Mittelfinger
#1
Geschrieben 14 April 2014 - 08:04 Uhr
habt ihr in einer gefährlichen Situation dem anderen Verkehrsteilnehmer schonmal den Mittelfinger gezeigt und deswegen Post bekommen?
Ich war alleine Mitte März mitm Bike unterwegs und so ein netter Herr hat mir auf der Landstraße die Vorfahrt genommen. Bin dann links, nach einer Vollbremsung, mit ca.80kmh an ihm vorbei und habe Ihm den Mittelfinger gezeigt.
Nun habe ich Post bekommen
Wollte heute Abend mal meinen Anwalt besuchen gehen....
Hat hier der ein oder andere schon Erfahrung mit dem Mittelfinger gesammelt?
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Geschrieben 14 April 2014 - 08:04 Uhr
#2 Gast-Beau Riese_*
Geschrieben 14 April 2014 - 08:58 Uhr
habt ihr in einer gefährlichen Situation dem anderen Verkehrsteilnehmer schonmal den Mittelfinger gezeigt und deswegen Post bekommen?
Weder, noch. Wenn es mich gar zu sehr überkümmt, schreie ich einfach laut -das hört dann keiner außer mir selbst.
Hat hier der ein oder andere schon Erfahrung mit dem Mittelfinger gesammelt?
Das nicht, aber schon oft gelesen: das ist eine Beleidigung und als solche strafbar (§185 StGB), soweit sie nicht eine Reaktion auf eine unmittelbar vorangegangene Beleidigung ist (§199 StGB). Freilich könntest Du mit einer Anzeige wegen der Verkehrsordnungswidrigkeit kontern, aber ich mutmaße, dass Du da ein Nachweisproblem hast: wenn der Andere einen Zeugen hat, Du aber nicht, wirst Du Dich wohl entschuldigen und eine Strafe hinnehmen müssen sowie akzeptieren, dass die auslösende Handlung ungesühnt bleibt. Vielleicht kriegt das Dein Anwalt aber noch gemildert oder gar ganz abgebogen -das kommt dann auf die einzelnen Umstände an.
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Bearbeitet von Beau Riese, 14 April 2014 - 08:58 Uhr.
#3 Gast-shivers_*
Geschrieben 14 April 2014 - 08:58 Uhr
Von wem hast du Post bekommen? Gabs Zeugen? Wenn nein, würd ich mir die Kohle fürn Anwalt sparen. Ansonsten, better call Saul!
#4
Geschrieben 14 April 2014 - 09:37 Uhr
soweit sie nicht eine Reaktion auf eine unmittelbar vorangegangene Beleidigung ist (§199 StGB)
danke! das hört sich doch gut an, vielleicht kann man da ja was draus zaubern
Von wem hast du Post bekommen? Gabs Zeugen?
Ich habe Post von der Polizei hier in der Umgebung bekommen, mit der bitte, ich möge doch bitte den Halter identifizieren.
Da ich allerdings mit meiner alten Lederkombi und getöntem Visier unterwegs war, lässt sich ja schwer sagen wer gefahren ist.
Zeugen gabs keine. Der PKW-Fahrer war allein unterwegs und ich auch.
better call Saul
Bearbeitet von Mr.Saxobeat, 14 April 2014 - 09:38 Uhr.
#5 Gast-shivers_*
Geschrieben 14 April 2014 - 09:56 Uhr
#6
Geschrieben 14 April 2014 - 10:17 Uhr
Der Mann muss da was galsch verstanden haben oder ne Abversion gegen Motorradfahrer haben.
#7
Geschrieben 14 April 2014 - 10:18 Uhr
Ansonsten war die Antwort mit dem erhobenen Zeigefinger ganz gut
#8
Geschrieben 14 April 2014 - 10:18 Uhr
Mitte März ist schon lange her. Sag du weißt nicht mehr wer da gefahren ist. Du könntest dich an so einen Vorfall nicht mehr erinnern.
Strafe für §185 StGB sind zwischen 20 und 30 tagessätzen.
Red einfach mit einem Anwalt drüber und gut ist.
Gruß Andy
#9
Geschrieben 14 April 2014 - 10:35 Uhr
Natürlich weiß ich, dass man soetwas nicht macht und auch die Geldstrafe ist nun dank Andy241 bekannt, aber ich war so wütend, weil der ältere Herr mich an der Kreuzung sogar noch angeguckt hat, und dann einfach drauflosgefahren ist.Warum zeigt man überhaupt den Mittelfinger? Ist doch allgemein bekannt das der im Straßenverkehr nicht zulässig ist. Sei ein Mann und stehe zu deiner "Tat"! Würdest du dir das gefallen lassen?
Hätte ich nicht reagiert, wär ich mit ca. 130 in seine Fahrerseite gefahren.
Ich glaube ihr könnt euch vorstellen wie sauer man in so einer Situation ist.
Und ja, ich persönlich hätte mir in soeinem Fall min. den Mittelfinger gefallen lassen^^.
Aber ihr habt Recht, zugeben dass ich gefahren bin und auf den Zeigefinger verweisen, ist wohl das Beste.
