Auspuff Beschlagnahmt Mit Anschließender Vernichtung
#41
Geschrieben 11 Juni 2011 - 02:01 Uhr
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Geschrieben 11 Juni 2011 - 02:01 Uhr
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#42
Geschrieben 11 Juni 2011 - 10:23 Uhr
#43
Geschrieben 11 Juni 2011 - 13:56 Uhr
Bearbeitet von s0nic, 11 Juni 2011 - 13:56 Uhr.
#44
Geschrieben 11 Juni 2011 - 19:07 Uhr
Die bieten ja zusätzlich auch ne eigene Verkehrsrechtschutzversicherung an (63€ im Jahr)
Bearbeitet von blaster111, 11 Juni 2011 - 19:08 Uhr.
#45
Geschrieben 12 Juni 2011 - 20:29 Uhr
#46
Geschrieben 12 Juni 2011 - 20:51 Uhr
Also Auspuff abschrauben und zur Vernichtung freigeben, klingt extrem lächerlich und illegal.
#47
Geschrieben 14 Juni 2011 - 11:53 Uhr
Wenn du mit nem Auto nach dem Bankraub fliehst, ist es auch weg...
ABER: Nach § 74 StGB können Gegenstände im Urteil eingezogen werden, wenn eine VORSÄTZLICHE STRAFTAT begangen worden ist....
Bei einem "zu lauten" Auspuff handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.
Da bin ich mal auf die Begründung gespannt wie er da ne Straftat draus machen will .
Naja zu dem "Gefahr im Verzug ist wenn jemand mit nem Messer auf die zuläuft" ist jetzt nicht ganz die richtige Definition....
Ob man hier Gefahr im Verzug begründen kann ist schwer.
G.i.V. heißt, dass auf den richterlichen Beschluss zur Beschlagnahme nicht gewartet werden kann, weil zu befürchten ist, dass bis dahin unlauter auf die Beweismittel eingewirkt wurde.
Da ich mal davon ausgehe, dass du zur Tageszeit angehalten wurdest, hätte im Normalfall noch ein Richter erreicht werden können. Also "pauschal" Gefahr im Verzug ankreuzen is nich.
Wenn jetzt natürlich kein Richter erreichbar war, dann liegt hier schon Gefahr im Verzug vor... In jedem Fall muss der beschlagnahmte Gegenstand innerhalb von drei Tagen beim Richter vorgeführt werden, welcher dann über alles Weitere entscheidet.
Naja ich würde auch mal meinen Rechtsbeistand einschalten
#48
Geschrieben 14 Juni 2011 - 12:17 Uhr
Mir ist gestern aufgefallen das das Schild am Rahmen mit meiner Fahrzeugnummer "93 DB bei 6500 U/min" aufweist, also genau die Drehzahl die ich halten musste.
Da ich 102 DB hatte wären es "nur" 9 DB zu viel und da sie erst ab 10 DB beschlagnahmen und vernichten wäre dies nicht eingetreten. ( Im Schein stand unter U.1 90 DB deshalb 12 zu viel)
Jetzt frage ich euch was zählt ?
1. Im schein unter U.1
oder
2. Das Schild am Rahmen mit DB bei 6500 U/min
schon wieder richtig ärgerlich -_-
Bearbeitet von adi-R6, 14 Juni 2011 - 12:20 Uhr.
#49
Geschrieben 14 Juni 2011 - 12:21 Uhr
#50
Geschrieben 14 Juni 2011 - 16:05 Uhr
Schein
Jein!
Der Schein wird auch nur von Menschen eingetragen. Bei einem Bekannten hat sich die Dame auch mal vertippt beim Ausfüllen und das ist nachher erst aufgefallen und er "durfte" die Korrektur auch noch bezahlen...
#51
Geschrieben 14 Juni 2011 - 17:03 Uhr
#52
Geschrieben 14 Juni 2011 - 18:28 Uhr
@ Naunka, wenn ich von einer Fachwerkstatt irgendwelche legalen Veränderungen an meiner Karre machen lasse, kann mich doch keiner zwingen, Teile vom Moped abzuschrauben.
Ich bin mir nicht sicher aber ich würde mir dann die Frage stellen, ob nicht Garantieansprüche verfallen, wenn ich selber dran rumfummle. Also schon mal von daher nicht.
Das weiß ich aber nicht, ob es so ist.
Is eh komisch...Während zum Beispiel ne 750 Gixxer mit 102 db eingetragen ist, wird ein anderer gezwungen......und so weiter und sofort.....
#53
Geschrieben 14 Juni 2011 - 20:05 Uhr
Ein Beispiel da für ist z.B. wenn du bei deinem Roller die Drossel entfernst, bzw die 34 PS beim Mopped. Dann wird oftmals die Karre zur Beweissicherung sichergestellt. (Damit du später auch IM STRAFVERFAHREN (in so einem Fall Fahren ohne Fahrerlaubnis) das vor Gericht zweifelsfrei nachweisen kannst)
Der einzige Grund, ein Teil nach einer OWi zu beschlagnahmen, wäre zur Gefahrenabwehr. Dann müsste jedoch davon ausgegangen werden, dass adi-R6 auch weiterhin mit dem lauten Auspuff fahren würde (und somit weiterhin Owis begeht). Da sein Vater ihm jedoch den originalen ESD vorbei gebracht hat, fällt dies hier weg...
#54
Geschrieben 14 Juni 2011 - 20:08 Uhr
#55
Geschrieben 14 Juni 2011 - 20:35 Uhr
ist unter U.1 im Schein zu finden.
danke schonmal
#56
Geschrieben 14 Juni 2011 - 21:47 Uhr
Aber wir sind uns einig dass Fahren ohne Fahrerlaubnis ein anderes Level ist als ein zu lauter ESD Und selbst da bekommst die Karre wieder^^
sicher, Keine Frage
Bearbeitet von naunka, 14 Juni 2011 - 21:47 Uhr.
#57
Geschrieben 14 Juni 2011 - 22:28 Uhr
#58
Geschrieben 14 Juni 2011 - 23:15 Uhr
#59
Geschrieben 15 Juni 2011 - 00:24 Uhr
#60
Geschrieben 15 Juni 2011 - 01:43 Uhr
Und dank diesem Fehler wurde mir der Mivv beschlagnahmt. So ein Glück das sowas passiert kann wieder nur ich haben ....
Wenn man das jetzt richtig in den Schein einträgt wäre ich ja keine 10 DB mehr über dem Standgeräusch. Aber wie kann ich das ändern ?