Auspuff Beschlagnahmt Mit Anschließender Vernichtung
Erstellt von adi-R6, 10.06.2011 - 02:24 Uhr
129 Antworten in diesem Thema
#121
Geschrieben 23 Juni 2011 - 20:49 Uhr
ich werde jedenfalls nichts einleiten ich muss nur 25 euro zahlen das ist mir scheiß egal und ich habe meinen Pott wieder ... und der ist scheinbar nunmal zu laut also sind 25 euro wohl berechtigt...
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Geschrieben 23 Juni 2011 - 20:49 Uhr
Hallo adi-R6,
schau mal hier: Auspuff Beschlagnahmt Mit Anschließender Vernichtung. Dort wird jeder fündig!
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#122
Geschrieben 23 Juni 2011 - 20:51 Uhr
JoR6, du weißt aber schon, das ne Rechtschutz dazu da ist, dich in solchen Sachen zu vertreten oder wenn es generell dir ans Leder geht.
Es geht überhaupt nicht um die 50 Lappen.
R6Rico hat das wirklich gut auf den Punkt gebracht. Er wird auch recht bekommen, da man sich ja sonst die ABE's an den Allerwertesten nageln kann.
Und eine Manipulation war ja nicht.
Es geht überhaupt nicht um die 50 Lappen.
R6Rico hat das wirklich gut auf den Punkt gebracht. Er wird auch recht bekommen, da man sich ja sonst die ABE's an den Allerwertesten nageln kann.
Und eine Manipulation war ja nicht.
#123
Geschrieben 01 Juli 2011 - 19:31 Uhr
Klingt ja fast wie bei mir , hab die selbe scheiße durch. Bin damals gegen Mivv vorgegangen und hab das Geld wiederbekommen und nin kleineren Eater dazu. Das Problem ist bei Mivv bekannt.
#124
Geschrieben 01 Juli 2011 - 20:24 Uhr
Hey,
kannst du mal genau schildern (gern auch per PN) was du gemacht hast, bzw. wie du dich an MIVV gewendet hast.
Stehe nämlich vor einem ähnlichen Problem.
Grüße
Tobi
kannst du mal genau schildern (gern auch per PN) was du gemacht hast, bzw. wie du dich an MIVV gewendet hast.
Stehe nämlich vor einem ähnlichen Problem.
Grüße
Tobi
#125
Geschrieben 30 Juli 2011 - 15:27 Uhr
Hola...
also ich wünsch mir manchmal so nen Fall (Um mal richtig den Anwalt und so zu fördern) und mich hält irgendwie niemand an. (Schmoll)
Naja, ok bin einerseits ja auch etwas Froh, ist ja immerhin auch verschwendete Zeit...
Aber mal ehrlich, was hättest du gemacht wenn du keinen Orginalen mehr oder so gehabt hättest? Ebenso vor Ort abbauen.. haste vorher noch ne halbe Stunde gewartet bis das teil kalt war? Ich selber hätte noch nichtmal abmontieren können da ich kein Werkzeug dabei habe (Hab die Tasche iwo mal verloren oder wurd geklaut oder sonstwo verlegt kP.)
Und ja, vernichten dürfen die es "ohne" deine Zustimmung def. nicht. Die müssen dich vorher Schriftlich dazu Informieren warum und weshalb etwas vernichten werden sollte, und darauf kann man widerum 4 Wochen einspruch einlegen, erst danach wäre das sozusagen erlaubt. (Kenne das seitens Zoll, hab da Aktuell was beim Zoll laufen "Wasserpfeifentabak")
Wie alt ist dein MIVV? Weil innerhalb der 2 Jahre "Garantie" muss der Händler dir notfalls das Teil austauschen und ersetzen oder halt zumindest Reparieren.
lg
bash
also ich wünsch mir manchmal so nen Fall (Um mal richtig den Anwalt und so zu fördern) und mich hält irgendwie niemand an. (Schmoll)
Naja, ok bin einerseits ja auch etwas Froh, ist ja immerhin auch verschwendete Zeit...
Aber mal ehrlich, was hättest du gemacht wenn du keinen Orginalen mehr oder so gehabt hättest? Ebenso vor Ort abbauen.. haste vorher noch ne halbe Stunde gewartet bis das teil kalt war? Ich selber hätte noch nichtmal abmontieren können da ich kein Werkzeug dabei habe (Hab die Tasche iwo mal verloren oder wurd geklaut oder sonstwo verlegt kP.)
Und ja, vernichten dürfen die es "ohne" deine Zustimmung def. nicht. Die müssen dich vorher Schriftlich dazu Informieren warum und weshalb etwas vernichten werden sollte, und darauf kann man widerum 4 Wochen einspruch einlegen, erst danach wäre das sozusagen erlaubt. (Kenne das seitens Zoll, hab da Aktuell was beim Zoll laufen "Wasserpfeifentabak")
Wie alt ist dein MIVV? Weil innerhalb der 2 Jahre "Garantie" muss der Händler dir notfalls das Teil austauschen und ersetzen oder halt zumindest Reparieren.
lg
bash
#126
Geschrieben 17 September 2011 - 11:16 Uhr
echt krass
ich finde, du könntest davon echt ein buch schreiben, das würde sich bestimmt gut verkaufen lassen
ich finde, du könntest davon echt ein buch schreiben, das würde sich bestimmt gut verkaufen lassen
#127
Geschrieben 06 Juni 2013 - 02:14 Uhr
Weiß jemand ob im Schein der dB-Wert umgetragen wird wenn ich z.B. einen Laser dran hab oder wird das überhaupt irgendwo festgehalten?
Weil ein Laser ist natürlich lauter als ein Ori. Auspuff, auf dem Datenblatt vom Laser (welches Coca mir freundlicherweise hat zukommen lassen) ist sogar der genaue Verlauf und die Abweichung des dB-Wertes zum ori. Wert in einem Diagramm aufgezeigt.
Und der Laser hat ja trotzdem eine Zulassung..
(Sogar der dB-Wert ohne Killer steht drin! )
Weil ein Laser ist natürlich lauter als ein Ori. Auspuff, auf dem Datenblatt vom Laser (welches Coca mir freundlicherweise hat zukommen lassen) ist sogar der genaue Verlauf und die Abweichung des dB-Wertes zum ori. Wert in einem Diagramm aufgezeigt.
Und der Laser hat ja trotzdem eine Zulassung..
(Sogar der dB-Wert ohne Killer steht drin! )
#128
Geschrieben 06 Juni 2013 - 07:35 Uhr
Im Schein wird so rein gar nichts geändert, dein Zubehörtopf darf maximal 5db lauter sein als der Wert, der im Fahrzeugschein steht. Dies ist der gesetzliche Toleranzbereich.
#129
Geschrieben 06 Juni 2013 - 08:04 Uhr
also nicht mehr als 97db, zumindest bei der RJ05!
im schein werden im allgemeinen keine Anbauteile mit E-Nummer eingetragen!
Nur auf wunsch, teile mit ABE...
Diese ganzen werksseitig angegebenen Daten, brauchst du nicht!
Bzw, sind eh von Bike zu Bike verschieden!
Gruß Andy
im schein werden im allgemeinen keine Anbauteile mit E-Nummer eingetragen!
Nur auf wunsch, teile mit ABE...
Diese ganzen werksseitig angegebenen Daten, brauchst du nicht!
Bzw, sind eh von Bike zu Bike verschieden!
Gruß Andy
#130
Geschrieben 06 Juni 2013 - 10:27 Uhr
Also darf bei einer Kontrolle mein Laser nur max. 5 dB lauter sein als der Wert, der vom ori. im Schein eingetragen ist, obwohl jedem klar ist dass der Laser lauter ist
Okay, danke euch
Okay, danke euch