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Kann Man Studi Vz Als Beweismittel Nutzen?


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24 Antworten in diesem Thema

#1 fl0rian

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Geschrieben 02 März 2009 - 16:53 Uhr

Moin Moin,

ich hab mal eine Frage an euch, vllt. habt ihr ja einen Rechtsanwalt in eurer Familie und könntet mich ein wenig unterstützen.

Mein ehemaliger Lackiere war so freundlich meine 2. Verkleidung aufzubewahren. Er ist dann nach Lübeck umgezogen und hat meine Verkleidung mitgenommen.
Nun wollte ich sie hier verkaufen, weil cih sie nicht mehr gebrauchen kann.
Also habe ich ihm gesagt, er möchte doch bitte so freundlich sein, mir zu sagen wann ich sie abholen kann.

Als seine Antwort kam, bin ich erstmal aus den Latschen gekippt... er hat sie verkauft, weil er keine Lust mehr hatte, diese zu Lagern.

Ich habe darauf noch einmal nachgefragt mit den worten "also sehe ich das richtig, dass du meine verkleidung verkauft hast?" und seine Antwort war "korrekt!"

Nun meine Frage, in wie fern kann ich das gegen ihn verwenden und ihn anzeigen. Weil war ja mal mein Eigentum.

Über eure Hilfe würd ich mich sehr freuen.

Gruß
Florian


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Geschrieben 02 März 2009 - 16:53 Uhr

Hallo fl0rian,

schau mal hier: Kann Man Studi Vz Als Beweismittel Nutzen?. Dort wird jeder fündig!





#2 MaR6v

MaR6v

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Geschrieben 02 März 2009 - 16:57 Uhr

Was hat das mit StudiVz zu tun?


#3 Schorny

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Geschrieben 02 März 2009 - 17:02 Uhr

ich denke mal das die schriftliche Kommunikation über StudiVZ gelaufen ist.....

Kann dzu leider nix sagen, sorry....Ausser das die Nachrichten mit IP-Adressen des Absenders behaftet sind, diese können von dem Admins angezeigt werde und nach Aufforderung durch einen Anwalt oder ähnliches heraus gegeben werden.... Alles mit vorbehalt...

Viel Erfolg


#4 MaR6v

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Geschrieben 02 März 2009 - 17:04 Uhr

Ok...
Frag ihn doch einfach mal direkt, ob er diese Aussage auch nochmal per E-Mail tätigt ;-)


#5 Schorny

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Geschrieben 02 März 2009 - 17:05 Uhr

E-Mail ist kein rechtlich anerkannter Schriftverkehr und wird vor gericht nur bedingt anerkannt meines wissens.....Wenn das noch so ist ???...war zu mind mal so......

Bearbeitet von Schorny, 02 März 2009 - 17:07 Uhr.


#6 fl0rian

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Geschrieben 02 März 2009 - 17:11 Uhr

laut einer freundin die zwar ihr examen im wirtschaftsrecht macht, sind e-mails und sogenante kommunikationsplattformen wie studi vz, neue kommunikationsmittel.
sie würde sie annerkennen...


#7 Schorny

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Geschrieben 02 März 2009 - 17:16 Uhr

ok...dann wäre das ja nur zu deinem Vorteil... Nur wenn du irgendwelche IP-Adressen von dem Absender haben willst, solltest du dich beeilen, denn die werden nicht ewig gespeichert...

Denn daraus ergibt sich der Versender (zu mind der Haushalt) von dem es geschrieben wurde. