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Neue Regelung Für Auspuff-kontrolle Ab 01.03.2007


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143 Antworten in diesem Thema

#121 fabtoPp

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    *der.farbtopf

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Geschrieben 16 September 2007 - 14:04 Uhr

"Offiziell" wurde diese Lücke noch nicht geschlossen, d.h. im Grunde könnte man Dir ledeglich 25€ abnehmen. Aber ich schreib nochmal das Zitat aus dem Polizeischreiben was mir vorliegt :

Das Bundesministerium für Verkehrs schreibt im Falle des Erlöschens der Betriebseraubnis eine Verwarnung in Höhe von 15 € (TBNR. 813100, § 13 Abs. 1,3, § 48 FZV, § 24 StVG; 180 BKat.) vor.

Es gibt auch die Möglichkeit eine Verwarnung in Höhe von 25 € zu erteilen.(Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug, TBNR. 123112, § 23 Abs. 1, " 49 StVO, § 24 StVG; 107.2 BKat).

Gemäß des Erlasses des Bundesministeriums für Verkehr "sollte" die Ahndung mit einer Verwarnung in Höhe von 15 € geschehen. Es bleibt natürlich jedem Beamten frei, eine Verwarnung in Höhe von 25 € zu erteilen.

Aus der Sicht eines Verkehrspolizisten würde ich ihnen Vorsatz beim Entfernen des db-Killers unterstellen. Der Db-Killer entfernt sich ja nicht von selbst ! Wenn man bei der Verwarnung mit 25 € Vorsatz unterstellt, erhöht sich das Bußgeld auf 50 € und 1 Punkt. Aber das bleibt jedem Beamten frei.

Bei mir jedoch wurde aufgrund des fehlens vom DB Eater das Mopped konfesziert :zwinker:

fâbi.-


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Geschrieben 16 September 2007 - 14:04 Uhr

Hallo fabtoPp,

schau mal hier: Neue Regelung Für Auspuff-kontrolle Ab 01.03.2007. Dort wird jeder fündig!





#122 Gast-RafiR6_*

Gast-RafiR6_*
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Geschrieben 17 September 2007 - 07:30 Uhr

Ja das müsste gehen...

Schau mal hier:

http://f3.webmart.de...&...1&t=2773737

Also das mit dem Kennzeichen hört sich mal gut an :)
Hat dmit schon jemand Erfahrungen gemacht ?


#123 P@rtisan

P@rtisan

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Geschrieben 17 September 2007 - 14:48 Uhr

zum 125er kennzeichen! es heißt nicht umsonst 125er .. gibt viele cops die bei sowas kennzeichenmissbrauch schreiben und die richter ziehen da auch gern ma mit. ich wäre da vorsichtig!!

zum erlöschen be ... gibt meines wissens noch nichts neues!


#124 Ronny21

Ronny21

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Geschrieben 17 September 2007 - 22:35 Uhr

"Offiziell" wurde diese Lücke noch nicht geschlossen, d.h. im Grunde könnte man Dir ledeglich 25€ abnehmen. Aber ich schreib nochmal das Zitat aus dem Polizeischreiben was mir vorliegt :

Das Bundesministerium für Verkehrs schreibt im Falle des Erlöschens der Betriebseraubnis eine Verwarnung in Höhe von 15 € (TBNR. 813100, § 13 Abs. 1,3, § 48 FZV, § 24 StVG; 180 BKat.) vor.

Es gibt auch die Möglichkeit eine Verwarnung in Höhe von 25 € zu erteilen.(Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug, TBNR. 123112, § 23 Abs. 1, " 49 StVO, § 24 StVG; 107.2 BKat).

Gemäß des Erlasses des Bundesministeriums für Verkehr "sollte" die Ahndung mit einer Verwarnung in Höhe von 15 € geschehen. Es bleibt natürlich jedem Beamten frei, eine Verwarnung in Höhe von 25 € zu erteilen.

