R6 Drossel Entfernt, Wie Geht's Weiter ?
#1
Geschrieben 30 Dezember 2015 - 00:50 Uhr
Meine r6 ist / war auf35 kW gedrosselt.
Habe ein Saison Kennzeichen . 03-11 , darf also aktuell nicht mehr fahren.
Habe letzte Woche den Schein bestanden und darf jetzt offen fahren. Habe die Drossel auch heute ausgebaut.
Jetzt will ich a. Das blöde saisonkennzeichen loswerden , sprich ganzjährig Düsen und muss ja jetzt den fahrzeugschein ändern lassen.
Wie ist jetzt der richtige Weg?
Darf ich mit einer neuen evb der Versicherung trotz saisonkennzeichen damit zum TÜV fahren und mir die Drossel austragen lassen, damit ich dann anschließend zum Verkehrsamt damit fahren kann?
Oder wie wäre die richtige Reihenfolge ohne Ärger zu bekommen ?
Anzeige
Geschrieben 30 Dezember 2015 - 00:50 Uhr
#2
Geschrieben 30 Dezember 2015 - 01:26 Uhr
Wenn du ohne Anhänger fahren möchtest, dann entweder schieben....zum TÜV und danach zum Amt und dann kannst fahren, oder besorgst dir über deine Versicherung einmal die Nummer für das neue Ganzjahresnummernschild, sowie eine Nummer für nen Kurzzeitkennzeichen. Damit gehst dann zum Amt, meldest das Kurzzeitkennzeichen an, lässt es dir anfertigen, ran zu deiner Süßen, ab zum TÜV und dann zum Amt und Schein ändern lassen, sowie neues Nummernschild fertig machen .... ODER du kennst jemanden, der dir nen rotes Nummernschild ausleiht (MUSS auch für KRAD zugelassen sein) und dann auch TÜV und danach Amt .....
ODER du wartest bis die kommende Saison begonnen hat, fährst mit deinem Saisonkennzeichen hin, lässt die Sache beim TÜV machen, mit der Nummer von deiner Versicherung auf zum Amt, Schein ändern lassen und neues Kennzeichen beantragen.
Die Nummer der Versicherung alleine, berechtigt dich nicht, mit deiner Süßen zu fahren, dafür brauchst das Kennzeichen ....
#3
Geschrieben 30 Dezember 2015 - 11:17 Uhr
#4
Geschrieben 30 Dezember 2015 - 19:52 Uhr
Du musst eine Versicherungsnummer haben. Diese muss ausdrücklich bei ungestempeltem Kennzeichen zu Zulassungszwecken gültig sein. Das sollte so auf dem Versicherungsnachweis drauf stehen, und muss bei einer Kontrolle vorgezeigt werden (jeder Streifenwagen wird dich garantiert anhalten, wenn du ausserhalb des Saisonzeitraumes fährst)
Damit darfst du dann mit dem Saisonkennzeichen auf direktem Weg - ohne Umwege- zum Tüv innerhalb des Zulassungsbezirks oder im Nachbarkreis und wieder zurück fahren.
Hier der Gesetzestext dazu: §10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
im speziellen Absatz 4.
" (4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."
Bearbeitet von US1111, 30 Dezember 2015 - 19:59 Uhr.
#5
Geschrieben 30 Dezember 2015 - 23:33 Uhr
Die evb habe ich ja jetzt. Aber wie soll ich das mit den umgestempelt hinbekommen ?
Grüße
Also ich meine damit es ist ja noch gestempelt mit Landkreis / tüvplakette 😉
#6
Geschrieben 30 Dezember 2015 - 23:58 Uhr
Du hast ein gestempeltes Ganzjahreskennzeichen? Wozu dann die Frage?
#7
Geschrieben 31 Dezember 2015 - 08:55 Uhr
Oder ich versteh hier was falsch, gestern war Biertag 😜