Neue Regelung Für Auspuff-kontrolle Ab 01.03.2007
#121
Geschrieben 16 September 2007 - 14:04 Uhr
Das Bundesministerium für Verkehrs schreibt im Falle des Erlöschens der Betriebseraubnis eine Verwarnung in Höhe von 15 € (TBNR. 813100, § 13 Abs. 1,3, § 48 FZV, § 24 StVG; 180 BKat.) vor.
Es gibt auch die Möglichkeit eine Verwarnung in Höhe von 25 € zu erteilen.(Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug, TBNR. 123112, § 23 Abs. 1, " 49 StVO, § 24 StVG; 107.2 BKat).
Gemäß des Erlasses des Bundesministeriums für Verkehr "sollte" die Ahndung mit einer Verwarnung in Höhe von 15 € geschehen. Es bleibt natürlich jedem Beamten frei, eine Verwarnung in Höhe von 25 € zu erteilen.
Aus der Sicht eines Verkehrspolizisten würde ich ihnen Vorsatz beim Entfernen des db-Killers unterstellen. Der Db-Killer entfernt sich ja nicht von selbst ! Wenn man bei der Verwarnung mit 25 € Vorsatz unterstellt, erhöht sich das Bußgeld auf 50 € und 1 Punkt. Aber das bleibt jedem Beamten frei.
Bei mir jedoch wurde aufgrund des fehlens vom DB Eater das Mopped konfesziert
fâbi.-
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Geschrieben 16 September 2007 - 14:04 Uhr
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#122 Gast-RafiR6_*
Geschrieben 17 September 2007 - 07:30 Uhr
Also das mit dem Kennzeichen hört sich mal gut anJa das müsste gehen...
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Hat dmit schon jemand Erfahrungen gemacht ?
#123
Geschrieben 17 September 2007 - 14:48 Uhr
zum erlöschen be ... gibt meines wissens noch nichts neues!
#124
Geschrieben 17 September 2007 - 22:35 Uhr
"Offiziell" wurde diese Lücke noch nicht geschlossen, d.h. im Grunde könnte man Dir ledeglich 25€ abnehmen. Aber ich schreib nochmal das Zitat aus dem Polizeischreiben was mir vorliegt :
Das Bundesministerium für Verkehrs schreibt im Falle des Erlöschens der Betriebseraubnis eine Verwarnung in Höhe von 15 € (TBNR. 813100, § 13 Abs. 1,3, § 48 FZV, § 24 StVG; 180 BKat.) vor.
Es gibt auch die Möglichkeit eine Verwarnung in Höhe von 25 € zu erteilen.(Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug, TBNR. 123112, § 23 Abs. 1, " 49 StVO, § 24 StVG; 107.2 BKat).
Gemäß des Erlasses des Bundesministeriums für Verkehr "sollte" die Ahndung mit einer Verwarnung in Höhe von 15 € geschehen. Es bleibt natürlich jedem Beamten frei, eine Verwarnung in Höhe von 25 € zu erteilen.
Aus der Sicht eines Verkehrspolizisten würde ich ihnen Vorsatz beim Entfernen des db-Killers unterstellen. Der Db-Killer entfernt sich ja nicht von selbst ! Wenn man bei der Verwarnung mit 25 € Vorsatz unterstellt, erhöht sich das Bußgeld auf 50 € und 1 Punkt. Aber das bleibt jedem Beamten frei.
Bei mir jedoch wurde aufgrund des fehlens vom DB Eater das Mopped konfesziert
fâbi.-
Wieso bitte "konfesziert"...nur weil der Eater nicht drinne war...das dürfen die doch überhaupt nicht, oder???
Werde mir das mal ausdrucken und imme bei mir führen---
Das Bundesministerium für Verkehrs schreibt im Falle des Erlöschens der Betriebseraubnis eine Verwarnung in Höhe von 15 € (TBNR. 813100, § 13 Abs. 1,3, § 48 FZV, § 24 StVG; 180 BKat.) vor.
Es gibt auch die Möglichkeit eine Verwarnung in Höhe von 25 € zu erteilen.(Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug, TBNR. 123112, § 23 Abs. 1, " 49 StVO, § 24 StVG; 107.2 BKat).
