BafÖg Und Motorrad
#41
Geschrieben 11 Februar 2011 - 23:49 Uhr
Das Zugticket ist bei uns im Sutdentenausweis inklusive und kostet uns nichts extra.
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Geschrieben 11 Februar 2011 - 23:49 Uhr
#42
Geschrieben 12 Februar 2011 - 00:28 Uhr
#43
Geschrieben 12 Februar 2011 - 02:52 Uhr
Ich sehe an sich keine Ausländerfeindlichkeit bei Skipi, obwohl ich das nun aus der Sicht eines Türken mit, wohlgemerkt, deutschem Pass schreibe. Keine Ahnung rage, wie es ist, wenn man ein Grieche ist
Spaß beiseite. Also ich kann auf der anderen Seite auch rage verstehen. Zwar sehe ich bei dir Skipi keine Ausländerfeindlichkeit, dennoch etwas sehr unmenschliches. Finde es echt schade, dass, so merkt man, ein gebildeter junger Mann, solch unmoralisches Denken an den Tag bringt. Immerhin redest du von Menschen, da sollte es keine Rolle spielen, ob deutscher Staatsbürger oder nicht-deutscher Staatsbürger. Jeder hat das Recht auf Bildung und, kann er es sich nicht finanzieren, auch auf Förderung.
Ein kleines Beispiel: Ein kleines Kind, hier in Deutschland geboren, ursprünglich aus Bosnien, lebt nun viele Jahre hier in Deutschland. Geht zur Schule, macht sein Abitur und will nun studieren. Leider hat dieser Mensch immer wieder eine Absage für den Antrag der deutschen Staatsangehörigkeit erteilt bekommen. (ja und ich kenne viele junge Leute bei denen ist das der Fall). Dennoch will er studieren. Da seine Familie nicht genug verdient, stellt er einen Antrag auf Bafög.
Das Problem bei deiner Sache nun: Er sollte nicht bevorzugt, sondern erst sollten alle deutschen Staatsbürger bevorzugt werden. Naja, schade um den Jungen, denn obwohl er ein Mensch ist, wird er nach irgendwelchen Dokumenten beurteilt.
Deswegen solltest du nicht immer so streng nach "wer ist deutsch und wer nicht" gehen, sondern vielmehr auf Menschlichkeit pledieren. Denn es ist nicht das "arme Deutschland", sondern die "arme Bevölkerung", worin der Denkfehler verwurzelt ist. Denn sei es drum, aus welchem Land jemand kommt oder welche Papiere ein Mensch hat, immerhin besteht er genauso wie du, aus Fleisch und Blut.
Das mal nebenbei.
back to the topic:
Will auch Bafög beantragen. MAl schauen was draus wird ^^
#44
Geschrieben 12 Februar 2011 - 04:35 Uhr
over and out.
#45
Geschrieben 12 Februar 2011 - 11:06 Uhr
Studieren darf immerhin nur, wer eine Studienberechtigung hat, also Abitur oder Fachabitur. Wer diesen Bildungsgrad erworben hat, ist nunmal gebildet. Da ist mir relativ egal, welcher herkunft diese Person ist.
Bei uns an der TU München gibt es viel Studenten aus dem Ausland, was auch gut und interessant ist. Wer keine gute Bildung vorweisen kann (hier zählen bei uns in erster Linie Noten oder andere besondere Leistungsnachweise), wird hier erst garnicht aufgenommen. Das tut hier zwar nichts zur Sache, aber die Bewertung für die Aufnahme an der Uni hier sind auch riesiger Schwachsinn...ich weiss zB von einigen Kommilitonen, die ursprügnlich aus Bayern kommen, dass diese problemlos mit einem Abiturschnitt von 2,5 und schlechter angenommen wurden...mein Abiturschnitt wurde um eine Note (also von 1,1 auf 2,1) herunterkorrigiert und Auszeichnungen bei Jugendforscht und Bundespreise in Mathe- und sowie Physikolympiade wurden mir nicht anerkannt, weil (das zitiere ich jetzt wörtlich) es nicht viel wert ist, wenn man dass in Ostdeutschland erworben hat Mir egal. Denn die Analysen bei uns zeigne, dass die bayrischen Kommilitonen zu 95% schlechter sind, als Studenten aus anderen Bundesländern oder Ländern
Wie dem auch sei, eine BAföG-Vergabe sollte sich eigentlich nur nach den finanziellen Mitteln richten, die maximal durch Student und Eltern aufgebracht werden können UND die Leistung, die der angehende Student, zum Erwerb seiner Hochschulzugangsberechtigung aufgebracht hat. Aber sowas ist halt einfach Wunschdenken und an der gängigen Praxis wird sie auch nichts ändern.
#46
Geschrieben 12 Februar 2011 - 15:48 Uhr
also bitte, ich stell die frage in den raum, weil es mich interessiert hat ob es geht, ob ich es machen könnte & ob es welche gibt, die vllt erfahrungen damit gemacht haben, oder welche kennen die welche kennen... aber anscheinend gibt es die nicht, wenn man schon auf die frage eine solche antwort erhält...
#47
Geschrieben 12 Februar 2011 - 16:19 Uhr
hattest du eigentlich schon in der sufu nach nem vorhandenen thema gesucht?
#48
Geschrieben 12 Februar 2011 - 16:46 Uhr
habs gegoogelt un überall alles durchsucht & geguckt.. ja vllt nich überall ich weiß.. aber das thema stand schon so schön hier, also hab ichs einfahc nochma angeschnittn..
