Ich dachte das wird dann erst noch verhandelt!?
A2 Führerscheinregelung Änderung?
#41 Gast-Gast41315_*
Geschrieben 20 Juli 2016 - 21:07 Uhr
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Geschrieben 20 Juli 2016 - 21:07 Uhr
#42
Geschrieben 20 Juli 2016 - 21:22 Uhr
hat der Fabi auch geschrieben
13. September
alles ungelegte Eier
Gruß Andy
#43
Geschrieben 09 November 2016 - 07:08 Uhr
Weiß jemand ob dat jetzt schon endgültig durch ist ?
Lg fabi
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#44 Gast-Ghost Rider_*
Geschrieben 09 November 2016 - 20:55 Uhr
#45
Geschrieben 11 November 2016 - 08:24 Uhr
Ok jut dann sag ich mal meinen Freunden Bescheid [emoji1]
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#46
Geschrieben 23 Dezember 2016 - 17:23 Uhr
Diese Regelung gilt bereits seit 2013 für alle Mitgliedsstaaten der EU, nur Deutschland bildete eine Ausnahme. Da sich eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof anbahnte, sollte das Thema eigentlich schon vor einem halben Jahr geklärt worden sein. Nun wurde es entschieden und A2-Führerscheinneulinge dürfen nur noch ein Motorrad mit maximal 48PS (35kW, 0,2kW pro kg) fahren, das falls es gedrosselt wurde, offen nicht mehr als 95PS (70kW) besitzt. Damit stimmte der Bundesrat der „11. Änderungsverordnung zur sogenannten Fahrerlaubnisordnung“, zu.
Bestandsschutz für Besitzer eines A2-Führerscheins
Laut dem Industrieverbands Motorrad (IVM) ist das gute an der Entscheidung, dass es einen Bestandsschutz für alte A2-Führerscheine gibt. Alle die zwischen dem 19. Januar 2013 und dem Tag vor der Veröffentlichung der Neureglung im Bundesgesetzblatt, ihren Führerschein gemacht haben, sind von dieser Regelung ausgeschlossen und können gedrosselte Motorräder die offen mehr als 95PS leisten, fahren. Der Verband rät jedoch diejenigen ab, mit dem Motorrad ins Ausland zu fahren, da diese Ausnahme des Bestandsschutzes dort nicht gilt.
Mit der Veröffentlichung wird Anfang 2017 gerechnet.
Greetz und gute Fahrt [emoji6]
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#47 Gast-Ghost Rider_*
Geschrieben 23 Dezember 2016 - 20:30 Uhr
#48
Geschrieben 23 Dezember 2016 - 21:27 Uhr
R6 für Neulinge iss jetzt Geschichte, außer direkter Einstieg ab 24 Jahren!
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#49
Geschrieben 15 April 2017 - 21:18 Uhr
An den Themenstarter.
Ich bin auch aus allen Wolken gefallen als ich das gelesen hab und habe mich direkt bei meiner Fahrschule gemeldet.
Das Zauberwort hierfür lautet BESTANDSSCHUTZ du hast den Fleppen schon also gilt diese Regelung nicht für dich.
#50
Geschrieben 17 April 2017 - 17:10 Uhr
Als das Thema aktuell war, stand zur Debatte das der Bestandschutz nicht greifen sollte. Das tut er aber mittlerweile. Allerdings nicht bei Auslandsfahrten.
Dein Beitrag kommt also ein Jahr zu spät.
#51 Gast-Ghost Rider_*
Geschrieben 17 April 2017 - 18:31 Uhr
#52
Geschrieben 17 April 2017 - 20:11 Uhr
Klar können die, die die aktuelle Regelung einhalten mit A2 problemlos im Ausland fahren.
#53
Geschrieben 17 April 2017 - 21:44 Uhr
es ging um diejenigen mit "Bestand Schutz"Klar können die, die die aktuelle Regelung einhalten mit A2 problemlos im Ausland fahren.
Gruß Andy