Richtig. Ab 70kmh kommt der Brief
Zitat
Der französische Staat ist dazu übergegangen, ausländische Autofahrer die in Frankreich ein Verkehrsdelikt begangen haben, auch grenz- überschreitend zu verfolgen. Neu ist seit 2014 vor allem, dass die Zahlungsaufforderung und die Rechtsbehelfsbelehrung vollständig in deutscher Sprache verfasst sind.
Beispiel eines französischen Bußgeldbescheids
Nach dem Europäischen Geldsanktionsgesetz (EuGeldG) können bereits seit 2010 Bußgelder über 70 EUR, die in einem anderen EU-Staat verhängt wurden, auch in Deutschland vollstreckt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Zahlungsaufforderung in der Landessprache des Autofahrers verfasst ist. Hieran scheiterte es bislang bei den französischen Behörden.
Wenn Sie nun dieser in deutscher Sprache verfassten Zahlungs- aufforderung nicht Folge leisten, besteht die Möglichkeit, dass Frankreich den Bußgeldbescheid durch die deutschen Behörden vollstrecken lässt. Ob dies tatsächlich der Fall sein wird, bleibt abzuwarten.
Im Jahr 2013 ist zudem die Richtlinie 2011/82/EU in Kraft getreten. Sie hat die Einrichtung von nationalen Kontaktstellen mit sich gebracht. Über diese Kontaktstellen (in Deutschland ist es das Kraftfahrt-Bundesamt) können ausländische Behörden die Halterdaten von Autofahrern, denen ein Verkehrsdelikt zu Last gelegt wird, abfragen.
Bei einfachen Verkehrsverstößen haben die Behörden in Frankreich ein Jahr lang Zeit, um ein Bußgeld zu verhängen. Ist der Bußgeldbescheid einmal verschickt, kann dieser drei Jahre lang vollstreckt werden.
Die Höhe des Bußgeldes bei Geschwindigkeitsübertretungen:
<20km/h außerhalb geschlossener Ortschaften:
68 (Festbetrag)
45 (Wenn die Strafe innerhalb von 3 Tagen bezahlt wird)
180 (Wenn die Strafe nach 30 Tagen bezahlt wird)
<20km/h innerhalb geschlossener Ortschaften:
135 (Festbetrag)
90 (Wenn die Strafe innerhalb von 3 Tagen bezahlt wird)
375 (Wenn die Strafe nach 30 Tagen bezahlt wird)
≥20 bis < 50 km/h:
135 (Festbetrag)
90 (Wenn die Strafe innerhalb von 3 Tagen bezahlt wird)
375 (Wenn die Strafe nach 30 Tagen bezahlt wird)
≥50 km/h: Bußgeld wird vom Gericht festgesetzt, höchstens 1500
Hinweis: Festinstallierte Blitzer werden in der Regel durch folgendes Schild angekündigt.
Bearbeitet von Engel182, 17 August 2014 - 08:10 Uhr.