Mischmasch Mitm Rücklicht
#1
Geschrieben 07 Januar 2005 - 21:22 Uhr
@parmesan
was sagt die polizei zu solchen aktionen!? -kann man die strafrechtlich irgendwie verfolgen???
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Geschrieben 07 Januar 2005 - 21:22 Uhr
#2
Geschrieben 07 Januar 2005 - 21:28 Uhr
also wenn dann wirds nur owimäßig verfolgt ... strafrechtlich schon ma gar nicht! ich meine es müssen nur bestimmte richtlinien wie höhe, platz des rücklichtes passen ... sonst kannst du es auch an andere Fzge dranmachen. Sehe hier nich so das große Problem, da die Bauart des Fzgs nicht durch nen anderes RL verändert wird ...
naja und über optik brauchen wir uns net unterhalten .. die is
#3
Geschrieben 07 Januar 2005 - 21:29 Uhr
Was ist das.....Naja typisch Kawafahrer, können noch nichma nen Rücklicht richtigrum einbauen ..... nene so eine Schandtat !!!
Den sollte man man kräftig ins
#4
Geschrieben 07 Januar 2005 - 21:34 Uhr
Ich dachte dabei eher an die geschmacklosigkeitgar nicht so einfach ... ma sehen was meine kollegen hier noch sagen!
also wenn dann wirds nur owimäßig verfolgt ... strafrechtlich schon ma gar nicht! ich meine es müssen nur bestimmte richtlinien wie höhe, platz des rücklichtes passen ... sonst kannst du es auch an andere Fzge dranmachen. Sehe hier nich so das große Problem, da die Bauart des Fzgs nicht durch nen anderes RL verändert wird ...
naja und über optik brauchen wir uns net unterhalten .. die is
#5
Geschrieben 07 Januar 2005 - 21:52 Uhr
§ 185
Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
#6
Geschrieben 07 Januar 2005 - 22:24 Uhr
#7 Gast-redone_*
Geschrieben 07 Januar 2005 - 22:44 Uhr
da man ja bei diesem anblick schwere verletzungen in den augen bekommen kann!?
jaja ich weiß: im gesetzestext steht: wer einen anderen körperlich missh. oder an der gesundheit schädigt wird mit freiheitsstrafe bis zu..oder mit geldstrafe...(mischantragsdelikt)
#8
Geschrieben 07 Januar 2005 - 23:07 Uhr
das will schon was heißen wenn kawa endlich kapiert hat wo qualität produziert wirdOhne worte
@parmesan
was sagt die polizei zu solchen aktionen!? -kann man die strafrechtlich irgendwie verfolgen???
#9
Geschrieben 08 Januar 2005 - 00:39 Uhr
#10
Geschrieben 08 Januar 2005 - 21:48 Uhr
Bei meiner letzten Kontrolle(im Herbst) war die erste Feststellung des Beamten(nach Studium meiner ordnugsgemässen Papiere):
Des Rücklischt da, des iss awwer net original.
Was soll ich so nem Mensch entgegnen???
Gruß, Andreas
#11
Geschrieben 08 Januar 2005 - 21:55 Uhr
jawohl herr KLeun.Servus
Bei meiner letzten Kontrolle(im Herbst) war die erste Feststellung des Beamten(nach Studium meiner ordnugsgemässen Papiere):
Des Rücklischt da, des iss awwer net original.
Was soll ich so nem Mensch entgegnen???
Gruß, Andreas
vorgeschrieben ist ja nicht die form des rücklichtest sonder die funktion und der paltz oda?
#12 Gast-Landauer_*
Geschrieben 09 Januar 2005 - 01:20 Uhr
he he den selben spruch hab ich auch schon zu hören bekommenDes Rücklischt da, des iss awwer net original.
#13
Geschrieben 09 Januar 2005 - 02:58 Uhr
Servushe he den selben sruch hab ich auch schon zu hören bekommen
Was soll man da noch sagen?
#14 Gast-redone_*
Geschrieben 09 Januar 2005 - 07:07 Uhr
Was soll man da noch sagen?
das wir leider viele dumme koll. haben bei den !!!
#15
Geschrieben 10 Januar 2005 - 07:30 Uhr
Nur dieser feststellende Ton a la "mein Wort ist Gesetz", das find ich halt bissl
profilneurotisch...
Gruß, Andreas