Ist Die Kupplung Ein Gewährleistungs Bauteil?
#1
Geschrieben 17 Juni 2012 - 15:19 Uhr
Gruß
Driver
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Geschrieben 17 Juni 2012 - 15:19 Uhr
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#2
Geschrieben 17 Juni 2012 - 16:00 Uhr
Die Verschleissteile sollten bei einem Gebrauchtfahrzeug noch soviel Reststandzeit haben, dass man damit noch weiter als 3500km fahren kann.
Allerdings kann man eine Kupplung durch unsachgemässen Gebrauch auch innerhalb von 5km verschleissen. Im Pkw-Bereich würde das wahrscheinlich keiner mehr übernehmen- man müsste ja nur mal ungeübt mit Anhänger am Berg anfahren.
Ich denke hier wird es auf dein Verhandlungsgeschick und die Seriösität des Händlers ankommen.
#3
Geschrieben 17 Juni 2012 - 16:55 Uhr
#4
Geschrieben 17 Juni 2012 - 17:11 Uhr
#5
Geschrieben 17 Juni 2012 - 17:15 Uhr
#6
Geschrieben 17 Juni 2012 - 18:58 Uhr
rj05 oder rj09? dann is kettenritzel runter wsl
#7
Geschrieben 17 Juni 2012 - 19:29 Uhr
Bearbeitet von MODern, 17 Juni 2012 - 19:30 Uhr.
#8
Geschrieben 23 Juni 2012 - 21:33 Uhr
bin neu hier und habe gleich mal eine rechtliche Frage zum Thema Gewährleistung.
Habe mir zu beginn der Saison eine R6 BJ04 mit knapp 12.000 km gekauft. Heute hat Sie knapp 15.000 km drauf und mir ist wahrscheinlich etwas in der Kupplung kaputt gegangen. Bei ca 130 ist plötzlich die Drehzahl in den Begrenzer gehauen und die Leistung war weg. Kann alle Gänge durchschalten aber nirgend anfahren.
Hab also den Händler angerufen, habe ja 12 Monate Gewährleistung. Er meint auch irgendwas in der Kupplung. Er geht von 300 - 400 Euro aus und meinte da ich ja schon 3.000 km gefahren bin würde er die Rechnung 50/50 teilen wollen.
Ist das ok? Ich hatte eigentlich nicht vor etwas zu zahlen, da ich der Meinung bin, dass eine Kupplung mehr als 15.000 km halten sollte.
Was meint Ihr dazu?
Viele Grüße Sebastian
#9
Geschrieben 23 Juni 2012 - 22:13 Uhr
Ich denke eher, dass Deine Ritzelmutter sich verabschiedet hat.
Du musst mal im Forum hier danach suchen. Gab es letztens erst einen Thread zu.
edit: Und mit der Ritzelmutter dann auch das Ritzel natürlich, wie US1111 geschrieben hat.
Bearbeitet von xilence, 23 Juni 2012 - 22:21 Uhr.
#10
Geschrieben 23 Juni 2012 - 22:20 Uhr
#11
Geschrieben 23 Juni 2012 - 23:38 Uhr
Wenns so plötzlich kommt, isses die Ritzelmutter!
Neue Mutter, neues Blech und gut ist..Werkstattkosten knappe 40Euro
Bearbeitet von Engel182, 23 Juni 2012 - 23:38 Uhr.
#12
Geschrieben 28 Juni 2012 - 18:28 Uhr
Ihr hattet recht. Ritzmutter runter und Gewinde an der Welle ist hin. Also wirds richtig teuer. Nun nochmal die Frage ob das in die Gewährleistung des Händlers fällt? Kauf und letzte Inspektion ist 3 Monate und 3.000 km her? Der Händler meint er muss nicht zahlen. Klar werde ich mir einen Rechtsbeistand suchen, aber würde auch gerne eure Meinung hören.
Viele Grüße
Sebastian
#13
Geschrieben 28 Juni 2012 - 19:16 Uhr
Meistens muss ja nur die Mutter erneuert werden- erst wenn die Welle ein bestimmtes, von Yamaha festgelegtes Maß unterschritten hat, muss die Getriebewelle getauscht werden (sehr hohe Kosten, die dein Händler um fast jeden Preis umgehen muss), was aber relativ selten vorkommt.
Bevor es da zum langwierigen Streit kommt, sollte der Kaufvertrag am besten gewandelt werden- die Frage ist nämlich, wie gewissenhaft nach einem solchen Streit gearbeitet wird... aber wenn du erstmal zum Anwalt rennen willst, können die das ja unter sich ausmachen.
#14
Geschrieben 29 Juni 2012 - 16:57 Uhr
tja die Ernüchterung setzt ein.... Anwalt sagt wenn der Händler mir 50/50 bietet soll ichs annehmen. Ich werde nochmal einen weiteren fragen...
Kaufvertrag wandeln wäre mir das liebste, aber darauf wird sich der Händler nicht einlassen denke ich.
#15
Geschrieben 29 Juni 2012 - 17:47 Uhr
#16
Geschrieben 29 Juni 2012 - 18:17 Uhr
Bearbeitet von freak0r, 29 Juni 2012 - 18:18 Uhr.