Auspuff Beschlagnahmt Mit Anschließender Vernichtung
#61
Geschrieben 15 Juni 2011 - 09:04 Uhr
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Geschrieben 15 Juni 2011 - 09:04 Uhr
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#62
Geschrieben 15 Juni 2011 - 10:49 Uhr
richtig hart
#63
Geschrieben 15 Juni 2011 - 12:28 Uhr
#64
Geschrieben 15 Juni 2011 - 13:18 Uhr
#65
Geschrieben 15 Juni 2011 - 15:28 Uhr
Sprich wenn er das nicht vergessen hätte wäre ich nicht über die 10 DB gekommen und die Polizei hätte mir meinen Endtopf nicht beschlagnahmt -_-
Und gleich wird der Anwalt angerufen wegen einer Rechtsberatung. Wenn ich ihm dieses Eintragungsproblem auch noch schildere denke ich das ich sehr gute Karten habe, da das ja nicht rechtens war ....
#66
Geschrieben 15 Juni 2011 - 15:48 Uhr
Nö das sieht nicht jeder Polizist anders... Der muss sich auch an das Halten was vorgeschrieben wird... Deine Wertsachen vernichten dürfen "die" schon aber nur wenn es sich um verbotene Gegenstände handelt im Sinne von Waffen, Drogen etc. aber ganz sicher nicht ein Auspuff... Aber das wissen wir jetzt schon seit längerem...
Das ist klar das Waffen usw. vernichtet werden dürfen, aber als ich damals in die Kontrolle kam, meinte der eine von der Rennleitung, dass ich ein Reflektor am Nummernschild bräuchte.Als ich dann zur Polizei gefahren bin und meine Mängel gezeigt habe, kam nur die Antwort...Ich wußte garnicht, das man so was brauch....!!!Also scheint doch was dran zu sein das, es die Polizei doch unterschiedlich bewertet.
#67
Geschrieben 15 Juni 2011 - 17:53 Uhr
Hab gerade den Dekra menschen angerufen der damals meine entdrosselung abgenommen hat und hab ihm das mit dem eingetragenem Standgeräusch geschildert. Er meinte ich hätte recht und er hat vergessen den DB Wert im neuen Schein von 90 DB (gedrosselt) auf 93 Db (offen) zu ändern.
Sprich wenn er das nicht vergessen hätte wäre ich nicht über die 10 DB gekommen und die Polizei hätte mir meinen Endtopf nicht beschlagnahmt -_-
Und gleich wird der Anwalt angerufen wegen einer Rechtsberatung. Wenn ich ihm dieses Eintragungsproblem auch noch schildere denke ich das ich sehr gute Karten habe, da das ja nicht rechtens war ....
drück dir daumen und kläre mal ab ob das ganze so im verhältniss steht !!!
Bearbeitet von jetliner, 15 Juni 2011 - 17:54 Uhr.
#68
Geschrieben 15 Juni 2011 - 19:26 Uhr
#69
Geschrieben 15 Juni 2011 - 21:25 Uhr
Normalerweise steht dir bei einer solchen Messung noch eine Toleranz aufgrund von Messfehlern von 5 db(A) zu.
Zumindest gilt das für Geräuschmessungen bei der Hauptuntersuchung.
Grüße
Tobi
Bearbeitet von tobi550, 15 Juni 2011 - 21:28 Uhr.
#70
Geschrieben 15 Juni 2011 - 22:22 Uhr
Nö das sieht nicht jeder Polizist anders... Der muss sich auch an das Halten was vorgeschrieben wird... Deine Wertsachen vernichten dürfen "die" schon aber nur wenn es sich um verbotene Gegenstände handelt im Sinne von Waffen, Drogen etc. aber ganz sicher nicht ein Auspuff... Aber das wissen wir jetzt schon seit längerem...
Falsch... die Polizei kann auch "nicht verbotene Gegenstände" vernichten.... aber in diesem Fall nicht
#71
Geschrieben 15 Juni 2011 - 23:05 Uhr
@ naunka: Auch wenn es etwas vom Thread abweicht... Na dann, gib mir mal ein Beispiel...
#72
Geschrieben 15 Juni 2011 - 23:16 Uhr
da bei meinem Bruder seiner RJ03 (EZ 11.2011) 98 DB im Schein stehen
und bei meiner RJ05 (EZ 5.2004) 92 DB drin steht.
Was dürfen die einzelnen nun haben?
#73
Geschrieben 16 Juni 2011 - 20:10 Uhr
Der Fehler lag bei dem Menschen in der Zulassungsstelle der mir meinen neuen Schein (für offen fahren) ausgestellt hat. Er hat alle Daten geändert (Leistung Topspeed etc.) nur das Standgeräusch und das Fahrgeräusch nicht. Das weiß ich da ich das "Gutachten gemäß § 21 StVZO nach Fahrzeugänderung" was mir der Dekramensch ausgestellt hat gefunden habe. Dieses musste ich damals bei der Scheinänderung vorzeigen und dort sind Standgeräusch 93 DB und Fahrgeräusch 79 DB festgehalten, welche er aber nicht in den neuen Schein übertragen hat. Im schein stehen nur Standgeräusch 90 DB und Fahrgeräusch 77 DB....
Naja morgen wird mal die Zulassungsstelle besucht und dann mal sehen was die zu dem vorfall sagen ....
#74
Geschrieben 16 Juni 2011 - 21:40 Uhr
Ich hab evtl. auch noch einen kleinen Tipp für dich, was du gegen die Standgeräuschmessung vorbringen könntest.
Normalerweise steht dir bei einer solchen Messung noch eine Toleranz aufgrund von Messfehlern von 5 db(A) zu.
Zumindest gilt das für Geräuschmessungen bei der Hauptuntersuchung.
Grüße
Tobi
Vielleicht hilft das hier weiter, ob die Herren die Messung überhaupt korrekt durchgeführt haben:
http://www.userx.gmx...schmessung.html
Wir benutzen ein derartiges Messgerät bei uns im Modellflugverein, um Lärmpässe von motorgetriebenen Modellen zu erstellen (Vorgabe vom Amt). Bei unserem steht drauf, dass es eine Toleranz von +/- 2,5 dB hat. Bei unseren Messungen müssen ebenfalls 3 Messungen durchgeführt werden, anschließend wird der Mittelwert aus allen 3 Werten festgehalten. Ich habe selbst mal so eine Messung durchgeführt und das ist echt eine gaaaanz einfache Sache Messfehler reinzukriegen:
Jedes Wackeln des Messgeräts (sollte eigentlich auf einem festen Ständer stehen!), jede kleine Veränderung des Abstandes, jede Temperaturänderung und vor allem jedes Umgebungsgeräusch beeinflusst das Messergebnis!
Ich würde fast wetten, dass dein Messwert nicht mehr reproduziert werden kann, wenn so eine Messung erneut und nach allen Richtlinien durchgeführt werden würde. Ich frag mich bei sowas auch immer, welche Betriebstemperatur das Motorrad haben darf. Beim Losfahren mit kaltem System ist die Geräuschentwicklung ja um einiges geringer als wenn man 100km gefahren ist...
Wenn ich jemals in so eine Situation kommen würde, würde ich mir von den werten Herren erst mal erklären lassen, was sie wie genau machen und vor allem testen, ob die davon überhaupt Ahnung haben. Allein eine kurze Erklärung über die Einheit dB sollte schon Aufschluss darüber geben, wer einem da gegenüber steht. Z.B. die Fragen, ob dB ne lineare oder logarithmische (korrekte Antwort) Einheit ist, wieviel dB eine subjektive Verdopplung der Geräuschentwicklung für das menschliche Ohr bedeuten (glaub es waren so ca.10-12dB), usw. usw.
Was will ich dir damit sagen? Ich würde keiner Feld-Wald-Wiesen-Messung glauben, die ein (eventuell) unwissender Wachtelmann so hingedrückt hat, dass du weit drüber bist! Was mich wundert, ist dass alle 3 eben weit drüber liegen... Sollte ja nicht sein, wenn korrekt gemessen wurde.
Vielleicht hilft dir das ja etwas. Stell dir mal vor, die hätten einen verschuldeten Messfehler von 2dB, 2,5dB Toleranzabzug und 2dB Umgebungsgeräusche (Fahrgeräusche der nächsten Straße, Wind usw.), dann hättet ihr alle 3 die Messungen ohne Probleme überstanden...
Viel Erfolg!
#75
Geschrieben 16 Juni 2011 - 22:15 Uhr
Es wurde nur 1 Messung bei mir durchgeführt !!!! Anschließend habe ich um eine zweite Messung gebeten, da ich mir den hohen Dezibel Wert nicht erklären konnte (weil mit DB-Eater und Straßenzulassung). Allerdings wurde diese Bitte verneint !
Und was mir gerade noch bewusst geworden ist, dass bei meinem einen Kumpel eine zweite Messung durchgeführt wurde da der erste Messwert viel zu hoch war und der darauffolgende halt um ca. 3 DB weniger. Dies deutet ja auf die Messungenauigkeit hin ! Außerdem hab ich die gefragt ob es eine Messtoleranz gibt und darauf hin meinten sie das Gerät sei geeicht und es würde keine Messtoleranz geben !
Und mir fällt noch was ein und zwar hat der Polizist der den Zollstock und das Lermpegelmessgerät gehalten hat seinen Kollegen gefragt ob er den Wert ablesen könne da er mit dem halten des Zollstockes und des DB-Messgerätes überfordert war sprich extrem am wackeln war. Zusätzlich wären dann die 45° extrem ungenau.
Wenn die tatsächlich drei Messungen tätigen müssen und den Mittelwert bestimmen müssen dann ist die Messung ja extrem rechtswiedrig. Die haben nichtmal das Umgebungsgeräusch dokumentiert. Und es könnte ja genau bei meiner Messung ein extrem lautes Motorrad vorbeigefahren sein welches die Messung verfälscht hätte und das kann man ja nicht ausschließen, da es nur eine Messung gab !
Naja fahre morgen zur Zulassungsstelle und konfrontiere die mit dem Eintragungsfehler und das deswegen mein Auspuff weg ist. Dann gehe ich mit dem neuen Schein und eventuell einer Schuldbekenntnis zur zuständigen Polizeistelle und zeige ihnen das neue Standgeräusch und wenn die sich nicht drauf einlassen gehts direkt zum Anwalt weil bei deren Messmethoden haben die sowieso keine Chance !
#76
Geschrieben 17 Juni 2011 - 07:18 Uhr
#77
Geschrieben 17 Juni 2011 - 09:19 Uhr
Habe vorhin bemerkt das der Dekramensch alles richtig gemacht hat !
Der Fehler lag bei dem Menschen in der Zulassungsstelle der mir meinen neuen Schein (für offen fahren) ausgestellt hat. Er hat alle Daten geändert (Leistung Topspeed etc.) nur das Standgeräusch und das Fahrgeräusch nicht. Das weiß ich da ich das "Gutachten gemäß § 21 StVZO nach Fahrzeugänderung" was mir der Dekramensch ausgestellt hat gefunden habe. Dieses musste ich damals bei der Scheinänderung vorzeigen und dort sind Standgeräusch 93 DB und Fahrgeräusch 79 DB festgehalten, welche er aber nicht in den neuen Schein übertragen hat. Im schein stehen nur Standgeräusch 90 DB und Fahrgeräusch 77 DB....
Naja morgen wird mal die Zulassungsstelle besucht und dann mal sehen was die zu dem vorfall sagen ....
^^ S. meinen Post von Seite 1
#78
Geschrieben 17 Juni 2011 - 09:50 Uhr
#79
Geschrieben 17 Juni 2011 - 12:09 Uhr
von daher hoffe und wünsche ich mir für dich, dass alles zu deinen gunsten ausgeht.
ansonsten wird die motorradfahrerschikanierung nur noch mehr zum lieblingssport...
Bearbeitet von fabiR6, 17 Juni 2011 - 12:11 Uhr.
#80
Geschrieben 17 Juni 2011 - 12:42 Uhr
So es gibt neues !
War wie angekündigt bei der Zulassungsstelle und habe mir genau den Kerl rausgefischt der mir damals den Schein für die offene Leistung erstellt hat. Habe ihm dann erklärt, dass er alle Daten richtig aus dem "Gutachten der Fahrzeugänderung" außer die Geräuschbestimmungen U.1 und U.3 übernommen hat. Hat natürlich ein paar Minuten gedauert bis er das verstanden hat (ist ja auch so kompliziert wenn das was auf dem Gutachten ist auch im Schein stehen sollte...). Naja jedenfalls hat er das dann eingesehen und hat gemerkt das der Fehler bei ihm lag und hat mir kostenlos einen neuen Schein mit den ersehnten U.1 93 DB + U.3 79 DB ausgestellt. Anschließend hat er mir noch eine Kopie vom alten Schein mitgegeben und eine Schuldanerkennung geschrieben und diese mit Stempel und Unterschrift versehen.
Dann hieß es erstmal 40 km bis zur zuständigen Polizeidienststelle fahren. Der dortige Polizist war sehr nett und ich habe ihm von der Sicherstellung meines Endtopfes erzählt und das ein Irrtum in meinem Fahrzeugschein vorlag, der mit den Auspuff gekostet hat. Dann hat er sich den Zettel der Sicherstellung/Beschlagnahme angeguckt und meinte das ich an seinen Chef (Chef der ganzen Dienststelle) geraten bin, der leider erst Dienstag wieder im Hause sei. Der nette Herr hat sich dann noch alles kopiert (neuer Schein, Schuldanerkennung etc.) und meine das er seinen Chef informieren wird. Dienstag muss ich mich also dort melden.
Bin mal sehr gespannt was der Chef dazu jetzt sagt. Jetzt falle ich ja unter die 10 DB genau wie meine zwei Freunde und die müssen nur ihre Moppeds beim TÜV oder DEKRA vorführen und bekommen nur verwarngeld. Also klärt sich die sache ja eventuell sogar ohne Anwalt was meinem Portmonee dank nicht vorhandener Rechtschutzversicherung sehr gut kommt Wenn ich die Punkte behalten sollte ist das auch nicht so schlimm will nur meine große lieber wieder