Autounfall...
#1
Geschrieben 02 Juli 2008 - 19:14 Uhr
folgendes Szenario:
Ich bin auf einer Hauptstraße gefahren und wollte mit dieser Hauptstraße nach links abbiegen.
Nun kommt ein Fahrzeug aus der Seitenstraße auf die Hauptstraße und nimmt mir demzufolge die Vorfahrt.
Meine Reaktion: Geschwindigkeit verringern und hupen.
Daraufhin bremst das Fahrzeug, welches mir die Vorfahrt genommen hat auf 0 ab. (Keine Menschen, Tiere usw. auf der Straße).
Ich musste nun voll auf die Bremse treten und bin dadurch leicht aufgefahren. (Kleine Kratzer)
Nun meine Frage:
Jemand, der jmd anders die Vorfahrt nimmt und ihn dann noch ausbremst kann doch nicht Recht bekommen!? Oder?
Habe zum Glück eine Rechtsschutzversicherung. Wie hoch ist wohl die Wahrscheinlichkeit diese auch zu nutzen?
mfG
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Geschrieben 02 Juli 2008 - 19:14 Uhr
#2
Geschrieben 02 Juli 2008 - 19:18 Uhr
Bearbeitet von BastixR6, 02 Juli 2008 - 19:18 Uhr.
#3
Geschrieben 02 Juli 2008 - 19:20 Uhr
Am besten ist es natürlich wenn du zeugen hast. Hast du die grünen gerufen?
Ansonsten kann es auch sein das aussage gegen aussage steht und dann ist schlecht
#4
Geschrieben 02 Juli 2008 - 19:28 Uhr
Hab die Grünen gerufen. Die haben keine Bremsspur vermessen und keinen Alkoholtest gemacht. Schlamperei oder unnötig? Habe auch keine Aussage vom Unfallgegner, dass er die Schuld annimmt. Und die Grünen stellen sowieso nie die Schuld fest, es sei denn alles ist eindeutig.
Habe leider keine Zeugen, aber er hat ausgesagt, dass er aus der Seitenstraße rausgefahren ist.
Wie 300 € selber zahlen?
mfG
Bearbeitet von RippeR81, 02 Juli 2008 - 19:29 Uhr.
#5
Geschrieben 02 Juli 2008 - 19:35 Uhr
Aber dem anwalt würde ich die ganze sache auf jeden fall mal zukommen lassen. Ich glaube mit 300€ meint bastix ne art selbstbeteiligung an der rechtsschutz^^
#6
Geschrieben 02 Juli 2008 - 19:37 Uhr
#7
Geschrieben 02 Juli 2008 - 19:50 Uhr
mfG
#8
Geschrieben 02 Juli 2008 - 20:20 Uhr
Ruf Morgen bei der Polizei an (Aktenzeichen musst Du haben) fragst nach. Rufst die Versicherung an, die schicken dir alles weitere zu. Machst deine Aussage bei der Versicherung und wartest die Sache ab. Dreht sich das dann auf deine Schuld.. so kannst Du dann einen Rechtsanwalt einschreiten...
Wir sind hier immer noch in Deutschland.. hier muss man nicht gleich wegen 100€ Blechschaden einen Anwalt für 300€ SB einschalten...!
#9
Geschrieben 02 Juli 2008 - 21:43 Uhr
Der Unfallgegner darf kein Schuldanerkenntis machen, da es eine Obliegenheitsverletzung wäre. Melde den Unfall deiner Versicherung! Diese werden sich mit der anderen versicherung auseinandersetzen und wenn du dann Schuld bekommst ( was ich nicht glaube ), kannst du ja immernoch einen Anwalt einschalten.
Viel Erfolg
#10
Geschrieben 02 Juli 2008 - 21:48 Uhr
Weiß nicht mehr wie es war, aber is nciht auf dem zettelchen von den grünen festgehalten wer schuld hat (erster eingetrage= unfallverursacher, zweiter= unfallgegner)... bin mir aber nicht sicher.
Aber dem anwalt würde ich die ganze sache auf jeden fall mal zukommen lassen. Ich glaube mit 300€ meint bastix ne art selbstbeteiligung an der rechtsschutz^^
Ich habe die Kopie, also das zweite Blatt! Wenns stimmt, was du sagst...!
Die beiden Versicherungen sind informiert, jedoch von mir. Er hat sich bis heute noch nicht bei meiner gemeldet. Weiss aber nicht, ob das was heissen soll.
