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Sähäsch91

Registriert seit 13 Jul 2013
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Von mir verfasste Beiträge

Im Thema: Unfall Ohne Weitere Beteiligte.. Kann Man Da Was Machen

05 August 2013 - 00:08 Uhr

Mein Fehler...Überlesen...So...Natürlich schwierig..Aber richtige Entscheidung, auch wenns meinerseits menschlich nicht ok ist....
Die ANGEPASSTE Geschwindiekgeit richtet sich nach Witterung, Örtklichkeit, aber auch dem persönlichen Fahrkönnen. Somit hat er dem Anschein nach eine Kurve genommen, mit einer Geschwidnigkeit, die er schlichtweg nicht seinem Können angepasst hat..:Das man ned einfach so einen FRahrfehler macht sollte jeder wissen..Es gibt immer nen Grund dass man Panik bekommt, indem Fall war es, dass er merkt dass er zu schnell reinfährt und dann das Motorrad über die Schwerpunktverlagerung in eine falsche Gierung drückt..somit--> Sturz...

aber wie gesagt, kein Fremdschaden, und kein sozius..also darf man au gern den strengen Ordnungshüter daheim lassen und menschlich entscheiden..Es gibt aber viele,. die sich mit sowas profilieren möchten, leider...Aber vor Gericht hat er gute Chancen, weil Unschuldsvermutung

Im Thema: Unfall Ohne Weitere Beteiligte.. Kann Man Da Was Machen

04 August 2013 - 23:05 Uhr

Steht denn, etwas im Thread, dass es Keine Beweise gab? Es steht hier leider nichts, auf welcher Grundlage (objektive, subjektive Spurenlage) die Beamten ihre Entscheidung getroffen haben. Zudem wurde dem TE wohl auch kein konkreter Tatvorwurf gemacht.
Wenn ich an so einen Unfall komme, sage ich dem Kerl natürlich auch erst mal, dass er sicher nicht zu langsam unterwegs war, ABER ich ihm das jetzt nicht anrechne sondern das ganze als VU_Bericht an die Stelle weitergebe und einen Fahrfehler begründe ;)

Im Thema: Hallo Aus Albbruck

01 August 2013 - 22:47 Uhr

Hmm. Der Adler wurde drauf genacht. Aber der sowie auch der Rothaus Schriftzug wurden aus Langeweile von mir selber genacht und sind nur aus Klebefolie. Also ne frage der zeit bis sie weg sind.

Im Thema: Unfall Ohne Weitere Beteiligte.. Kann Man Da Was Machen

31 Juli 2013 - 14:28 Uhr

Die Beamte verstecken sich nicht dahinter, ihnen werden diese auferlegt. Natürlich liegt in diesem Fall kein Zwang vor, wie das Legalitätsprinzip nach § 163 StPO.

Natürlich gibt es Beamte, die gerne einmal den "Hammer" rausholen und draufklopfen was geht. Das ist wie der Chef, den es in der freien Wirtschaft gibt, der seine Mitarbeiter als Sklaven ansieht (Übertrieben formuliert).

Aber, dann hier davon zu reden, dass alle so sind und Kommentare zu bringen wie Scheiß Bullen finde ich schwachsinnig. Es gibt genug Beamte die diese "Unschuldsvermutung" (Owi Verfahren nur bedingt anwendbar) seeeeeehr weit im Sinne des Bürgers auslegen und alles dafür geben, diesen da raus zu hauen.
Ein Polizist MUSS nicht moralisch vorgehen, sondern gemäß der Rechtsnorm (Deutschland-> Rechtsstaat). Also wenn jetzt einer wirklich fährt wie eine Sau und en Unfall baut, dann kann ich nicht sagen: Ja der hat sich ja entschuldigt, so schlimm is das nicht.

In diesem Fall kann man den Beamten schon hinterhersagen, dass sie übertrieben gehandelt haben (aber du kennst die Umstände vor Ort nicht) Es gibt im Post des Erstellers einige offene Fragen (wieso 240 Euro, welcher Tatbesand soll das sein) was wird ihm genau vorgworfen? Wie haben die Beamten es formuliert? Wurde überhaupt etwas vorgelegt? Wie hat sich der Betroffene verhalten? Was hat er gesagt?

