Halo Lights Und Angel Eyes In Deutschland Erlaubt Und Wo Erhältlich?
#1
Geschrieben 14 März 2013 - 23:19 Uhr
Ich hätt da mal ned frage wegen den halo lights bzw Angel eyes. Hatt irgendjemand schon erfahrung damit oder weiß ob die überhaupt in Deutschland erlaubt sind und wo man solche legal erwerben könnte?
Hier ein video zum besseren verständniss was ich meine
Also ich finde dass die ja legendär aussehen
Würd mich über ein par infos freuen
Mfg Whity-92
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Geschrieben 14 März 2013 - 23:19 Uhr
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#2
Geschrieben 14 März 2013 - 23:27 Uhr
...ob die überhaupt in Deutschland erlaubt sind.....
....legal.....
Scheinwerfer sind geprüfte Bauteile (E-Nr). Jede Veränderung an ihnen ist unzulässig.
#3
Geschrieben 14 März 2013 - 23:34 Uhr
#4
Geschrieben 14 März 2013 - 23:41 Uhr
#5
Geschrieben 14 März 2013 - 23:45 Uhr
Ich wär ja schon glücklich wenn ich so tagfahrlichter einbauen dürfte, sieht ja auch klasse aus
#6
Geschrieben 14 März 2013 - 23:45 Uhr
Das ändert sich allerdings gerade- ich glaube zum 1.April (?) Deshalb ist die R1 dieses Jahr auch erstmals serienmässig mit Led-Zusatzlampen versehen.
Da könnte sich demnächst also was tun auf dem Markt. Solche Lampen haben in der Regel eine E-Nummer und müssten in diesem Falle nicht eingetragen werden- sie müssen nur ordnungsgemäss verbaut und angeschlossen werden. Da der Original-Scheinwerfer ja nicht verändert werden darf, müsste man also z.B. ein Led-Band unterhalb des Glases anbringen...
#7
Geschrieben 14 März 2013 - 23:51 Uhr
Das wär natürlich super, muss ich mich mal bei einem Fachhändler erkundigen, wollte nur mal hier fragen und mir den weiten weg ins nächste Geschäft sparen um dan wieder nachhause geschickt zu werden. Vielen dank für die schnelle Antwort
#8
Geschrieben 15 März 2013 - 00:18 Uhr
#9
Geschrieben 15 März 2013 - 00:23 Uhr
Tagfahrleuchten sind noch unsinn, weil sie nur bei ausgeschalteten Scheinwerfern Leuchten dürfen- durch die Scheinwerferpflicht bei Motorrädern also nie.
Das ändert sich allerdings gerade- ich glaube zum 1.April (?) Deshalb ist die R1 dieses Jahr auch erstmals serienmässig mit Led-Zusatzlampen versehen.
Da könnte sich demnächst also was tun auf dem Markt. Solche Lampen haben in der Regel eine E-Nummer und müssten in diesem Falle nicht eingetragen werden- sie müssen nur ordnungsgemäss verbaut und angeschlossen werden. Da der Original-Scheinwerfer ja nicht verändert werden darf, müsste man also z.B. ein Led-Band unterhalb des Glases anbringen...
Kein plan wies mit der Rechtssprechung ist, aber ich bin mir sicher dass die Panigale S Led Tagfahrlicht verbaut hat
#10
Geschrieben 15 März 2013 - 08:29 Uhr
Bei Mercedes ist das Tagfahrlicht auch an, wenn dass Licht an ist...
#11
Geschrieben 15 März 2013 - 08:35 Uhr
Ich kapier des Thema auch nicht.
Bei Mercedes ist das Tagfahrlicht auch an, wenn dass Licht an ist...
Oke, hab ich was verpasst oder baut Mercedes etz auch Bikes!??!
#12
Geschrieben 15 März 2013 - 09:07 Uhr
Ich kapier des Thema auch nicht.
Bei Mercedes ist das Tagfahrlicht auch an, wenn dass Licht an ist...
Oke, hab ich was verpasst oder baut Mercedes etz auch Bikes!??!
Bin einfach mal davon ausgegangen, das die Tagfahlicht Regelung nicht für Autos oder Bikes gilt, sondern für beide zusammen.
Beim Thema Auto gibt es nämlich auch oft die selbe Aussage...