#49
Geschrieben 12 Februar 2011 - 23:52 Uhr
war vieles dabei was net zum thema gehörte aber ist schon ok
zu der sache mit skipi stimme überrein und hab auch verstanden was er eigentlich damit sagen wollte
der skipi ist weder "immigrantenfeindlich" noch hat er irgentwas gegen "immigranten", er regt sich nur auf, weil einige menschen einfach hier in deutschland ungerecht bevorzugt werden
net nur "immigranten" kenn das aus erfahreung das zB zwei meinr freunde der eine bavög bekommt und der andere net, wobei bei dem einen freund der kein bavög bekommt der vater
als alleinverdiener einen ganz normalen arbeitsgehalt kriegt und bei dem andere beide elternteile ärtze sind und er trozdem bavög bekommt, wegen absetzen etc...
daran kann man leider nichts ändern...
Bearbeitet von DeathRider, 12 Februar 2011 - 23:58 Uhr.
#50 Gast-1mp4ct_*
Geschrieben 27 Februar 2012 - 17:54 Uhr
bin neu hier im Forum und hab gleich mal ne Frage.
Zu meiner Person:
Männlich
>23Jahre
alleine lebend
Student
Ich möchte ein Motorrad anmelden aber gleichzeitig nicht auf mein Bafög verzichten.
Daher diese Idee:
Motorrad wird auf meinen Vater angemeldet, somit ist er der Halter. Versicherung läuft aber als alleiniger Fahrer auf mich. Von der Versicherungsgesellschaft her würde dies funktionieren.
Nun meine Frage:
Tangiert es das Bafögamt dass die Versicherung auf mich läuft? Soweit ich weis sollte nur der Halter eines Fahrzeuges für die Bafögberechnung relevant sein, richtig?
Danke schonmal für eure Antworten.
#51
Geschrieben 27 Februar 2012 - 18:06 Uhr
also da dein vater ja der halter wird, bekommt er auch die post vom finanzamt und muss die steuern jährlich überweisen. lediglich das straßenverkehrsamt bekommt bei der EVB nummer mit, dass ein motorrad mit abweichendem halter angemeldet wird.
ich wüsste also nicht warum das nicht gehen sollte, da du ja ruhig deine SF bei der versicherung verbessern darfst OHNE etwas zu besitzen mit einem gewissen wert wie zB das motorrad.
ruf doch mal da beim bafögamt an und frage mal unter einem falschen namen an und sag, dass du damit nur deine SF verbessern willst. wenn es denn wirklich so sein sollte können UND DÜRFEN die dir kein bafög kürzen
#52 Gast-1mp4ct_*
Geschrieben 27 Februar 2012 - 18:26 Uhr
Nur dort anrufen werd ich nicht, da mir des zu Risikoreich ist. Sonst kommen die für nächstes Jahr vielleicht mal wieder auf die Idee am Bafög was zu ändern wo man Versicherungen angeben muss
#53
Geschrieben 27 Februar 2012 - 18:31 Uhr
fragen kostet ncihts und die können es dir wohl am besten beantworten
#54
Geschrieben 27 Februar 2012 - 20:17 Uhr
Bearbeitet von nahpets, 27 Februar 2012 - 23:23 Uhr.
#55
Geschrieben 27 Februar 2012 - 21:55 Uhr
eure Probleme möchte ich net haben
#56
Geschrieben 28 Februar 2012 - 19:08 Uhr
#57
Geschrieben 28 Februar 2012 - 19:11 Uhr
es ist völlig egal wer der halter des fahrzeugs ist. besitzer ist der inhaber des fahrzeugbriefes/zulassungsbscheinigung teil II.
ob man das dem bafög-amt so leicht verständlichen machen kann, dass der 10.000€ teure wagen auf mich angemeldet ist aber meinem vater gehört?!
ich weis nciht so recht. eigtl hast du recht aber die sehen das glaub ich anders, also halter=besitzer
#58
Geschrieben 28 Februar 2012 - 19:36 Uhr
#59 Gast-1mp4ct_*
Geschrieben 28 Februar 2012 - 23:01 Uhr
es ist völlig egal wer der halter des fahrzeugs ist. besitzer ist der inhaber des fahrzeugbriefes/zulassungsbscheinigung teil II.
***Klugscheißermodus AN*** Derjenige der den Brief besitzt ist der Eigentümer. Derjenige der damit (egal in welchem Moment) fährt, ist in genau diesem Moment der Besitzer. BWL Grundlagen ***Klugscheißermodus AUS***
#60
Geschrieben 28 Februar 2012 - 23:28 Uhr
es ist völlig egal wer der halter des fahrzeugs ist. besitzer ist der inhaber des fahrzeugbriefes/zulassungsbscheinigung teil II.
***Klugscheißermodus AN*** Derjenige der den Brief besitzt ist der Eigentümer. Derjenige der damit (egal in welchem Moment) fährt, ist in genau diesem Moment der Besitzer. BWL Grundlagen ***Klugscheißermodus AUS***
das trifft aber nicht auf die STVO zu was?!
wenn ich ein fahrzeug auf mich anmelde und ICH den brief besitze eghört das fahrzeug noch lange nciht meinem kollegen, nur weil er damit mal kurz zur bude fährt, auch nicht wenns nur 500m sind.
er ist dann lediglich verantwortlich für das fahrzeug, also in welchem zustand es ist und was er damit macht.