Das sind alles Parameter, die eine wichtige Rolle spielen, um die Entscheidungsfindung durch den Sachbearbeiter zu verstehen.

Ich persönlich hätte diesen Unfall als Fahrfehler deklariert, ein verkerhserzieherisches Gespräch geführt und dem Herren nahe gelegt doch einmal einen Sicherheitslehrgang beim Adac zu machen.
Dennoch sage ich nicht, dass die Entscheidung total falsch war. Es gibt solche Menschen und solche, und das ist gut so.

Ein Verkehrspolizist Muss sich nicht mit der Fahrphysik auskennen: Die VPol hat andere Aufgabengebiete. Ein Polizist des Unfalldienstes muss sich damit auskennen. Da im SV des Erstellers aber von einer Zivilstreife die zufällig vorbei fährt geschrieben wird, liegt hier nahe, dass es sich dabei NICHT um den VU-Dienst gehandelt hat.

Vieler Orts ist es so, dass die Unfälle durch den Streifendienst aufgenommen werden. Sollte es zu einem schwerwiegenden Sachverhalt kommen, bzw. Personen schwerst verletzt getötet werden, dann kann die StA einen Sachverständigen beauftragen, die Unfallursache zu finden--> hier überflüssig, da Unfallursache klar, lediglich die Entscheidungsfindung ist aus menschlicher Sicht vlt etwas falsch gewählt worden.

Die Ahndung nach § 1(2), 49 StVO iVm 24 StVG (Auffangtatbestand) ist hier schlichtweg nicht möglich -> Es ist kein Fremdschaden entstanden.

Somit siehst du vlt wie komplex der Bereich der Unfallaufnhame ist, und der Grund für fehlende Sachkundige Beamte liegt nicht bei den Polizeibeamten auf der Straße, die immer wieder als Scheiß Bullen etc abgestempelt werden, sondern bei der Politik, die zu wenig Leute auf die Straße bringt. Ein Wochenende in einem großen Revierbreich mit 2 Streifen zu fahren ist schlichtweg falsch, wird aber nicht geändert (dank den Leuten die ganz oben sitzen, keine AHnung von den Problemen ganz unten haben und nur auf das Geld achten)

Dein letzte Satz ist schlichtweg falsch!!!!!!!
Es gibt genug Beamte die den Leuten sagen, dass sie doch bitte den Reifen mit 1 mm Profil bald wechseln mögen, ohne sie zu verwarnen (e.g.)
Wenn natürlich von Anfang an bei der Kontrolle abbeleidigt wird, eben wegen dieser Vorurteile, dann kommt man ja unglaubwürdig rüber, wenn man dem dann noch anbietet den Reifen doch bitte ohne Buße zu wechseln...

Also es ist immer die Sache, wie man miteinander umgeht. Natürlich gibt es auch Beamte die menschlich absolut nichts können, aber das ist nicht die Mehrheit, das darfst du mir glauben, da kenne ich mich aus.

Einfach mal die Vorurteile begraben (es fahren auch nicht ALLE Motorradfahrer wie die gesenkte Sau, oder? Obwohl dies oft behauptet wird)

Die Menschlichkeit beruht meist auf gegenseitigkeit.

P.S: Ich kenne einige Beamte, die keinen Motorradlappen haben und dir trotzdem die Fahrphysik bei Zweirädern so erklären können, dass selbst du als Motorradfahrer etwas lernen kannst, nicht nur theoretisch

Im Thema: Motorradrecht.de Zum Nachlesen Mit Bußgeldkatalog Ect....

31 Juli 2013 - 13:14 Uhr

Seit dem 01.04.2013 gilt offiziell der neue Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog (die Änderungen sind nicht wirklich nennenswert).


Die INteressanteste Änderung ist die neue Ahndung des § 19(5) StVZO (Erlöschen BE)..

Also der Auspuff wird nicht mehr über den Auffangtatbestand (§ 31) sondern über lex specialis geahndet (50 Euro +3Pkt.)


Hier der Link :


http://www.kba.de/nn...1042013_pdf.pdf