Kann Man Studi Vz Als Beweismittel Nutzen?
#1
Geschrieben 02 März 2009 - 16:53 Uhr
ich hab mal eine Frage an euch, vllt. habt ihr ja einen Rechtsanwalt in eurer Familie und könntet mich ein wenig unterstützen.
Mein ehemaliger Lackiere war so freundlich meine 2. Verkleidung aufzubewahren. Er ist dann nach Lübeck umgezogen und hat meine Verkleidung mitgenommen.
Nun wollte ich sie hier verkaufen, weil cih sie nicht mehr gebrauchen kann.
Also habe ich ihm gesagt, er möchte doch bitte so freundlich sein, mir zu sagen wann ich sie abholen kann.
Als seine Antwort kam, bin ich erstmal aus den Latschen gekippt... er hat sie verkauft, weil er keine Lust mehr hatte, diese zu Lagern.
Ich habe darauf noch einmal nachgefragt mit den worten "also sehe ich das richtig, dass du meine verkleidung verkauft hast?" und seine Antwort war "korrekt!"
Nun meine Frage, in wie fern kann ich das gegen ihn verwenden und ihn anzeigen. Weil war ja mal mein Eigentum.
Über eure Hilfe würd ich mich sehr freuen.
Gruß
Florian
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Geschrieben 02 März 2009 - 16:53 Uhr
#2
Geschrieben 02 März 2009 - 16:57 Uhr
#3
Geschrieben 02 März 2009 - 17:02 Uhr
Kann dzu leider nix sagen, sorry....Ausser das die Nachrichten mit IP-Adressen des Absenders behaftet sind, diese können von dem Admins angezeigt werde und nach Aufforderung durch einen Anwalt oder ähnliches heraus gegeben werden.... Alles mit vorbehalt...
Viel Erfolg
#4
Geschrieben 02 März 2009 - 17:04 Uhr
Frag ihn doch einfach mal direkt, ob er diese Aussage auch nochmal per E-Mail tätigt
#5
Geschrieben 02 März 2009 - 17:05 Uhr
Bearbeitet von Schorny, 02 März 2009 - 17:07 Uhr.
#6
Geschrieben 02 März 2009 - 17:11 Uhr
sie würde sie annerkennen...
#7
Geschrieben 02 März 2009 - 17:16 Uhr
Denn daraus ergibt sich der Versender (zu mind der Haushalt) von dem es geschrieben wurde. Das ganze muss halt noch beim Provider angefordert werden und einfach so am Tel, machen die des auch net.... (und speicher dir die Seiten als HTML Dateien auf die Festplatte....)
Würde dir vorschlagen einfach mal mitm Anwalt zu drohen und darauf hinweisen, das du den Schriftverkehr von StudiVZ als Beweis vorliegen hast.....vielleicht gibt er ja dann schon kleinbei !!
Wie gesagt....Viel Erfolg..
der
Schorny
Bearbeitet von Schorny, 02 März 2009 - 17:17 Uhr.
#8
Geschrieben 02 März 2009 - 17:22 Uhr
PS_Hoffe ich darf mir einen kleinen Scherz erlauben...
#9
Geschrieben 02 März 2009 - 17:35 Uhr
#10
Geschrieben 02 März 2009 - 18:27 Uhr
anzeige stellen und fertig. ihn vorher darauf hinweisen, vielleicht lässt er sich dann auf ne schadensersatzzahlung ein.
die frage ist auch, hast du nen nachweis, dass es deine verkleidung war?
#11
Geschrieben 02 März 2009 - 19:04 Uhr
#12
Geschrieben 02 März 2009 - 20:00 Uhr
und er hat mir mal ein foto geschickt mit den teilen.
ps.: der spaß war natürlich erlaubt.
