ZITAT(diekuh @ 29. Jun 2010, 21:42) müssen muss er gar nix.
geld zurück und erledigt ist das thema
so ein blödsinn. seit wann kann man verträge einseitig auflösen?!?
wenn du dir was kaufst, es kommt bei dir an und es ist nicht so wie beschrieben, kannst du es zurück geben und dein geld zurück verlangen oder der lieferant muss für gleichwertigen ersatz sorgen.
in dem fall hier ist es ja noch einfacher, weil es ne einzelanfertigung ist.
mal angenommen du kaufst dir ein bild das es nur einmal gibt, es kommt bei dir an und ist nicht so wie es dir beschrieben wurde, dann kannst es auch zurückgeben. wie sollte es den sonst weitergehen?!
der bilder lieferant wird wohl schlecht nochmal das gleiche bild da haben
verträge können nicht einseitig aufgelöst werden. ein vertrag ist eine beidseitige willenserklärung und kann nur beidseitig gelöst werden.
wenn eine sache mangelhaft ist, hat der käufer das recht zur nachbesserung und der verkäufer das recht dass er nachbessern darf. wenn der käufer, weil die sache mangelhaft ist, vom vertrag zurück treten will und der verkäufer damit einverstanden ist, geht das natürlich klar. die leistungen sind gegenseitig zurück zu gewähren und der vertrag zerfällt.
was du mit dieser einzelanfertigung meinst: man muss zwischen stückschuld und gattungsschuld unterscheiden. eine stückschuld wäre zb ein kunstwerk, welches es nur einmal gibt. da kann man natürlich nicht auf nachträgliche erfüllung bestehen. geht der kaufgegenstand unter, so besteht nachträgliche unmöglichkeit und der vertrag kann nicht mehr erfüllt werden. somit bestehen nur noch schadenersatzansprüche (vertrauensschaden, nichterfüllungsschaden). bei der gattungsschuld jedoch (davon sprechen wir in dem thread) ist es möglich es wieder herzustellen. somit kann der käufer bei einer mangelhaften sache auf nachbesserung bestehen. es gibt dann ein paar ganz wenige ausnahmen wann er das nicht muss, aber das sind wirklich ausnahmen, da sonst das ganze gewährleistungssystem nicht funktionieren würde.
wollte das nur mal ganz allgemein klären