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Erfahrung Gesucht Bei Kontakt Mit Der Polizei !


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87 Antworten in diesem Thema

#1 peup89

peup89

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Geschrieben 07 November 2009 - 14:43 Uhr

Hallo liebe R6 fahrer!!!

Ich weiß das gehört hier nicht ins Forum aber will mich mal schlau machen und vielleicht könnt ihr mir ja helfen...

Und zwar wurde ich vor zwei wochen mit meiner r6 von der Polizei angehalten, keine ahnung warum hatten wohl langeweile oder soo..
Und die haben herrausgefunden das meine R6 nicht mehr auf 34ps gedrosselt ist, hab dann auch alles zugegeben das ich sie offen gemacht habe.
jetzt leuft die ganze sache unter fahren ohne fahrerlaubnis :( bin aber noch nicht vorgestraft also noch keinen Punkt oder sooo und fahr schon seit zwei jahr auto..

hat einer von euch schon erfahrung damit gemacht ??


MFG


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Geschrieben 07 November 2009 - 14:43 Uhr

Hallo peup89,

schau mal hier: Erfahrung Gesucht Bei Kontakt Mit Der Polizei !. Dort wird jeder fündig!





#2 Eastzide

Eastzide

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Geschrieben 07 November 2009 - 14:48 Uhr

Mit dem Thread wirste nicht viel Verständnis hier bekommen.

Habe das hier mal gegoogelt, wenn es nicht stimmen sollte und einer ne juristische Ader hat dann korrigieren ! Du wusstest vorher was du machst, also musst du nun zu der Straße stehen. Haben die grünen mal was ordentliches gemacht...

Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)

Wann liegt ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor?

Ein Fahren ohne FE liegt vor, wenn ein Kraftfahrzeug geführt wird und

1. man nicht in Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis ist (z.B. durch vorangegangenen Entzug der Fahrerlaubnis),

2. ein Fahrverbot nach §25 StVG angeordnet wurde (z.B. wegen einer Geschwindigkeitsübertretung, einem Rotlichtverstoß, usw.),

3. ein Fahrverbot nach §44 StGB angeordnet wurde (z.B. wegen §142 StGB Verkehrsunfallflucht mit geringem Schaden)

4. oder der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

Welche Folgen sind bei einem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu erwarten?

Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr kann angeordnet werden, wenn Punkt 1 bis Punkt 3 vorsätzlich begangen wurden.
Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten kann, bei fahrlässiger Begehung von Punkt 1 bis 4, sowie vorsätzlicher Begehung von Punkt 4 angeordnet werden.

Die selben Strafen gelten auch für den Halter, wenn er die Fahrt anordnet oder zulässt.

Es kann sogar das Fahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn bei vorsätzlicher Begehung gegen Punkt 1 bis 3 verstoßen wurde oder eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen den Täter angeordnet war.

Gleiches gilt auch für den Halter, wenn der die Tat zugelassen oder angeordnet hat.

Wurde der Täter schon einmal wegen vorsätzlicher Begehung nach Punkt 1 bis 3 in den letzten drei Jahren verurteilt, so kann ebenfalls das Fahrzeug eingezogen werden.

"Regelstrafen" bei Ersttätern:

* Privatfahrschule -> 5 - 10 TS
* ausländische Fahrerlaubnis -> 5 - 10 TS
* Kurzfahrt -> 10 - 20 TS
* Fahren mit frisiertem Mofa -> 10 - 20 TS (*1
* mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis -> 30 TS sowie eine Sperre von 6 Monaten
* nach Entzug der Fahrerlaubnis -> 20 - 60 TS sowie eine Sperre von 6 Monaten
* innerhalb der Sperrfrist -> Freiheitsstrafe von 6 Monaten, sowie eine Sperre von 9 Monaten

TS = Tagessätze (1 TS entspricht 1/30 des verfügbaren Netto-Monatseinkommens)
(*1 = wird ein Urteil nach dem Jugendstrafrecht gefällt, so werden i.d.R. Sozialstunden statt TS angeordnet


#3 peup89

peup89

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Geschrieben 07 November 2009 - 15:10 Uhr

ja haben die grünen mal was ordenliches gemacht :D finde ich auch Eastzide ;-)


#4 120pferdchen

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    Niemalsbremser

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Geschrieben 07 November 2009 - 17:30 Uhr

soweit ich weiss gibt das auch noch ein paar lustige treuepunkte in flensburg 7 oder 8 stück... und sorry hasse verdient die 2 jahre hätteste echt überlebt mit 34ps

naja vllt kommse ja nochmal mit 2 blauen augen davon
aber die karre werden se dir sicherlich nicht einziehen


#5 Tom996Ffm

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    Jäger der Moral

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Geschrieben 07 November 2009 - 17:35 Uhr

Tja - Aussage gemacht ist schon mal ungünstig.