Aus der Sicht eines Verkehrspolizisten würde ich ihnen Vorsatz beim Entfernen des db-Killers unterstellen. Der Db-Killer entfernt sich ja nicht von selbst ! Wenn man bei der Verwarnung mit 25 € Vorsatz unterstellt, erhöht sich das Bußgeld auf 50 € und 1 Punkt. Aber das bleibt jedem Beamten frei.

Bei mir jedoch wurde aufgrund des fehlens vom DB Eater das Mopped konfesziert :zwinker:

fâbi.-


Wieso bitte "konfesziert"...nur weil der Eater nicht drinne war...das dürfen die doch überhaupt nicht, oder???

Werde mir das mal ausdrucken und imme bei mir führen---
Das Bundesministerium für Verkehrs schreibt im Falle des Erlöschens der Betriebseraubnis eine Verwarnung in Höhe von 15 € (TBNR. 813100, § 13 Abs. 1,3, § 48 FZV, § 24 StVG; 180 BKat.) vor.

Es gibt auch die Möglichkeit eine Verwarnung in Höhe von 25 € zu erteilen.(Sie führten ein nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug, TBNR. 123112, § 23 Abs. 1, " 49 StVO, § 24 StVG; 107.2 BKat).


#125 fl0rian

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Geschrieben 18 September 2007 - 13:55 Uhr

dann werfen sie dir vorsatz vor, wenn du denen das schreiben vor hälst..


#126 Gast-Fr6eak_*

Gast-Fr6eak_*
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Geschrieben 18 September 2007 - 14:56 Uhr

zum Thema Auspuff und DB Killer fällt mir solangsam nur noch ein:
Eingefügtes Bild


#127 Saarlaender

Saarlaender

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Geschrieben 21 September 2007 - 11:51 Uhr

Das mit dem Sack Reis is gut, aber trotzdem interessiert die Sache mit dem Auspuff und dem neuen Gesetz bzw. der neuen Regelung sicherlich die Mehrheit hier.

Mich übrigens eingeschlossen...

von daher wäre mal ein echter Erfahrungsbericht oder ne konkrete Regelung sehr hilfreich. Also was nun genau passiert, wenn man mit nem Auspuff ohne DB-Killer / DB-Eater fährt und dazu noch auf diesen Gesetzes- bzw. Regelungstext verweist, falls der Polizist mehr als nur 15€/25€ einkassieren will.

Im Übrigen würde mich auch mal interessieren, ob jemand bestätigen kann dass die Lautstärkemessungen am Auspuff auf "Flüsterasphalt" gemacht werden müssen.
Das hat uns mal ein Lehrer der selbst mal in so einer Situation mit Lautstärkemessung war erzählt - er is so aus der Sache rausgekommen.


Somit hätte man bei einer Kontrolle - ob mit oder ohne DB-Eater/-Killer - 2 Argumente ... zum Einen, dass nur maximal 25€ eingezogen werden dürfen und zum Anderen, dass die Messung auf Flüsterasphalt gemacht werden muss - und die Polizei für die Kosten aufkommen muss wenn der Auspuff dort im Rahmen bleibt (dh. Abschleppkosten usw)

Bearbeitet von Saarlaender, 21 September 2007 - 11:53 Uhr.


#128 Gast-Valdor_*

Gast-Valdor_*
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Geschrieben 16 Januar 2008 - 22:30 Uhr

Sehr geehrter Herr xxx,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14. Januar 2008.

Nach * 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) kann die
Zulassungsbehörde bei einem nicht vorschriftsmäßigen Fahrzeug nach
der FZV oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dem Halter oder
Eigentümer eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder
den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder
untersagen. Insofern hat sich an der bisherigen Rechtslage nichts
geändert.
Dass ein Bußgeld verhängt werden kann, ist ebenso unstrittig.