Ansonsten ja Skizze machen, zurückschicken und abwarten. Mit dem Anwalt will noch warten, weil es wirklich nur 500 € Gesamtschaden beide Fahrzeuge.
mfG
#11
Geschrieben 02 Juli 2008 - 22:22 Uhr
wenn du dann noch auffährst auf ein Stehendes hinderniss, siehts nicht gut aus für dich. aber ich denke mal es wird schon.
#12
Geschrieben 03 Juli 2008 - 08:20 Uhr
Denke mal nicht, dass das so von Bedeutung ist.[...]wenn du dann noch auffährst auf ein Stehendes hinderniss, siehts nicht gut aus für dich [...]
Sonst könnte ich ja mit meinem Auto einfach mal bei so auf eine Vorfahrtsstraße fahren und stehen bleiben (wenn einer kommt) .... Nee, denke mal eher, dass er definitiv Schuld hat (vorausgesetzt, RippeR81 war nich zu schnell unterwegs).
Kam auf die Vorfahrtsstraße, hat einem anderen die Vorfahrt genommen und ist dann auch noch im Gefahrenraum einfach stehen geblieben .... Denke mal, dass is ne klare Sache und wird schnell über'n Tisch gehn...
#13
Geschrieben 03 Juli 2008 - 10:49 Uhr
Und von Wegen auf ein stehendes Hinderniss aufgefahren, es ist ja nicht so, dass der da
geparkt hätte.
Für mich stellt sich das anders dar. Schließlich hat er ihm die Vorfahrt genommen, da ist
dann nichts mit richtgem Abstand und so. Wenn der dann auch noch ohne Grund bremst
und zum stehen kommt ist das Gefährdung!!
PS. Schon klar, dass die StVO und die Gerichte da noch die eine oder andere Überraschung
parat haben. Anwalt scheint mir Pflicht. Für mich ist die Sache klar: Eier ab!!
#14
Geschrieben 03 Juli 2008 - 13:41 Uhr
Mich mach nur das Hupen nervös, und das der gegner eben schon stand.
Anwalt ist da wirklich pflicht. sofern die Polizei nicht schon die Schuldfrage geklärt hat. Und das macht sie meist an ort und stelle.
Hab auch gerade nen Unfall hinter mir, ein Fahradfahrer ist mir reingefahren, 2800 kronen schaden. Das Übel ist nur, er war noch nicht einmal Polizeilich gemeldet. Der hatte noch nie einen personalausweis, und das mit über 40 Jahren.
Durch den Unfall hat er jezt wenigstens eine Krankenversicherung, und seine Mutter unterstützung von Hartz IV.
Ein Deutscher Ohne KV ist mir noch nie untergekommen, ich komme mir langsam vor, als würde unser sozialsüstem versagen, und wir leben in der 3. Welt..........
Auch die Gerichte entscheiden zur Zeit irgendwie komich, da frag ich mich doch, wo soll das alles noch hinführen.....
Aber naja aus einem Unfall ist halt doch noch eine Positive tat geworden, auch wenn mich das 2800 glocken kostet...
Naja.....
#15
Geschrieben 03 Juli 2008 - 16:29 Uhr
Und er hat es damals seiner versicherung nicht gemeldet gehabt weil er meinte das sehe aus wie ein schuldeingeständnis^^
In deutschland ist es mittlerweile nun mal so das niemand mehr dafür gerade steht wenn er scheiße gebaut hat und jeder versucht jeden übers ohr zu hauen. Ich glaueb ja immer noch an das gute im menschen, aber ich bin wesentlich vorsichtiger geworden^^
Deshalb: Erstmal abwarten was die versicherung des unfallgegeners sagt und sobald sie zögern den weg zum anwalt gehen... dann si nämlich in 90% der fälle schon was im busch
#16
Geschrieben 03 Juli 2008 - 18:28 Uhr
Er hat seiner Versicherung gemeldet, dass ich mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren sei. Dies war aber definitiv nicht der Fall, da ich noch unter der erlaubten 50 km/h war, denn ich wollte mit der Hauptstraße links abbiegen.
Nunja hab darauf alles an nen Anwalt abgegeben. Nun heisst es abwarten und Tee trinken, oder doch lieber rumbumsen und Sekt saufen? *schmunzel*
mfG
#17
Geschrieben 03 Juli 2008 - 18:37 Uhr
#18
Geschrieben 03 Juli 2008 - 18:40 Uhr
Mir hat schonmal einer vor mir den Rückwärtsgang eingelegt und der Versicherung gegenüber behauptet, dass ich drauf gefahren wär. Aber die Polizistin an die er näher ranfahren wollte hat zum Glück ne gute Aussage gemacht!
mfG