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Die Fahrt Zum Tüv


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21 Antworten in diesem Thema

#1 THATIMO

THATIMO

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Geschrieben 09 Dezember 2013 - 18:44 Uhr

Nabend zusammen,
Habe mal ne frage:
Und zwar hab ich mir ne R6 gekauft, die offen ist und auch so eingetragen.
Da ich noch gedrosselt fahren muss, hab ich mir ne 35kw drossel zugelegt und verbaut.

Nun meine eigentliche Frage:
Ist es erlaubt mit der Maschine, die mit 117Ps zugelassen ist, aber gedrosselt wurde den DIREKTEN weg zum TÜV zu fahren, um diese "Eintragen" zu lassen?
Würde ja beim TÜV selbst anrufen, aber die haben leider schon zu.

Hänger organisieren ist eben doch mit mehr Aufwand und weniger Spaß verbunden.

PS:
Maschine würde ich vorher natürlich zulassen und auch der Versicherung das Vorhaben schildern.

Hoffe ihr könnt mir helfen.
Danke schonmal, timo


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Geschrieben 09 Dezember 2013 - 18:44 Uhr

Hallo THATIMO,

schau mal hier: Die Fahrt Zum Tüv. Dort wird jeder fündig!





#2 koppnuzz

koppnuzz

    ┌∩┐(◣_◢)┌∩┐

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Geschrieben 09 Dezember 2013 - 18:49 Uhr

ja ist es! aber nur auf direkten und kürzesten weg, sprich darfst keinen umweg zu nem kollegen etc machen.
am besten vorher noch nen termin beim tüv machen, so bist du abgesichert. wenn was passiert kannst du so belegen das du wirklich zum tüv wolltest

Bearbeitet von koppnuzz, 09 Dezember 2013 - 18:50 Uhr.


#3 RideR6

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Geschrieben 09 Dezember 2013 - 19:18 Uhr

PS:
Maschine würde ich vorher natürlich zulassen und auch der Versicherung das Vorhaben schildern.


ist die maschine denn abgemeldet?

-wenn ja, wär es aber quatsch erst anzumelden, dann die abnahme der drossel und dann bei der zulassungstelle wieder die änderung der papiere. da bezahlste ja doppelt aufm amt.


#4 Andy241

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Geschrieben 09 Dezember 2013 - 19:24 Uhr

Korrekt, schnapp dir nen Hänger, kommt billiger!
Hänger 10€
Eintragung und neuer Schein 11,40€ - 20,70€

Außerdem bekommst du mit Hänger oder Transporter keine Probleme ;)

Außer das DIng hat keinen Tüv mehr, dann hat sich das ganze eh erledigt, weil dann kannst du dein Bike nicht mehr anmelden ;)

gruß Andy


#5 US1111

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Geschrieben 09 Dezember 2013 - 19:24 Uhr

Du kannst diese eine Fahrt auch einzeln beim Straßenverkehrsamt anmelden. Dafür musst du dir vorab ein Kennzeichen zuteilen lassen, dann kannst du - mit einer Bestätigung deiner Versicherung (die brauchst du sowieso zur endgültgen Zulasung)- ungestempelt zum nächsten Tüv, zum Amt und zurück. (Lass dir dafür aber kein Kurzzeitkennzeichen andrehen)
Ansonsten meldest du sie an, fährst zum Tüv und brauchst einen Tag später schon wieder neue Papiere, was ja auch Geld kostet....


#6 Rob108

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Geschrieben 09 Dezember 2013 - 20:25 Uhr

Genau so habe ich es auch gemacht! Bekommst bei der Zulassungsstelle ein Formular mit, welche fahrten usw. alle zulässig sind! Das Ganze ist dann auf 7 Tage befristet, sprich ab Zuteilung des blankokennzeichen hast du 7 Tage zeit, wieder vostellig zu werden...mit TÜV usw!


#7 RideR6

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Geschrieben 09 Dezember 2013 - 20:43 Uhr

Eintragung und neuer Schein 11,40€ - 20,70€


da sich die leistung ändert wird aber nicht nur ein neuer schein, sondern auch ein neuer brief ausgestellt, ist also teurer!


#8 THATIMO

THATIMO

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Geschrieben 09 Dezember 2013 - 23:11 Uhr

Danke euch für die schnellen Antworten.
Werde morgen mal mit'm tüv telefonieren, um genaueres herauszufinden.
Mal von der Anmeldung der Maschine abgesehen, was für kosten kommen noch auf mich zu für die umeldung inkl. Erstellung eines neuen fhzg Scheins &brief?

Für mich wär es einfacher zum TÜV zu fahren und den Gang der Zulassungsstelle zwei mal auf mich zu nehmen, als mit'm Hänger zum TÜV..zudem will ich fahren(was wahrscheinlich der größere Grund ist)

Schönen Abend, Lg Timo


#9 RideR6

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Geschrieben 09 Dezember 2013 - 23:45 Uhr

wie gesagt, wenn du es richtig anstellst kannste mit ungestempeltem kennzeichen fahren, und dabei nur einmal zur zulassungsstelle.


