Hallo,
ich wollte mal die Leute die sich noch in der Probezeit befinden auf eine neue "Position" im Bussgeldkatalog hinweisen.
Das ein "Verkehrsvergehen, das ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich zieht" eine Verlängerung der Probezeit von 2 Jahren bewirkt.
Diese gibt es erst seit 2016, also sollte man sich nicht z.B ohne DB-Killer erwischen lassen (Strafe: 80euro) sonst hat man noch 2 Jahre laenger Probezeit. Oder eine Umweltzone ohne Umweltplakette befahren, gibt zwar keinen Punkt mehr aber fuer jemanden in der Probezeit eine verlaengerung da das Bussgeld wieder bei 80euro liegt.
Gruss,
Tom
Bearbeitet von Nudel, 04 Februar 2016 - 22:10 Uhr.