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Ist Die Kupplung Ein Gewährleistungs Bauteil?


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15 Antworten in diesem Thema

#1 Driver94

Driver94

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Geschrieben 17 Juni 2012 - 15:19 Uhr

Hi ich wollte heute eine schöne ausfahrt machen aber aufeinmal hat die kupplung kein drehmoment mehr übertragen. Also hab ich mich abschleppen lassen und nun ist meine Frage ob mir der Händler wo ich Sie Gebraucht gekauft habe ersatz geben muss da ich die machine nur 3500km gefahren bin und die kupplung schon futsch ist. Ich weiß dass es ein Verschleißteil ist aber nach 3500km?? Da muss vorher ja schon abgefahrene kupplungslammelen drin gewesen sein. Deshalb meine frage ob ich dass recht auf Gewährleistung habe?

Gruß
Driver


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Geschrieben 17 Juni 2012 - 15:19 Uhr

Hallo Driver94,

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#2 US1111

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Geschrieben 17 Juni 2012 - 16:00 Uhr

Ganz klares Jein.
Die Verschleissteile sollten bei einem Gebrauchtfahrzeug noch soviel Reststandzeit haben, dass man damit noch weiter als 3500km fahren kann.
Allerdings kann man eine Kupplung durch unsachgemässen Gebrauch auch innerhalb von 5km verschleissen. Im Pkw-Bereich würde das wahrscheinlich keiner mehr übernehmen- man müsste ja nur mal ungeübt mit Anhänger am Berg anfahren.
Ich denke hier wird es auf dein Verhandlungsgeschick und die Seriösität des Händlers ankommen.


#3 MODern

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Geschrieben 17 Juni 2012 - 16:55 Uhr

Wie viele Km hat sie Sexy jetzt (insgesamt) runter ?


#4 Driver94

Driver94

    Lehrling

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Geschrieben 17 Juni 2012 - 17:11 Uhr

31000km hat sie runter


#5 MODern

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Geschrieben 17 Juni 2012 - 17:15 Uhr

hm, wenn die viel gewheelt wurd kann das schon hinkommen, aber wenn du immer ordentlich gefahren bist, du auch einen entsprechenden Eindruck machst und der Händler seriös ist, sollte das mit der Gewährleistung klappen. Dann musst du allerdings schnellstmöglich handeln.


#6 Gietl

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Geschrieben 17 Juni 2012 - 18:58 Uhr

rj05 oder rj09? dann is kettenritzel runter wsl

rj05 oder rj09? dann is kettenritzel runter wsl


#7 MODern

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Geschrieben 17 Juni 2012 - 19:29 Uhr

Oh ja, es könnte auch sein das sich nur die Kettenritzmutter verabschiedet hat, da gab es mal nen Rückruf (SuFu)

Bearbeitet von MODern, 17 Juni 2012 - 19:30 Uhr.


#8 Sebastian0815

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Geschrieben 23 Juni 2012 - 21:33 Uhr

Hallo,
bin neu hier und habe gleich mal eine rechtliche Frage zum Thema Gewährleistung.

Habe mir zu beginn der Saison eine R6 BJ04 mit knapp 12.000 km gekauft. Heute hat Sie knapp 15.000 km drauf und mir ist wahrscheinlich etwas in der Kupplung kaputt gegangen. Bei ca 130 ist plötzlich die Drehzahl in den Begrenzer gehauen und die Leistung war weg. Kann alle Gänge durchschalten aber nirgend anfahren.
Hab also den Händler angerufen, habe ja 12 Monate Gewährleistung. Er meint auch irgendwas in der Kupplung. Er geht von 300 - 400 Euro aus und meinte da ich ja schon 3.000 km gefahren bin würde er die Rechnung 50/50 teilen wollen.
Ist das ok? Ich hatte eigentlich nicht vor etwas zu zahlen, da ich der Meinung bin, dass eine Kupplung mehr als 15.000 km halten sollte.
Was meint Ihr dazu?

Viele Grüße Sebastian


#9 xilence

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Geschrieben 23 Juni 2012 - 22:13 Uhr

Kupplung bei 12.000km kaputt ist ziemlich unwarscheinlich.