Sollte ich nicht sagen wer gefahren ist, kann ich hierfür dann ein Fahrtenbuch bekommen?
Vielen Dank für die ganzen Antworten
#10 Gast-shivers_*
Geschrieben 14 April 2014 - 10:58 Uhr
Also das mit dem Zeigefinger ist genial! Werde heute Abend mit meinem Anwalt mal drüber reden.
Natürlich weiß ich, dass man soetwas nicht macht und auch die Geldstrafe ist nun dank Andy241 bekannt, aber ich war so wütend, weil der ältere Herr mich an der Kreuzung sogar noch angeguckt hat, und dann einfach drauflosgefahren ist.Warum zeigt man überhaupt den Mittelfinger? Ist doch allgemein bekannt das der im Straßenverkehr nicht zulässig ist. Sei ein Mann und stehe zu deiner "Tat"! Würdest du dir das gefallen lassen?
Hätte ich nicht reagiert, wär ich mit ca. 130 in seine Fahrerseite gefahren.
Ich glaube ihr könnt euch vorstellen wie sauer man in so einer Situation ist.
Und ja, ich persönlich hätte mir in soeinem Fall min. den Mittelfinger gefallen lassen^^.
Aber ihr habt Recht, zugeben dass ich gefahren bin und auf den Zeigefinger verweisen, ist wohl das Beste.
Sollte ich nicht sagen wer gefahren ist, kann ich hierfür dann ein Fahrtenbuch bekommen?
Vielen Dank für die ganzen Antworten
Theoretisch kann dir ein Fahrtenbuch aufgebrummt werden, ja. In der Praxis wohl in dem Fall eher nicht. Der Vollständigkeit halber, du kannst auch überhaupt keine Angaben zum Sachverhalt machen. Inwieweit dann ermittelt wird, wenn du sagst du bist nicht gefahren, weiss ich nicht. Wenn du Pech hast, kommt dann dabei raus, dass jmd. behauptet, es fährt eigentlich nur du mit der Maschine. Also mit der Behautung, jmd anderes wäre gefahren, wäre ich mit anderen reinspielenden Faktoren immer etwas vorsichtig.
#11
Geschrieben 14 April 2014 - 12:30 Uhr
Besprech das einfach mit deinem Anwalt, der wird die wahrscheinlich das gleiche erzählen.
Gruß Andy
#12
Geschrieben 14 April 2014 - 13:06 Uhr
Ich würde nicht zugeben, dass ich gefahren bin. Es ist schon mehr als 2 Wochen her (2 Wochen lang muss man wissen wer der Fahrer war, ab dann kann man es vergessen haben, das wird der der Anwalt aber sagen können).
Wenn man dich identifizieren kann, wie auch immer, dann weißt du halt von dem Vorfall nichts mehr? Brauchst dich ja nicht selbst zu belasten.
Ich frag mich, wie der alte Herr den Vorfall geschildert hat? Hat er seinen Verstoß dann zugegeben oder hast du laut seinen Aussagen einfach aus Lust und Laune den Finger rausgestreckt?
#13 Gast-Beau Riese_*
Geschrieben 14 April 2014 - 14:15 Uhr
[...]an der Kreuzung
ich mit ca. 130
Das würde ich eher verschweigen.
Sollte ich nicht sagen wer gefahren ist, kann ich hierfür dann ein Fahrtenbuch bekommen?
Eine Fahrtenbuchauflage kann kommen, und die ist ziemlich nervig. Ich hatte mal den Fall, als ich mein Auto in der Werkstatt hatte, ist der Mechaniker, wohl bei der abschließenden Probefahrt, über 'ne rote Ampel gefahren, hat es anschließend abgestritten. Zack, hatte ich 'ne Fahrtenbuchauflage für ein Jahr (und die Werkstatt einen Kunden weniger, für immer), obwohl der Anwalt das zuvor für ausgeschlossen hielt...
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#14
Geschrieben 14 April 2014 - 18:38 Uhr
#15
Geschrieben 15 April 2014 - 07:34 Uhr
ich frag mich, wie der alte Herr den Vorfall geschildert hat? Hat er seinen Verstoß dann zugegeben oder hast du laut seinen Aussagen einfach aus Lust und Laune den Finger rausgestreckt?
Gute Frage! Wir beantragen jetzt erstmal Akteneinsicht. Mein Anwalt meinte, dass die Chancen ohne Zeugen - Aussage gegen Aussage- stehen. lt. seiner Aussage hatte er schon öfters solche Fälle, die wurden alle fallen gelassen.
Sollten sich jedoch Zeugen finden, sieht es eher schlecht aus und ich sollte mich nicht selbst belasten, da mehr als 2 Wochen zwischen "Tat" und Anzeige liegen.
Habe ihm dann noch folgenden Text aus einem anderen Forum gezeigt:
der angebliche Tatzeitpunkt liegt nun bereits mehrere Wochen zurück. Nach der ständigen Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine zweifelsfreie Erinnerung, wer das Fahrzeug zu einem länger als zwei Wochen zurückliegenden Zeitraum geführt hat, nicht zu verlangen. Zur Identifizierung des Fahrers bitte ich Sie dennoch, mir ein Foto des fraglichen Fahrers zu übersenden, da ich gerne zur Aufklärung des Sachverhaltes beitragen möchte.
