du glaubst doch wohl nicht ernsthaft, das die grösse des Rückstrahlers nicht gesetzlich geregelt ist..... kann ich mir kaum vorstellen... wink.gif
Ja sicher mag das geregelt sein, aber es gibt bestimmt unterschiede in der Ausführung (bsp. KZBeleuchtung). Woher will denn aber ein wissen, dass dieser welcher diesem nicht entspricht. Das wär ja schon ganz schön an den Haaren herbeigezogen.
Bearbeitet von nofearmx, 12 Januar 2007 - 22:22 Uhr.