Wart erstmal ab was kommt. Dann kannste immer noch zum Anwalt gehen.


#6 BikerBoyz

BikerBoyz

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Geschrieben 07 November 2009 - 17:35 Uhr

Die hatten keine Langweile sondern einfach nur den richtigen Riecher!
2 Jahre hättest du locker mit 34 PS hinbekommen.
Sei froh das es nur so gekommen ist. Im Falle eines Unfalls würdest du richtig doof aus der Wäsche gucken!


#7 fjen

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Geschrieben 07 November 2009 - 17:53 Uhr

Naja, dumm gelaufen würd ich mal sagen ;)

Straftaten im Straßenverkehr:
Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots und trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins 6 Punkte.

Bei der Aussage wärs besser gewesen sich dumm zu stellen, "Wie die ist offen?!". Aber der Zug ist abgefahren.
Da hilft dir nur noch ein guter Anwalt um den Schaden zu minimieren.

Viel Glück dabei... hoffentlich hast was drauss gelernt!

Edit: § 21 StVG Abs. 1 sagt:
§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

Eingefügtes Bild (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  • ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

Bearbeitet von fjen, 07 November 2009 - 18:00 Uhr.


#8 Lukas46

Lukas46

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Geschrieben 07 November 2009 - 18:09 Uhr

hey leutz

also ich hatte mal das gleiche nur das ich noch 15 war und ich mit nem moped unterwegs war. auf jeden fall kam ich mit nem blauen auge davon und hab keinerlei strafe bekommen, war aber allerdings so schlau und hab vor ort gar nix dazu gesagt und dann mir ne schöne geschichte mit nem kolleg und meinem paps einfallen lassen. also kannst auch gut wegkommen, viel glück


#9 heinser

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Geschrieben 07 November 2009 - 18:29 Uhr

wie kann man das denn auch zugeben, immer klappe halten bei sowas... :dummheit:


#10 diekuh

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Geschrieben 07 November 2009 - 18:32 Uhr

bin mal mit 17 mit ner offenen 125er angehalten worden. Waren 6 Punkte 150euro geldstrafe und 2x 2 Stunden ein "Verkehrserfahrungskurs" :-)

wie kann man das denn auch zugeben, immer klappe halten bei sowas...

wenn sie dich anhalten und du zu dem thema keine aussage machst, wird ein gutachter vor ort bestellt der sich das anschaut und den du bezahlen musst, da du ja genau weisst, das sie offen ist ;-)
darum hast keine andere wahl als es zu zugeben

Bearbeitet von diekuh, 07 November 2009 - 18:33 Uhr.


#11 funky_deluxe

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Geschrieben 07 November 2009 - 18:37 Uhr

Mein Kumpel is 2 wochen vor seinem Geburtstag und dementsprechend 2 Wochen vor ablauf der 34PS Zeit in ne kontrolle gefahren.
Hat alles zugegeben (Maschiene war halt neu, dummerweise ab März angemeldet gewesen deswegen kam es nicht zu einer drosslung) und hat einfach nur 300 o. 400€ zahlen müssen.
I-wie hatte der schon damals mit den gezüchteten Rollern immer son Glück gehabt.

Mal sehen was bei dir rauskommt.

Ich hab die 2 Jahre auch überstanden- wobei ich dann im April diesen Jahres von anfang bis zum 20. auch offen gefahren bin- hatte kein bock die während der Sesion auseinander zu nehemn, hab ich halt im Winter davor gemacht.


#12 heinser

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Geschrieben 07 November 2009 - 18:38 Uhr

aber wenn du es zugibst, haste doch schon verloren..., gerad bei den verschärften gesetzten. als beispiel: mich haben sie mit 25kmh zu viel erwischt, das hat 130€ und nen pkt gekostet, da kann man sich ja ausmalen was fahren ohne führerschein kostet.

Bearbeitet von heinser, 07 November 2009 - 18:41 Uhr.


#13 peup89

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Geschrieben 07 November 2009 - 18:59 Uhr

Ich musste es zugeben sons hätten sie die karre abgeschleppt und dann wär ein gutachter gekommen und ich hätte alles bezahlen müssen..
mopped ist aber wieder gedrosselt udn ein tüv gutachten hab ich auch schon gemacht und direckt abgeschickt..
Vielleicht hilft mir das ja ein bisschen aus der patsche...