Der BMVBS hat gemeinsam mit den Ländern geprüft, ob gegebenenfalls eine
klarstellende Erläuterung oder ggf. eine Präzisierung der StVZO
erforderlich ist.
Der BLFA-Fz hat sich für eine Präzisierung der StVZO ausgesprochen.
Diese soll bei der nächsten Änderung mit vorgenommen werden.

Mit der Einführung einer regelmäßigen Überwachung des Abgas- und
Geräuschverhaltens der im Verkehr befindlichen Krafträder, die so
genannte Umwelt-Untersuchung, ist diese in das Konzept der
Zusammenfassung von Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU)
eingebunden worden.
Die neue HU für Krafträder trat ab 1. April 2006 in Kraft.

Die Geräuschuntersuchung wird fester Bestandteil der HU. Als
Pflichtuntersuchung wird eine "subjektive" Geräuschbeurteilung
vorgeschrieben.
Erscheint dem Prüfer, der ohnehin eine Fahrprobe durchführt, dabei das
Geräuschverhalten des Kraftrades auffällig, ist als
Ergänzungsuntersuchung eine Messung des Standgeräusches
durchzuführen.

Mit weiteren Fragen wenden Sie sich bitte zuständigkeitshalber an die
örtliche Straßenverkehrs-Zulassungsbehörde.
Nach der im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vorgesehenen
Verteilung der staatlichen Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bund und
Länder, obliegt die Durchführung des Straßenverkehrsgesetzes und der
zulassungsrechtlichen Vorschriften im Einzelfall den Ländern. Dem
Bundesministerium ist es verwehrt zu Einzelfällen Stellung zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Beate Thielecke


#129 Ronny21

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Geschrieben 23 Februar 2008 - 11:56 Uhr

heyhey...hat sich dies bezüglich mal was geändert???
Sitzt jemand von euch an der Quelle?


#130 moeh

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Geschrieben 02 April 2008 - 17:55 Uhr

mal wieder nach oben bringen das thema hier, wurde den noch niemand angehalten? wo ist die :bullerei: wenn man sie mal braucht ;)
der leo hört sich einfach so angenehm an ohne

Bearbeitet von moeh, 02 April 2008 - 17:55 Uhr.


#131 TylerDurden

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Geschrieben 02 April 2008 - 19:48 Uhr

selbstversuch im september letzten jahres: 75 eier + 1 punkt.. :uuh:

Bearbeitet von TylerDurden, 02 April 2008 - 19:49 Uhr.


#132 Skipi

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Geschrieben 02 April 2008 - 22:49 Uhr

mich würde auch mal interessieren was nun damit ist...

mein stand ist immernoch das es die Entscheidung von jedem Beamten selbst ist?!


#133 Nino

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Geschrieben 22 Mai 2008 - 11:57 Uhr

hallo, ich würde das Thema gerne mit einem tip auffrischen!!!!

Bin vor ca. 7 tagen mal ne testrunde gefahren natürlich ohne db-eater. fahr nach einigen kilometern um die ecke und wer stand da??? natürlich die polizei! verkehrskontolle!
haben natürlich sofort gemerkt das der db eater fehlt! hab mich mit den polizisten unterhalten! dabei kam herraus:

Beschlagnahmen dürfen sie den auspuff schon noch! wie von ca. 3 wochen einem kumpel passiert ist!

Dann zu meiner strafe! ich bekomme 50euro + ca25euro beabeitungsgebühr. bußgeld und einen punkt weil es "nicht vorsetzlich war", wenn es vorsetzlich ist gibt es 100euro+ bearbeitungsgebühr und einen punkt.
Sie hätten mich aber ohne dbeater heim fahren lassen hatte ihn aber dabei! er sagete je nachdem wie die kollegen drauf sind nehmen sie den auspuff mit oder nicht! gibt auch welche die sagen gar nix, und gibt keine strafe. bin aber leider an den falschen gekommen!

kleiner tip mit dbeater hört er sich besser an! und ist auch nicht so teuer! ich habe daraus gelernt!!!!!

viel spass noch beim fahren jungs! gruß nino


#134 Skipi

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Geschrieben 22 Mai 2008 - 12:09 Uhr

danke für die info!


