Ein Prüfer KANN das auch gar nicht abnehmen.
Ein Sachverständiger KANN das.
Wenn es der SACHVERSTÄNDIGE NICHT WILL, fragt ihr eben den NÄCHSTEN.
Aufwendige Fahrtests sind zum Beispiel bei Beibringung von
Datenblättern KEINE Notwendigkeit.
Genau genommen braucht man nicht mal die , weil jeder Reifen der E-zertifiziert ist
in seinen maximalen Ausmaßen gem. ETRTO standartisiert ist.
Das dies nicht immer stimmt , hören wir ja ständig....
NOCHMAL
PRÜFER = Stino mit Prüferlaubnis
SACHVERSTÄNDIGER = in der Regel Dipl.Ingenieur der §19.2 StvZo machen kann
ACHTUNG Prüfhoheit beachten:
In den ehemaligen Ostländern zuständig NUR Dekra
In den ehemaligen Westländern zuständig NUR TÜV
Reifenfreigabe R6 Rj03 120/70 Nich 120/60!
Erstellt von daniel DTS-KAB, 13.04.2006 - 17:30 Uhr
61 Antworten in diesem Thema
#61
Geschrieben 17 März 2009 - 13:18 Uhr
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Geschrieben 17 März 2009 - 13:18 Uhr
#62
Geschrieben 17 März 2009 - 14:22 Uhr
Wenn ich das dann richtig verstanden haben, dann werde ich wohl zum TÜV Sachverständigen gehen müssen.
Da habe ich mich nicht richtig informiert. Dachte mein Händler würde das schon für mich regeln.
Danke Dan.
Gruß
Fabi
Da habe ich mich nicht richtig informiert. Dachte mein Händler würde das schon für mich regeln.
Danke Dan.
Gruß
Fabi