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Yamaha R6 Rj11 Ausschlieslich Solobetrieb?


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39 Antworten in diesem Thema

#21 Jangelmn

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Geschrieben 24 Februar 2011 - 19:15 Uhr

wieso sollte man nicht auf EINSITZER und ZWEISITZER umtragen lassen können.

Die können einem doch nicht vorschreiben ob einsitzig oder zweisitzig?

Vielleicht irre ich mich auch.

Bitte fragt mich nichz warum ne 1 drin steht, wahr. hat der Vorbesitzer es ändern lassen wegen den Fußrasten.


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Geschrieben 24 Februar 2011 - 19:15 Uhr

Hallo Jangelmn,

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#22 HnXler

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Geschrieben 25 Februar 2011 - 02:03 Uhr

hm ,bei meiner rj11 steht auch 2,bei der gixxe hingegen ne 1 und unten is angemerkt : S1: WW. 2 dann fußrasten bla bla montieren. Aber das da nur ne 1 steht is wirklich komisch


#23 Jangelmn

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Geschrieben 25 Februar 2011 - 10:20 Uhr

Ich denke das der Vorbesitzer das auch nicht hat ändern lassen, denn wenn er es hätte ändern lassen müsste es ja unten stehen bei Bemerkung und Ausnahmen.

Es steht aber ganz regulär bei S.1..........

Wie gesagt ich werde mir den 2 Personenbetrieb nachtragen lassen sollte ja wohl kein Problem sein.


#24 Engel182

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Geschrieben 25 Februar 2011 - 11:12 Uhr

Du kannst aber nicht beides eintragen lassen...also kannst nur einsitzer ODER zweisitzer;) da musste dich schon entscheiden..
Machs aber wie alle: 2 Sitzer und bau die Rasten ab und Soziusabdeckung drauf und fertig.


#25 Jangelmn

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Geschrieben 25 Februar 2011 - 11:30 Uhr

Aber wieso sollte nicht beides gehen?

HnXler sagt doch das bei ihm unter Anmerkung, also in dem Feld wo Eintragungen bzw. bauliche Veränderungen eingetragen werden steht das seine Gixxe auch für 2 Personen zugelssen ist, wenn Rasten etc. montiert sind unter unter S.1 steht bei ihm auch eine 1.

Ich frage nich dann wieso Yamaha Yamaha Abdeckungen für die rasten mitgibt wenn man die ja eigentlich nicht montieren darf da es ja ein Zweisitzer ist.....

Gruß

Bearbeitet von Jangelmn, 25 Februar 2011 - 11:34 Uhr.


#26 Chrisr

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Geschrieben 25 Februar 2011 - 18:13 Uhr

Ich wittere wieder gefährliches Halbwissen :P

Mal eines vorweg: Was das Gesetz vorschreibt ist die eine Sache, was davon Sinn macht eine andere. Soll heißen, dass man nicht mit Vernunft argumentieren sollte, wenn man sich mit Vorschriften auseinander setzt!

Wenn im Fahrzeugschein steht 1-Sitzer steht, dann kannst du es drehen und wenden wie du magst, du darfst nur allein fahren auch wenn du Sitz und Fußrasten hast. Ich denke, dass es umgetragen wurde, um den Abbau der hinteren Fußrasten zu legitimieren. Der Abbau der Soziusrasten (in Gegensatz zum hintern Sitz) ist, wie naphets beschreits schrieb, bei einem 2-Sitzer nicht zulässig!
Beim TÜV arbeiten auch nur Menschen und es muss nicht zwingend bei jeder Umtragung der gleiche Vermerk da sein. An deiner Stelle würde ich einfach bei der Dekra oder beim TÜV anrufen und bezüglich der Eintragung beider Spezifikationen nachfragen.


#27 Fallenangel

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Geschrieben 25 Februar 2011 - 19:01 Uhr

bei meiner KTM ist das einfacher geregelt: da steht dann unten im Schein als Zusatz "Zu S.1:WW.2 mit angebauten Fussrasten" also je nachdem ob die Rasten dran sind oder nicht ist sie als ein- oder Zweisitzer zugelassen :)


#28 cooloc

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Geschrieben 25 Februar 2011 - 19:12 Uhr

vllt. ist denen ein fehler unterlaufen.

Also im meinem schein steht auch 2.

Hab ja maschine erst letzte woche auf mich angemeldet. :)

lg


#29 US1111

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Geschrieben 25 Februar 2011 - 21:10 Uhr

Normalerweise darfst du als 2-Sitzer noch nicht mal mit Soziusabdeckung fahren. Der Ideale Eintrag wäre "Sitzplätze: 2" und "Bemerkungen:Wahlweise Sitzplätze 1" Und das ist definitiv möglich, wenn man nicht Engel123 heisst :grins:


#30 jetliner

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Geschrieben 25 Februar 2011 - 21:22 Uhr

:applaus: :applaus:


#31 Jangelmn

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Geschrieben 26 Februar 2011 - 11:07 Uhr

Natürlich kann das im Endeffekt nur der TÜV entscheiden bzw. die Verordnung umsetzen.

Ich wundere mich halt das bei allen bei S.1 eine 2 steht und bei mir unter S.1 eine 1 steht.
Ich könnte es ja verstehen wenn 2 Personen die Zuladung übersteigen, aber das wird ja wohl nicht der Fall sein denn auf jedem 50ccm Roller kannste ja zu zweit fahren..............
Wenn der Vorbesitzer es doch hätte ändern lassen, dann müsste es doch bei ANmerkungen stehen also ganz unten und nicht unter S.1

Ich werde es im April wissen wenn ich meine Stahlflex eintragen lasse, dann können die das direkt mitändern.

Gruß


#32 Nicky

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Geschrieben 27 Februar 2011 - 16:32 Uhr

wenn deine Maschine tiefergelegt ist, dann könnte das der Grund sein für die 1...

das ganze in 1 und 2 umtragen zu lassen macht keinen Sinn, da man bei 2 ja trotzdem alleine Fahren kann, würde mir evtl nur den vermerk eintragen lassen, dass sie 2-Sitzer ist wenn Fußrasten dran sind, dann hast du auch beide möglichkeiten...

mal davon abgesehen, dass die Maschine für 2 eh total ungemütlich ist, ich bin froh, wenn ich nicht hinten drauf muss, meiner Meinung nach eher ein Einsitzer...


#33 Jangelmn

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Geschrieben 27 Februar 2011 - 17:06 Uhr

Nein ich denke nicht das die Maschine tiefer ist,müsste ja auch eingetragen sein.

Ich will ja auch nicht immer zu zweit fahren, aber es soll ja mal vorkommen das man zu zweit fährt und dann wäre es wahr. von Vorteil wenn es eingetragen ist.

Was habt ihr denn für eine Zuladung bzw. es schimpft sich "Tech. Zulässige gesamtmasse in KG2 das ist das Feld "F.1"

bei mir steht dort 375 KG

Gruß


#34 HotHadCat

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Geschrieben 27 Februar 2011 - 19:58 Uhr

Ich hab im Feld F.1: 375 KG, also so wie du


#35 Calsonic

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Geschrieben 27 Februar 2011 - 20:11 Uhr

Also es ist so....wenn du bei einem auto die Rückbank ausbaust musst du das auch eintragen lassen und auf zwei sitzer umschreiben lassen...ich denke das wird beim motorrad genau das selbe sein.
wenn du dein motorrad zu zweit betreiben willst musst du des wieder umändern lassen...aber jetzt mal ganz ehrlich...die rennleitung schaut doch nicht bei einem Motorrad was eindeutig für zwei personen zugelassen ist bzw war...danach ob da mal was umgeändert wurde...und selbst wenn bei einem unfall wenn es auffällt...kann dein anwalt dich damit raus reden das es normalerweise für zwei mann betrieb konzepiert wurde und du damit keinen gefährtet hast...also ich würde es lassen! :abgelehnt:

ein trara um nix meiner meinung nach!


#36 Nicky

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Geschrieben 27 Februar 2011 - 22:05 Uhr

damit wäre ich vorsichtig, denn die Versicherung interessiert nicht was der Anwalt erzählt, die bezahlen dann nicht und bekommen vor Gericht auch noch recht...


#37 JaPi90

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Geschrieben 18 März 2011 - 11:48 Uhr

Der öffentliche Dienst machts Möglich :grins:
Habe gerade mal einer Kollegin aus der Straßenverkehrsbehörde geschrieben und nachgefragt ob das Möglich ist und was es Kostet. Also das man sich in S.1 eine 1 eintragen lässt mit dem Hinweis "Zu S.1:WW.2 mit angebauten Fussrasten". Bis dato hab ich noch keine Antwort aber sobald ich sie habe geb ich euch bescheid.


#38 HotHadCat

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Geschrieben 18 März 2011 - 12:03 Uhr

Das wäre gut.
Wenn dies gehen würde, wäre das echt gut.


#39 US1111

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Geschrieben 18 März 2011 - 20:18 Uhr

Müsstest den Tüv fragen. Die sollten solche Regelungen kennen. Die Leute vom Strassenverkehrsamt schreiben ja nur vom Gutachten ab.


#40 nahpets

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Geschrieben 18 März 2011 - 20:25 Uhr

Du kannst aber nicht beides eintragen lassen...also kannst nur einsitzer ODER zweisitzer;) da musste dich schon entscheiden..
Machs aber wie alle: 2 Sitzer und bau die Rasten ab und Soziusabdeckung drauf und fertig.


Das ist totaler Schwachsinn.. natürlich kann man beides eintragen lassen!!! Hatte ich ja bei mir auch machen lassen... Ich guck mal später, ob ich den Wisch noch finde und scanne ihn dann ein

Wenn ich mich recht erinnere, hab ich ich 26€ bezahlt... Frag später mal nen Kollegen, der das auch gemacht hatte, vielleicht weiß er den Preis noch genau

Bearbeitet von nahpets, 18 März 2011 - 20:30 Uhr.