fahren steht ihr hinterm Tresen. Das ist wohl so.

Wenn ihr es wirklich vorhabt und es ernst meint und es gut durchdacht habt, dann lasst es euch nicht ausreden. Es gibt immer die Zweifler und Miesmacher. Wenn es schief geht sagen sie dann sie hätten euch gewarnt aber ihr wolltet nicht hören - und wenn es gut geht sagen sie, sie hätten es schon immer gewusst dass ihr es schafft. So sind se meistens.

Allerdings solltet ihr ein echt gutes Konzept auflegen (Events? Live-Mucke? (Genehmigungen??) ...) und finanziell auch mal ne Hunger- und Durst-Strecke überstehen können (Stichwort Winter ist schon gefallen).

Zur Not holt ihr euch für den Feinschliff noch den Christian Rach dazu.


#27 Gast-Gonzo_*

Gast-Gonzo_*
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Geschrieben 08 März 2010 - 23:42 Uhr

live mucke ist unter anderem in der planung drin.
naja,ein risiko gibts bei jeder sache.
wenn man nie was wagt,kann man sich gleich einsargen lassen.
bin nun mal bikegeil.
und wenn ich sowas mache,muß es mit bikes zu tun haben.
im winter muß man halt auch auf leute ohne bike zurück greifen.
wenn die lage stimmt,werden im sommer nicht nur biker sondern vielleicht auch radfahrer oder was weiß ich noch eintrudeln.

es soll auf biker orientiert sein,aber nichtbiker werden mit sicherheit nicht vor die tür gesetzt.
und wenn man ein schönes ambiente hat,werden die biker auch im winter kommen...ohne bike,klar.
und mit entsprechenden events kann man auch den winter überleben.


#28 mayaR6

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Geschrieben 09 März 2010 - 01:16 Uhr

Also alte Berliner Biker erzählen, dass die "Spinner-Brücke" auch mal als kleene Pommesbude anjefangen hat ;-)

Ansonsten stimme ich meinen Vorrednern zu...
Selbstständig sein ist hart, voller unerwarteter unschöner Überraschungen, zeitraubend, stressig und aufregend zu gleich...
Wenn ihr das wirklich durchziehen wollt, dann mit richtiger Vorarbeit...


#29 nahpets

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Geschrieben 09 März 2010 - 02:06 Uhr

das mit den 400€ stimmt nicht ganz! Wenn du in einem arbeitsverhältnis stehst und ein gewerbe anmeldest kannst du verdienen soviel geht! Kann mich aber auch irren.


Richtig!!! Du kannst soviel verdienen, wie du willst. Nur dein Arbeitgeber muss zustimmen, dass du nebenbei noch etwas anderes machst! Mein alter Arbeitskollege hat nebenbei 2 Gewerbe am laufen... ein Lotto/Zeitschriften Laden und ein Restaurant :zwinker:


#30 Chaos

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Geschrieben 09 März 2010 - 08:35 Uhr

er würde im juni in hartz IV rutschen.
wird eng....

Um den Gründerzuschuss der Agentur für Arbeit noch in Anpruch nehmen zu können, ist ein Restanspruch von 90 Tagen des AG I nötig. Also wird es sogar sehr knapp...

Grüße...


#31 MIl-NO2

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Geschrieben 09 März 2010 - 09:55 Uhr

was ihr alles wißt...... :schüchtern:

er würde im juni in hartz IV rutschen.
wird eng....



Frag mich in nem halben jahr nochmal ob ich noch alles weiß. Im moment kann ich da ein wenig mitreden weil ich das gerade durch mache! :-)


#32 Tom996Ffm

Tom996Ffm

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Geschrieben 09 März 2010 - 18:20 Uhr

das mit den 400€ stimmt nicht ganz! Wenn du in einem arbeitsverhältnis stehst und ein gewerbe anmeldest kannst du verdienen soviel geht! Kann mich aber auch irren.


Richtig!!! Du kannst soviel verdienen, wie du willst. Nur dein Arbeitgeber muss zustimmen, dass du nebenbei noch etwas anderes machst! Mein alter Arbeitskollege hat nebenbei 2 Gewerbe am laufen... ein Lotto/Zeitschriften Laden und ein Restaurant :zwinker:


Diese Hinzuverdienst"grenzen" haben i.W. steuerrechtlichen Ursprung (z.B. steuerlicher Grundfreibetrag, derz. 8.004 € p.a.). Gibts aber auch bei Stundenten, etwa im Zusammenhang mit BAföG-Bezügen. In der Regel sind das einfach die "Grenzen" bis zu denen man steuerunschädlich hinzuverdienen kann oder im Bezug auf andere staatliche Leistungen keine Kürzungen in Kauf nehmen muss. Man darf darüber hinaus verdienen, aber es wird halt dann versteuert oder gegen andere staatliche Leistungen aufgerechnet.
Da kommt es dann z.T. wieder darauf an, ob es ein Freibetrag ist, der nicht der Steuer oder der Verrechnung unterliegt, oder ob es sich um eine Freigrenze handelt, bei der ab 1 € drüber auch der ganze Rest der Berechnung unterworfen wird.

Die 400 € sind so eine steuerunschädliche Hinzuverdienstgrenze. Für den Arbeitnehmer bleibt eine Tätigkeit auf 400 €-Basis auch als Nebenbeschäftigung steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Mini-Job-Arbeitgeber zahlt halt eine Pauschale von 30% und gut. Ob das aber Sinn macht, wenn er sein eigener Chef ist?

Und bei Nebenverdiensten gibt es auch ne Unterscheidung zwischen einer reinen Anmeldepflicht (man muss beim Arbeitgeber Bescheid geben und er muss es hinnehmen) oder einer Genehmigungspflicht (kann zB vorliegen, wenn du mit der Nebenbeschäftigung in Konkurrenz zu dem Geschäft deines Arbeitgebers trittst). Arbeitsvertrag mal durchlesen hilft da in der Regel schon weiter.