#125
Geschrieben 18 September 2007 - 13:55 Uhr
#126 Gast-Fr6eak_*
Geschrieben 18 September 2007 - 14:56 Uhr
#127
Geschrieben 21 September 2007 - 11:51 Uhr
Mich übrigens eingeschlossen...
von daher wäre mal ein echter Erfahrungsbericht oder ne konkrete Regelung sehr hilfreich. Also was nun genau passiert, wenn man mit nem Auspuff ohne DB-Killer / DB-Eater fährt und dazu noch auf diesen Gesetzes- bzw. Regelungstext verweist, falls der Polizist mehr als nur 15€/25€ einkassieren will.
Im Übrigen würde mich auch mal interessieren, ob jemand bestätigen kann dass die Lautstärkemessungen am Auspuff auf "Flüsterasphalt" gemacht werden müssen.
Das hat uns mal ein Lehrer der selbst mal in so einer Situation mit Lautstärkemessung war erzählt - er is so aus der Sache rausgekommen.
Somit hätte man bei einer Kontrolle - ob mit oder ohne DB-Eater/-Killer - 2 Argumente ... zum Einen, dass nur maximal 25€ eingezogen werden dürfen und zum Anderen, dass die Messung auf Flüsterasphalt gemacht werden muss - und die Polizei für die Kosten aufkommen muss wenn der Auspuff dort im Rahmen bleibt (dh. Abschleppkosten usw)
Bearbeitet von Saarlaender, 21 September 2007 - 11:53 Uhr.
#128 Gast-Valdor_*
Geschrieben 16 Januar 2008 - 22:30 Uhr
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14. Januar 2008.
Nach * 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) kann die
Zulassungsbehörde bei einem nicht vorschriftsmäßigen Fahrzeug nach
der FZV oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dem Halter oder
Eigentümer eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder
den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder
untersagen. Insofern hat sich an der bisherigen Rechtslage nichts
geändert.
Dass ein Bußgeld verhängt werden kann, ist ebenso unstrittig.
Der BMVBS hat gemeinsam mit den Ländern geprüft, ob gegebenenfalls eine
klarstellende Erläuterung oder ggf. eine Präzisierung der StVZO
erforderlich ist.
Der BLFA-Fz hat sich für eine Präzisierung der StVZO ausgesprochen.
Diese soll bei der nächsten Änderung mit vorgenommen werden.
Mit der Einführung einer regelmäßigen Überwachung des Abgas- und
Geräuschverhaltens der im Verkehr befindlichen Krafträder, die so
genannte Umwelt-Untersuchung, ist diese in das Konzept der
Zusammenfassung von Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU)
eingebunden worden.
Die neue HU für Krafträder trat ab 1. April 2006 in Kraft.
Die Geräuschuntersuchung wird fester Bestandteil der HU. Als
Pflichtuntersuchung wird eine "subjektive" Geräuschbeurteilung
vorgeschrieben.
Erscheint dem Prüfer, der ohnehin eine Fahrprobe durchführt, dabei das
Geräuschverhalten des Kraftrades auffällig, ist als
Ergänzungsuntersuchung eine Messung des Standgeräusches
durchzuführen.
Mit weiteren Fragen wenden Sie sich bitte zuständigkeitshalber an die
örtliche Straßenverkehrs-Zulassungsbehörde.
Nach der im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vorgesehenen
Verteilung der staatlichen Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bund und
Länder, obliegt die Durchführung des Straßenverkehrsgesetzes und der
zulassungsrechtlichen Vorschriften im Einzelfall den Ländern. Dem
Bundesministerium ist es verwehrt zu Einzelfällen Stellung zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Beate Thielecke
#129
Geschrieben 23 Februar 2008 - 11:56 Uhr
Sitzt jemand von euch an der Quelle?
#130
Geschrieben 02 April 2008 - 17:55 Uhr
der leo hört sich einfach so angenehm an ohne
Bearbeitet von moeh, 02 April 2008 - 17:55 Uhr.
#131
Geschrieben 02 April 2008 - 19:48 Uhr
Bearbeitet von TylerDurden, 02 April 2008 - 19:49 Uhr.