#14 heinser

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Geschrieben 07 November 2009 - 19:33 Uhr

nachdem sie mich geblitz hatten bin ich auch langsamer gefahren...... :hmmm:


#15 US1111

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Geschrieben 07 November 2009 - 19:39 Uhr

Müsste da nicht nochwas beikommen?

Derjeneige, auf den das Mopped zugelassen ist, dürfte auch nochmal ein´s auf den Sack kriegen, weil er es zugelassen hat, das du damit fährst. Wenn es auf dich selbst zugelassen ist > Glück gehabt. (edit: hab´s jetzt doch noch in Eastzide´s Post gesehen)
Ausserdem könnten theoretisch noch alle Leute eins drüber kriegen, denen du gesagt hast, dass du ohne Drossel fährst, weil sie dich nicht daran gehindert haben (falls du nicht alleine unterwegs warst)...

Und was ist mit der unerlaubten Veränderung am Fahrzeug? Also Fahren mit erloschener ABE/Versicherungsschutz? Gibt´s dafür nicht nochmal ein Extra-Ticket ?


#16 peup89

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Geschrieben 07 November 2009 - 19:51 Uhr

hmm wenn ich das mal wüßte :verwirrt:
Ich war ja auch schon bei der Polizei und hab ne vernehmung gemacht, das machen die ja auch nicht bei jeden sons kriegt man nur einen Brief wo man sich schriftlich äußern kann.
Naja aufjedenfall meinte der einfach das ich in ein paar monaten bescheid kriege wieviel Geld ich bezahlen muss, und das ich mir das dann aussuchen kann ob ich das sofort oder in raten bezahlen möchte..
Wär ja schön wen es nur bei einer Geldstrafe bleiben würde...

Auf jeden fall hab ich da jetzt drauß gelernt nur ich hätte nächstes jahr märz offen fahren dürfen und ich hatte mein mopped vor 5 Wochen in der Werkstatt bei der 20000km inspecktion und da hab ich die dann auch direckt offen machen lassen das ich das nicht selber machen brauch oder noch extra bezahlen muss..


#17 TOYMACHINE

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Geschrieben 07 November 2009 - 20:17 Uhr

Ordentlich ins Klo gegriffen ... erzähl mal wie es aus ging.


#18 diekuh

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Geschrieben 07 November 2009 - 20:23 Uhr

punkte kriegst du 100%


#19 michasscootcpi

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Geschrieben 07 November 2009 - 20:36 Uhr

haha das kenne ich nur zugut mit meinem roller,...vor 3 jahren haben sie mich da auch erwischt,...war ein mofa roller und lief aber NUR 40 km/h,
haben sie gleich mitgenommen und mir auseinandergebaut wiedergegeben^^
naja aber weil ich ja noch soo klein und jung war durfte ich 12 sozial std. machen anstatt die geldstraße von ca. 360 euro zahlen zu müssen...
und ich horst dachte mir früher ohkay drossel ich ihn wieder auf 40 runter denn er lief ma viel zu schnell aber das die da soo kleinkariert sind wegen 15 km/h,...^^
naja okay verstehe ich ja aber doof gelaufen, kopf hoch und R6 auf dem hof^^seitdem steht der roller nur noch in der TG und gammelt da vor sich hin;(


#20 Engel182

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Geschrieben 07 November 2009 - 20:38 Uhr

Nen Freund wurde nun mit 265kmh inner 100er(außerorts) angehalten karre hätte auch gedrosselt sein müssen.
Reifen abgefahren und keine Spiegel dran..

War total dämlich weiß er selbst :bullerei:

Er hat nun wegen zu schnell fahren und keine Spiegel montiert und abgefahrene Reifen einen 970Euro Bußgeldbescheid bekommen..zusätzlich 3 Monate laufen und 8 Paybackpunkte :D

Nun erwartet Ihn natürlich noch die Anzeige wegen Fahren ohne Führerscheins , sowie Versicherungsbetrug.
Hab öfter mal gelesen, das es noch locker 1000 Euro Strafe gibt :(

Nettes All Inclusive Paket :D

Aber jetzt rum zu heulen.. hätt ich mal... hilft auch nix..also trags mit Fassung, bau die Drossel ein und back vorm Richter kleine Brötchen :(
Vielleicht haste Glück.

*gott bin ich froh, das die Zeit vorbei ist :D*