Darüber hinaus weise ich darauf hin, dass sämtliche Familienangehörige und Freunde regelmäßig über das Fahrzeug verfügen können. Bei allen bin ich mir aber sicher, dass diese jederzeit vorschriftsmäßig das Fahrzeug führen und es zu keinen Verstößen gekommen ist.
Abstreiten wär auch eine möglickeit, hält er aber in diesem Fall ohne Akteneinsicht noch nicht für sinnvoll.
So viele Mittelfinger hätte ich gar nicht, dass ich in der Lage wäre eine Vollbremsung aus 130 durchzuführen und dann noch zu gestikulieren...
hehe ich auch nicht, der Finger kam erst nach der Vollbremsung, da er dann hintermir hergefahren ist.
Achja, war übrigends kein Mercedesfahrer
#16 Gast-Beau Riese_*
Geschrieben 15 April 2014 - 08:32 Uhr
der Finger kam erst nach der Vollbremsung, da er dann hintermir hergefahren ist.
Da fällt mir ein: hatte der vielleicht eine Dashcam in Betrieb?
Das würde dann auch erklären, wie er sich Dein Kennzeichen so schnell notieren konnte. Und es würde Deine Position erheblich schwächen...
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#17
Geschrieben 15 April 2014 - 09:46 Uhr
Dashcam hin oder her-ich meine als beweismittel kann man die aufnahme aus datenschutzgründen nicht verwenden.
Hatten mal so n fall wo in der nachbarschaft immer wieder autos demoliert wurden.es wurde dann ne kamera aufgestellt und die idioten haben sich auch filmen lassen.leider war das videomaterial nicht brauchbar weil vorher nicht drauf aufmerksam gemacht wurde das der bereich videoüberwacht wird.
Bearbeitet von freeeak, 15 April 2014 - 09:49 Uhr.
#18 Gast-Beau Riese_*
Geschrieben 15 April 2014 - 10:06 Uhr
Dashcam hin oder her-ich meine als beweismittel kann man die aufnahme aus datenschutzgründen nicht verwenden.
Darauf würde ich mich nicht verlassen. Anders als etwa in den USA gibt es hierzulande kein gesetzliches Beweisverwertungsverbot -es liegt also im Ermessen des Richters. Und mal im Ernst: wenn einer mit 130 Sachen -was man u.U. aus einem Video erahnen kann- über eine Kreuzung prügelt, ist er zumindest nahe dran an einer Alleinschuld bei einem Unfall. Wenn dieser sich dann auch noch uneinsichtig zeigt und unflätig beleidigende Gesten hinterherschiebt, könnte die Neigung des Richters, ihn aufgrund der Entstehungsumstände ansonsten unzweifelhafter Beweise laufen zu lassen, deutlich sinken.
Zudem müsste erst einmal ein Datenschutzverstoß nachgewiesen werden, was nicht ganz einfach ist, wenn der Filmende nicht ganz unberaten ist.
Sollte der PKW-Fahrer (welcher Marke auch immer ) den Vorgang mittels Videoaufnahmen belegen können, schätze ich die Karten von @Mr.Saxobeat vor Gericht als eher schlecht ein. Aber das wird sich hoffentlich aus der Akteneinsicht ergeben.
Hatten mal so n fall wo in der nachbarschaft immer wieder autos demoliert wurden.es wurde dann ne kamera aufgestellt und die idioten haben sich auch filmen lassen.leider war das videomaterial nicht brauchbar weil vorher nicht drauf aufmerksam gemacht wurde das der bereich videoüberwacht wird.
Das ist juristisch ein anderer Sachverhalt und daher nicht vergleichbar.
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#19
Geschrieben 15 April 2014 - 10:55 Uhr
puh, noch gar nicht dran gedacht, wird sich aber aus der Akteneisicht ergeben denke ich.Da fällt mir ein: hatte der vielleicht eine Dashcam in Betrieb?
Audi 100Audi...wetten?
Weiß jemand wie lange so eine Beantragung zur Akteneinsicht ca. dauern kann. Habe ich gestern ganz vergessen zu Fragen.
@Beau Riese
Deine Post lesen sich so, als wenn du vom "Fach" bist?
#20 Gast-Beau Riese_*
Geschrieben 15 April 2014 - 12:10 Uhr
puh, noch gar nicht dran gedacht, wird sich aber aus der Akteneisicht ergeben denke ich.Da fällt mir ein: hatte der vielleicht eine Dashcam in Betrieb?
hoffentlich -nicht, dass das erst später noch nachgeschoben wird.
@Beau Riese
Deine Post lesen sich so, als wenn du vom "Fach" bist?
Nö, ich bin nur interessierter Laie und lese viel darüber. Und ich hatte schon fünf Jahrzehnte Zeit, um Erfahrungen zu sammeln.
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