#132
Geschrieben 02 April 2008 - 22:49 Uhr
mein stand ist immernoch das es die Entscheidung von jedem Beamten selbst ist?!
#133
Geschrieben 22 Mai 2008 - 11:57 Uhr
Bin vor ca. 7 tagen mal ne testrunde gefahren natürlich ohne db-eater. fahr nach einigen kilometern um die ecke und wer stand da??? natürlich die polizei! verkehrskontolle!
haben natürlich sofort gemerkt das der db eater fehlt! hab mich mit den polizisten unterhalten! dabei kam herraus:
Beschlagnahmen dürfen sie den auspuff schon noch! wie von ca. 3 wochen einem kumpel passiert ist!
Dann zu meiner strafe! ich bekomme 50euro + ca25euro beabeitungsgebühr. bußgeld und einen punkt weil es "nicht vorsetzlich war", wenn es vorsetzlich ist gibt es 100euro+ bearbeitungsgebühr und einen punkt.
Sie hätten mich aber ohne dbeater heim fahren lassen hatte ihn aber dabei! er sagete je nachdem wie die kollegen drauf sind nehmen sie den auspuff mit oder nicht! gibt auch welche die sagen gar nix, und gibt keine strafe. bin aber leider an den falschen gekommen!
kleiner tip mit dbeater hört er sich besser an! und ist auch nicht so teuer! ich habe daraus gelernt!!!!!
viel spass noch beim fahren jungs! gruß nino
#134
Geschrieben 22 Mai 2008 - 12:09 Uhr
#135 Gast-Suddl_*
Geschrieben 22 Mai 2008 - 13:40 Uhr
Daraufhin fing er an zu schreiben und mir aufzuzählen, wie teuer das ganze für mich werden könnte. Er meinte je nach Beamten kann der ganze Spaß bis zu 120€ kosten. Dazu gehört dann auch erneutes Vorführen beim Tüv oder Stilllegung etc.
Da ich aber so ehrlich war und gleich von mir aus sagte, dass der DB-Killer fehlte, ermahnte er mich lediglich mit der Bitte, den DB-Killer zuhause sofort wieder einzusetzen. Ich hatte ihn dabei. Aber ich, wie auch der Beamte hatten kein Bordwerkzeug dabei. Wobei ich glaube, dass er einfach kein Bock auf schrauben hatte. Zudem sagte ich, dass ich den ohne Hammer gar nicht reinbekomme.
Ich denke mal, dass ich noch Glück mit dem Beamten hatte. Seit dem habe ich ihn wieder drinne. Bin bis dato 2 Jahre ohne gefahren und es ging gut. Anderes Problem... Ich bekomm den auch gar nicht mehr raus.
Naja...
Aber nochmal ne andere Frage. Alle sprechen hier immer nur von einem Punkt. Meines Wissens ist der Satz doch 75€ + 3 Punkte oder?
Gruß
#136
Geschrieben 23 Mai 2008 - 03:25 Uhr
bin mal gespannt wann es mich in ner großstadt erwischt
#137
Geschrieben 23 Mai 2008 - 13:37 Uhr
Da von ab 25 Euro sind ja lachhaft, die hab ich immer in der dabei ;-P
^^ Der DB Killer von meinem Leo.. hat 0.00Km ^^
#138 Gast-Suddl_*
Geschrieben 23 Mai 2008 - 14:42 Uhr
Ich selbst denke, wenn man es gleich zugibt, kommt man am besten dabei weg.
Gruß
#139 Gast-oHa_*
Geschrieben 23 Juni 2008 - 22:59 Uhr
hab das hier jetzt schon länger verfolgt und blick nicht mehr durch
hab noch Probezeit muss 34 PS fahren
wenn ich jetzt an meiner FZ6 mit Laser anlage die db eater nicht drin habe kann man es von außen nicht feststellen außer durch messung. Wenn ich ohne erwischt werde was blüht mir denn dann ?
punkte? geld? nachschulung?
mfg ole
Bearbeitet von oHa, 23 Juni 2008 - 23:04 Uhr.
#140
Geschrieben 23 Juni 2008 - 23:03 Uhr