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Frage Bzgl. Fußrastenanlage


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4 Antworten in diesem Thema

#1 Marc92

Marc92

    Alleinfahrer

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Geschrieben 07 Februar 2017 - 18:04 Uhr

Hi zusammen!

 

Ich habe letztes Jahr nach einem Sturz neue Fußrasten für meine Rj095 gekauft. Diese haben allerdings nicht gepasst und der Händler wollte 20€ "Wiedereinlagerungsgebühr"  :ne:

 

Also hab ich sie behalten und versuche sie nun privat los zu werden. Allerdings bin ich mir jetzt nicht sicher für welches Modell sie passt.

Ich tippe laut Bildern aus dem Internet auf Rj03, aber könnte das nochmal jemand verifizieren bevor ich sie als solche anbiete?

 

LG, Marc

 

Angehängte Grafiken

  • DSC_0146.JPG


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Geschrieben 07 Februar 2017 - 18:04 Uhr

Hallo Marc92,

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#2 Fabian Wiesner

Fabian Wiesner

    Alleinfahrer

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Geschrieben 07 Februar 2017 - 19:42 Uhr

Sind die von einer Rj03!

 

Schick sie zurück! Es dürfen für die Rückgabe keine Gebühren verlangt werden!

 

 

mag Fabi

 

 



#3 Clemens Heß

Clemens Heß

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Geschrieben 08 Februar 2017 - 11:27 Uhr

Sehen aus wie die der rj03.

Wann genau hast du die denn gekauft ? Hast du sie per Telefon oder Internet bestellt oder persönlich beim Händler gekauft ?
Wenn du meintest du brauchst eine Fußrastenanlage für die rj95 und er verkauft dir eine für die rj03 liegt die Schuld bei ihm und er muss sie so oder so zurücknehmen.
Selbst wenn das nicht der Fall ist, ist eine wiedereinlagerungsgebühr streitig..manche juristen behaupten sie ist rechtens, viele meinen es ist nicht rechtens.


#4 Marc92

Marc92

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Geschrieben 08 Februar 2017 - 14:55 Uhr

Danke für die Antworten  :daumen:

 

Ja das ganze ist leider schon über nem halben Jahr her. Hab mich damals auch beim Händler und dem Betreiber der Seite beschwert aber ohne großen Erfolg und bin dann leider nicht hartnäckig genug gewesen.

 

Aber jetzt versuche ich es dann mal privat die Fußrasten los zu werden.

 

Grüße, Marc



#5 Clemens Heß

Clemens Heß

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Geschrieben 08 Februar 2017 - 15:09 Uhr

Es muss auf eine Wiedereinlagerungsgebühr hingewiesen werden vor Vertragsabschluss, also in den AGB's des Händlers oder halt im Kaufvertrag. Wer liest sich die ganzen AGB's aber vollständig durch ? 😂 Zumindestens beim Kauf kleinerer und günstigen Artikel, bei 200€ und aufwärts würde ich es dennoch empfehlen, denn üblich sind angeblich so 15% des Preises, und bei 200€ sind das immerhin 30€ und da würde ich auf Nummer sicher gehen.
Wie dem auch sei, jetzt biste schlauer 😉


Viel Glück beim Verkauf !