#13
Geschrieben 15 März 2013 - 10:51 Uhr
#14 Gast-Carsten83_*
Geschrieben 15 März 2013 - 11:02 Uhr
Es ist dann nicht mehr so hell als wenn nur das Tagfahrlicht an ist. Somit darf es dann anbleiben.
#15
Geschrieben 15 März 2013 - 11:26 Uhr
Bei Autos wird das Tagfahrlicht bei eingeschaltetem Ablendlicht gedimmt.
Es ist dann nicht mehr so hell als wenn nur das Tagfahrlicht an ist. Somit darf es dann anbleiben.
Danke! Macht Sinn.
#16
Geschrieben 15 März 2013 - 11:29 Uhr
Dass die Halos verboten sind hab ich mir schon fast gedacht. Aber Audi und Mercedes verbauen ja auch solche Tagfahrlichter, bei Audi heißts ja Böser Blick" und da sind ja dan auch die Abblendlichter an, also könnt ich mir vorstellen das die ja dan bei den Bikes ja auch erlaubt sein könnten und irre ich mich wieder? Wär schön wenn man das evtl iwo nachlesen könnt
Ihr dürft Auto und Motorrad nicht einfach so vergleichen!!!
US hats doch schon erwähnt:
Das ändert sich allerdings gerade- ich glaube zum 1.April (?)
Also bleib mal flauschig
Du darfst gerne so ein Tagfahrlicht verbaun, blos nichts am Scheinwerfer rum basteln, diese sind E-geprüft und sobald du was daran änderst, besitzen sie keine E-prüfung mehr!
Bei den Linsenumbauten an den Rj11/15s ist das was anderes! Da wird der Scheinwerfer durch die Linse "ersetzt"
Aber anderes Thema!
Warte einfach noch ein bisschen und überleg dir schonmal was
Gruß ANdy
#17 Gast-CR78_*
Geschrieben 15 März 2013 - 11:47 Uhr
Bei Autos wird das Tagfahrlicht bei eingeschaltetem Ablendlicht gedimmt.
Es ist dann nicht mehr so hell als wenn nur das Tagfahrlicht an ist. Somit darf es dann anbleiben.
Das ist komplett richtig. Aber ob das anbaubare Billigtagfahrlicht ausm Baumarkt auch automatisch abdimmt, wage ich zu bezweifeln. Und trotzdem sind sie angeblich eintragungsfrei.
Einer meiner Nachbarn hat sich sowas an seinen Polo gebastelt und er schaut es sich jeden Abend bevor er in die Garage fährt minutenlang an.
Aber die Beleuchtung in dem Video da oben gefällt mir schon auch.
#18
Geschrieben 15 März 2013 - 15:56 Uhr
#19
Geschrieben 15 März 2013 - 23:12 Uhr
Ja, sie dimmen ab- zu erkennen am 3. Kabel, dass am Standlicht angeklemmt wird. Das ist konstruktiv aber auch keine Kunst.... Aber ob das anbaubare Billigtagfahrlicht ausm Baumarkt auch automatisch abdimmt, wage ich zu bezweifeln. Und trotzdem sind sie angeblich eintragungsfrei.
Die werkseitig verbauten Lampen darf man aber nicht mit Nachrüstlösungen vergleichen- da gelten andere Regeln. Bei Nachrüstungen muss man sich an die StVZO halten- aber alles was ab Werk verbaut ist, ist über die Typgenehmigung abgedeckt.
Beispiel: Für Xenonlicht benötigt man eine Scheinwerferreinigungsanlage und eine automatische Leuchtweitenregulierung, wenn man es nachrüsten will. Gewisse Moppeds von BMW haben sie aber von Werk aus drin, weil Fahrzeuge bei der Typgenehmigung einzeln geprüft werden, dieses Genehmigungsverfahren aber nur an der deutschen StVZO angelehnt ist..
Hier der passende Link zum Tagfahrlicht:
http://www.ifz.de/in..._nachricht.html
Wobei ich den Sicherheitsaspekt nicht verstehe, wenn es demnächst erlaubt ist, mit (dem dunkleren) Tagfahrlicht zu fahren, anstatt (dem helleren) Abblendlicht...
#20
Geschrieben 16 März 2013 - 16:07 Uhr