#13
Geschrieben 03 März 2009 - 13:12 Uhr
#14
Geschrieben 03 März 2009 - 13:24 Uhr
Auf der anderen Seite könnte er auf die Idee kommen, Dir eine Einlagerungsgebühr in Rechnung zu stellen bzw. dann zu sagen, dass er diese mit dem Verkauf "reingeholt" hat. Ich weiß ja nicht ob Ihr was vereinbart habt, ob Du ihm was für's Lagern zahlen sollst oder nicht.
Grundsätzlich wird es sicher schwierig werden, irgendwelche Vereinbarungen zu rekonstruieren, wenn Ihr alles nur mündlich gemacht habt. Das geht dann am Ende aus wie das Hornberger Schießen - im Zweifelsfalle Aussage gegen Aussage mit dem Ergebnis "Vergleich" und ggf. Anwaltskosten, auf denen jeder dann selbst sitzen bleibt.
Insofern denke ich dass es 'ne schwierige Kiste wird - selbst mit PM-Schriftwechseln - es sei denn, da geht auch was zu den von mir aufgeworfenen Fragen draus hervor.
Wünsche Dir jedenfalls viel Erfolg ...
#15
Geschrieben 05 März 2009 - 22:44 Uhr
das Beste ist wenn du dir die Sachen ausdruckst und einen Termin mit dem Anwalt deines Vertrauens vereinbarst.
Der wird dich mit Sicherheit kompetent beraten und sagen wie deine Chancen stehen.
An und für sich müssten die Sachen als Beweismittel anerkannt werden.
Selbst wenn eine Lagergebühr vereinbart gewesen wäre, darf er nicht so ohne weiteres dein Eigentum verhöckern.
Du kannst ja auch nicht jemanden der dir Geld schuldet einfach den Geldbeutel o. ä. entwenden als "Ersatz" für die Schulden.
PS:
Du solltest natürlich über eine Rechtschutzversicherung verfügen. Sonst können die Kosten für den Anwalt, die eventuellen Schreiben die dir der Anwalt anfertigt, Gerichtskosten usw. schnell den Wert der Verkleidung übersteigen.
Viele Grüße
Bearbeitet von Pretty Assi, 05 März 2009 - 22:48 Uhr.
#16
Geschrieben 05 März 2009 - 23:38 Uhr
Kannst ihn anzeigen, aber deine Verkleidung bzw. das Geld für diese, bekommst eh nie wieder
#17
Geschrieben 05 März 2009 - 23:54 Uhr
und JA es wird anerkannt..
gruß
#18 Gast-SPAX_*
Geschrieben 06 März 2009 - 11:23 Uhr
Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast würd ich sofort mit dem Anwalt drohen und auch zu einem gehen, ansonsten erst mit Anzeige drohen und wenn das nicht zieht zur Polizei gehen. Hoffe da ist nichts ohne Rechnung gelaufen oder so. Viel Glück!
Bearbeitet von SPAX, 06 März 2009 - 11:27 Uhr.
#19
Geschrieben 06 März 2009 - 11:28 Uhr
Der sagt das es mit höchster Wahrscheinlichkeit anerkannt werden wird! Haste denn ne Rechtschutzversicherung!? Dann hättest Du doch sowieso nichts zu verlieren!
#20
Geschrieben 06 März 2009 - 11:32 Uhr
ja ich habe eine rechtschutzversicherung.
anzeige ist auch schon gemacht.
hab das ausgedruckt und der polizei gegeben.
ohne rechnung ist da nichts gelaufen. Wir wollten mein Bike mit ner Designlackierung verpassen, dafür sollte sie dann auf messen bei ihm stehen.
deswegen war was gefüllert worden, aber nichts weiter. dann kam auch nichts mehr und ich hab sie verkauft.
na ja mal sehen.
Anwalt hol ich mir erst dann richtig, wenn er stellung bezogen hat. (Mein Vater arbeitet in einer großen Bank hier in HH, die werden mir dann helfen. WOllte ihn bloß nicht mit diesem kleinkram nerven, in der schweren zeit, die die banken hier erleben.)
er muss diesen "tatkräftigen" beweis ja erstmal wiederlegen.
ich halt euch auf dem laufenden.