#135 Gast-Suddl_*

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Geschrieben 22 Mai 2008 - 13:40 Uhr

Ich wurde vor ca. 2 Wochen von nem Motorradpolizisten angehalten. Auf seine Frage: "Gehört denn da noch ein DB-Killer rein?", antwortete ich mit "Ja".

Daraufhin fing er an zu schreiben und mir aufzuzählen, wie teuer das ganze für mich werden könnte. Er meinte je nach Beamten kann der ganze Spaß bis zu 120€ kosten. Dazu gehört dann auch erneutes Vorführen beim Tüv oder Stilllegung etc.

Da ich aber so ehrlich war und gleich von mir aus sagte, dass der DB-Killer fehlte, ermahnte er mich lediglich mit der Bitte, den DB-Killer zuhause sofort wieder einzusetzen. Ich hatte ihn dabei. Aber ich, wie auch der Beamte hatten kein Bordwerkzeug dabei. Wobei ich glaube, dass er einfach kein Bock auf schrauben hatte. :creazy: Zudem sagte ich, dass ich den ohne Hammer gar nicht reinbekomme.

Ich denke mal, dass ich noch Glück mit dem Beamten hatte. Seit dem habe ich ihn wieder drinne. Bin bis dato 2 Jahre ohne gefahren und es ging gut. Anderes Problem... Ich bekomm den auch gar nicht mehr raus. :grins:

Naja...

Aber nochmal ne andere Frage. Alle sprechen hier immer nur von einem Punkt. Meines Wissens ist der Satz doch 75€ + 3 Punkte oder? :uuh:


Gruß


#136 Tobiii

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Geschrieben 23 Mai 2008 - 03:25 Uhr

sag mal fahrt ihr alle db eater spazieren? :boarey: ^^
bin mal gespannt wann es mich in ner großstadt erwischt :)


#137 F|@sh_

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Geschrieben 23 Mai 2008 - 13:37 Uhr

Ich fahre immer ohne DB - Killer :bullerei: :bullerei: :bullerei:

Da von ab 25 Euro sind ja lachhaft, die hab ich immer in der dabei ;-P

^^ Der DB Killer von meinem Leo.. hat 0.00Km ^^


#138 Gast-Suddl_*

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Geschrieben 23 Mai 2008 - 14:42 Uhr

Ja und was machst Du wenn Du den falschen :bullerei: hast? :zwinker: Es ist immer noch dem :bullerei: selbst überlassen, wie er handelt. Er kann Dich einfach weiterfahren lassen, Dir nen Mängelbescheid oder wie das heißt aufdrücken und dann darfst Du erstmal zum Tüv oder im harten Fall auch Dein Möppi stillegen!

Ich selbst denke, wenn man es gleich zugibt, kommt man am besten dabei weg. :blumen:


Gruß


#139 Gast-oHa_*

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Geschrieben 23 Juni 2008 - 22:59 Uhr

hmmm

hab das hier jetzt schon länger verfolgt und blick nicht mehr durch

hab noch Probezeit muss 34 PS fahren

wenn ich jetzt an meiner FZ6 mit Laser anlage die db eater nicht drin habe kann man es von außen nicht feststellen außer durch messung. Wenn ich ohne erwischt werde was blüht mir denn dann ?

punkte? geld? nachschulung?

mfg ole

Bearbeitet von oHa, 23 Juni 2008 - 23:04 Uhr.


#140 black devil

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Geschrieben 23 Juni 2008 - 23:03 Uhr

so habe am bikertag im glemseck nen bullen gefragt der sagte kostet 50 euronen und 3 punkte ja wer die kohle ausgeben will gerne fahre lieber mit db killer. :applaus: