so einen fall hab ich grad nur steh ich auf der anneren seite....un der mangel hätt mich fast meinen kop gekostet echt schlimm, wie mit dem leben von anneren gespielt wird nur der kohle wegen. muß noch nich ma arglistig(vorsätzlich) sein, denn: unwissenheit(fahrlässigkeit) schützt vor strafe nich!!.......Stimmt auch nicht ganz. Sofern du Mängel verschweigst also "arglistig täuschst" musst du dafür gerade stehen.So lange da drunter steht "Unter ausschluss jeglicher Gewährleistung" bist du auf der sicheren Seite.Hatte auch mal so einen Fall,habe Recht bekommen!
Sicher ist es wohl nur wenn man in den KV schreibt "Unfallfahrzeug, Bastlerfahrzeug, Alles kaputt"
Käufer Will Vom Motorrad Kauf Zurücktreten
#81
Geschrieben 01 Mai 2010 - 10:31 Uhr
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Geschrieben 01 Mai 2010 - 10:31 Uhr
#82
Geschrieben 06 Mai 2010 - 17:45 Uhr
der gutachter hat festgestellt, dass...
... die übersetzung die drauf ist stimmt, nicht wie von gegenseite behauptet
... die hauptdüse größer ist obwohl die richtige größe drauf steht, ist aber ersetzbar, man muss nicht den ganzen vergaser ersetzen wie von gegenseite behauptet
... die Powerwalze noch aktiv ist, hier müssen nur die züge ausgehongen werden
... die Drosselbox fehlt, aber noch lieferbar ist und die maschine dann nicht zum TÜV muss
... der "abgeschnittene luftfilter" ist nciht abgeschnitten, sondern einfach nur ein teil der matte "weggefault" <-- Verschleiß
auch sehr cool war, dass der kläger selbst nichts von den 1100€ wußte, die die anwältin dann haben wollte
#83
Geschrieben 06 Mai 2010 - 21:45 Uhr
Viele Gruesse und viel Glueck . . .
#84
Geschrieben 07 Mai 2010 - 08:09 Uhr
Gruß
Markus
#85
Geschrieben 10 Mai 2010 - 00:48 Uhr
aber der gutachter hat mir dann erklärt, dass aufgrund der zu großen hauptdüse der hohe verbrauch zu erklären sei! hätt ich damals gewusst, das meine hauptdüse aufgebohrt war, hätte ich nur ne neue düse geholt und nicht einen komplett neuen vergaser^^
#86
Geschrieben 13 Mai 2010 - 13:33 Uhr
Wie das wohl aus geht...
#87
Geschrieben 13 Mai 2010 - 19:54 Uhr
#88
Geschrieben 04 Juli 2010 - 19:22 Uhr
#89
Geschrieben 05 Juli 2010 - 00:25 Uhr
#90
Geschrieben 06 Juli 2010 - 23:26 Uhr
vorher gehts net weiter
#91
Geschrieben 06 Juli 2010 - 23:32 Uhr
er soll it halt einfach gut sein lassen jetzt der segl
viel glück weiterhin
gruß
#92
Geschrieben 01 August 2010 - 15:04 Uhr
nicht die Richterin hat 1100€ verlangt, sondern die Anwältin vom Kläger. Beim Gutachtertermin hat sich aber herausgestellt, dass der Kläger selbst nichts davon wusste.
Im Übrigen ist das Gutachten doch schon da.
Es sagt im kurzen aus:
-keine Manipulationsspuren an der Hauptdüse, dennoch ist sie zu groß
-Drossel ist für den von mir angegebenen Preis noch lieferbar
-Motorrad muss nach Drosseleinbau nicht erneut zum Tüv und es muss auch keine neue ABE etc beantragt werden
-Drosseleinbau wird wohl ca 4,5 Std dauern lt. Gutachten, jedoch habe ich von meinem Händler schon ein gegenangebot in dem er meint er wird ca eine Stunde brauchen
Naja mal sehen was nun passiert
#93
Geschrieben 01 August 2010 - 16:48 Uhr
#94
Geschrieben 01 August 2010 - 19:22 Uhr
#95
Geschrieben 28 August 2010 - 15:21 Uhr
Außerdem zweifelt sie das gutachten teilweise an.
Wir sehen das so: Beseitigung des Mängels wurde schon vor dem ersten anwaltsschreiben, direkt beim bekannt werden angeboten, also sind die selbst dran schuld. Gutachten anzweifeln ist irgendwie lächerlich.
#96 Gast-pazzeR6_*
Geschrieben 28 August 2010 - 18:49 Uhr
#97
Geschrieben 28 August 2010 - 19:00 Uhr
#98
Geschrieben 28 August 2010 - 22:38 Uhr
#99
Geschrieben 29 August 2010 - 18:10 Uhr
Es ist richtig, dass es den satz gekauft wie gesehen nicht mehr gibt. ICh bin aber nicht verpflichtet das Motorrad zurückzunehmen, sondern lediglich den Mängel zu Beseitigen
#100
Geschrieben 02 Oktober 2010 - 09:32 Uhr