#10 Straightliner

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Geschrieben 10 Dezember 2013 - 11:52 Uhr

Versicherung -> TÜV -> Anmeldung, war noch nie ein Problem, Versicherungsschutz besteht hierfür.

Kurzzeitkennzeichen sind eher für Überführungen etc..


#11 switchTUFFFI

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Geschrieben 10 Dezember 2013 - 12:00 Uhr

Denk dran, dass du nen stempel im gutachten brauchst, dass die drossel von einer werkstatt eingebaut wurde. Sonst musste am ende 2 mal hinfahrn


#12 RideR6

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Geschrieben 10 Dezember 2013 - 12:32 Uhr

den stempel brauch man nicht unbedingt. eigentlich muss der tüv prüfer es auch ohne machen, is schließlich sein job, den ordnungsgemäßen einbau festzustellen, und sich nicht auf die werkstatt zu verlassen.


#13 Engel182

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Geschrieben 10 Dezember 2013 - 21:04 Uhr

Brauchst keinen Hänger!

Karre nehmen, altes Kennzeichen dran( ja auch abgekratzte Nummern) dann Versicherung informieren und ganz legal zum Tüv düsen.

Früher gabs diese Abmeldebescheinigungen.. Dort stands auf der Rückseite noch drauf.. Heute gibts die Bescheinigungen nicht mehr, dennoch darf man es so handhaben.

Also alte Pappe druff, Versicherung anrufen.. Los.
Dann mit den Papieren auf direktem Wege zum Straßenverkehrsamt und anmelden.

Fertig.

Bearbeitet von Engel182, 10 Dezember 2013 - 21:05 Uhr.


#14 Andy241

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Geschrieben 10 Dezember 2013 - 21:28 Uhr

Wenn er sich das Bike aber erst gekauft hat und der vorbesitzer Sie abgemeldet hat xD


#15 US1111

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Geschrieben 10 Dezember 2013 - 21:31 Uhr

Verboten.
Das alte Kennzeichen kann schon längst jemand anderem Zugeteilt sein. Die Fahrt muss dem Amt gemeldet werden- ggf muss schon das neue Schild ungestempelt montiert werden
Ich habe einen Polizisten gefragt. Dieser würde bei einer Kontrolle beim Amt nachfragen (wie das außerhalb der Öffnungszeiten aussieht, konnte mir aber keiner sagen...)


#16 Engel182

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Geschrieben 10 Dezember 2013 - 22:06 Uhr

Wenn du das ,Kennzeichen vom Vorbesitzer hast ist es nicht verboten.


#17 RideR6

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Geschrieben 11 Dezember 2013 - 00:55 Uhr

aber die fahrten mit ungestempelten sind ja nur im zulassungsbezirk des kennzeichens und den angrenzenden bezirken erlaubt. wenn der vorbesitzer also wo ganz anders her kommt klappts ned mit dem alten kennzeichen


#18 switchTUFFFI

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Geschrieben 11 Dezember 2013 - 01:46 Uhr

Dann muss er sich halt schon sein KZ vom amt abholen - ungestempelt ;)


#19 Engel182

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Geschrieben 11 Dezember 2013 - 16:34 Uhr

Richtig.. Bei der Reservierung direkt anfertigen lassen und gut ist.
Zumindest hat er dann die Miete fürn Hänger etc gespart.


#20 THATIMO

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Geschrieben 11 Dezember 2013 - 18:21 Uhr

Hallo alle zusammen,
Erstmal danke für die vielen Antworten.

Habe vorhin mit meiner TÜV Süd Stelle telefoniert und folgende Aussage erhalten:

Der Direkte weg zum TÜV und wieder nach Hause ist dann möglich, wenn das Fahrzeug ordnungsgemäß angemeldet und dementsprechend auch versichert ist.
Es ist zu empfehlen die Strecke, Datum und ungefähre Uhrzeit der Versicherung mittzuteilen, um im Falle des Falles etwas in der Hand zuhaben, da es sich mehr oder weniger um eine Rechtliche Grauzone handelt.

In wie weit die Aussage korrekt sind, kann ich nicht beurteilen, da es aber ein Mitarbeiter des Tüvs war, geh ich davon aus, das es halbwegs stimmt.

Ich habe für mich entschieden bis nächstes Jahr Frühjahr zu warten, dann zur Zulassungszelle zu fahren, das Fahrzeug Anzumelden, dann mit dem Motorrad zum TÜV und wieder Heim.
Danach Fahrzeugschein und Brief umschreiben lassen, fertig.

Bei meiner Versicherung habe ich auch nachgefragt, er meinte das ihm das Modell etc. Für die evb Nummer genügt, Daten wie Motorleistung, Max. Geschw. Etc. Kann ich nachträglich einreichen.

Werde mich falls ich es nicht vergesse hierzu auch im Frühjahr nochmal melden, wenn es soweit ist.

In diesem Sinne einen schönen Abend;)