Ich denke eher, dass Deine Ritzelmutter sich verabschiedet hat.
Du musst mal im Forum hier danach suchen. Gab es letztens erst einen Thread zu.

edit: Und mit der Ritzelmutter dann auch das Ritzel natürlich, wie US1111 geschrieben hat.

Bearbeitet von xilence, 23 Juni 2012 - 22:21 Uhr.


#10 US1111

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Geschrieben 23 Juni 2012 - 22:20 Uhr

Normalerweise verabschiedet sich eine Kupplung allmählich. Wenn das plötzlich passiert ist garantiert das Ritzel abgesprungen.


#11 Engel182

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Geschrieben 23 Juni 2012 - 23:38 Uhr

Meine Kupplung ist jetzt 47.000km alt ;)
Wenns so plötzlich kommt, isses die Ritzelmutter!
Neue Mutter, neues Blech und gut ist..Werkstattkosten knappe 40Euro ;)

Bearbeitet von Engel182, 23 Juni 2012 - 23:38 Uhr.


#12 Sebastian0815

Sebastian0815

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Geschrieben 28 Juni 2012 - 18:28 Uhr

Hi,
Ihr hattet recht. Ritzmutter runter und Gewinde an der Welle ist hin. Also wirds richtig teuer. Nun nochmal die Frage ob das in die Gewährleistung des Händlers fällt? Kauf und letzte Inspektion ist 3 Monate und 3.000 km her? Der Händler meint er muss nicht zahlen. Klar werde ich mir einen Rechtsbeistand suchen, aber würde auch gerne eure Meinung hören.

Viele Grüße

Sebastian


#13 US1111

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Geschrieben 28 Juni 2012 - 19:16 Uhr

Selbstverständlich fällt das unter die Gewährleistung. Du kannst diesen Schaden kaum durch fehlerhafte Benutzung verursacht haben- zumal es sich um einen für diese Baureihe typischen Fehler handelt. Wenn der Händler öfter mit Yamaha handelt- oder sogar ein Vertragshändler ist- sollte er das auch wissen. Von seiten Yamaha gab es sogar eine Umrüstaktion, bei der diese Schwachstelle nachgebessert wurde. Das sollte auch dein Rechtsbeistand wissen. Und bei der Inspektion hat er ja sogar noch die Gelegenheit gehabt, dieses zu prüfen.
Meistens muss ja nur die Mutter erneuert werden- erst wenn die Welle ein bestimmtes, von Yamaha festgelegtes Maß unterschritten hat, muss die Getriebewelle getauscht werden (sehr hohe Kosten, die dein Händler um fast jeden Preis umgehen muss), was aber relativ selten vorkommt.
Bevor es da zum langwierigen Streit kommt, sollte der Kaufvertrag am besten gewandelt werden- die Frage ist nämlich, wie gewissenhaft nach einem solchen Streit gearbeitet wird... aber wenn du erstmal zum Anwalt rennen willst, können die das ja unter sich ausmachen.


#14 Sebastian0815

Sebastian0815

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Geschrieben 29 Juni 2012 - 16:57 Uhr

Hallo,
tja die Ernüchterung setzt ein.... Anwalt sagt wenn der Händler mir 50/50 bietet soll ichs annehmen. Ich werde nochmal einen weiteren fragen...
Kaufvertrag wandeln wäre mir das liebste, aber darauf wird sich der Händler nicht einlassen denke ich.


#15 Gietl

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Geschrieben 29 Juni 2012 - 17:47 Uhr

hat mich 40€ gekostet.. neues gewinde drauf und neue mutter.. mittleres loctite und schwupp di wupp fertig :D


#16 freak0r

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Geschrieben 29 Juni 2012 - 18:17 Uhr

lass dich doch auf sowas nicht ein. beim verkauf, aber spätestens bei der wartung, hat der sowas zu überprüfen und dann wär wahrscheinlich aufgefallen das da nich mehr alles ganz fest ist, bzw die mutter nicht gesichert ist. vorallem weil es bei dem modell hinlänglich bekannt ist und es eine rückrufaktion gab. das fällt definitiv unter die gewährleistung des händlers wenn es so kurz nach kauf zu einem schaden kommt.

Bearbeitet von freak0r, 29 Juni 2012 - 18:18 Uhr.