Also ich hab EN XX X und kein Saison..ich hab nen 20er ohne Probleme bekommen.mit Saison wäre es ein 22er. Hab normale Schrift.
Mit ganz normaler, genormter Schrift wäre es ein 22ger Schild. Also irgendwas stimmt da net, ob es jetzt die Abstände sind oder die Schriftbreite nicht ganz eingehalten wurde ist ja egal. Wenn es der Zulassungsstelle nicht auffällt oder die das dulden und das Schild abstempeln dann ist ja alles in Ordnung.
Engschrift dürfen oder müssen nur die Zulassungsstellen mit drei Unterscheidungskennzeichen für den Ort abstempeln. Manch andere machen es aber auch so, wie gesagt, die Zulassungsstellen haben da ziemlich große eigene Entscheidungsspielräume.
@ACSBOG:
Es gilt weiterhin, dass man sein Fahrzeug unverzüglich bei Hauptwohnsitzänderung ummelden muss.
Die Ausnahme gibt es nur zwischen zwei Zulassungsbezirken mit gleichem Unterscheidungszeichen, sprich wenn eine kreisfreie Stadt und der anliegende Kreis das gleiche Unterscheidungszeichen haben und man von der Stadt in den Kreis zieht oder umgekehrt. Die Ausnahme gilt aber auch nicht gleich für jeden solchen Fall, das muss die Stadt und der Kreis immer ausgemacht haben, also müssen die nicht die nicht unbedingt so handhaben.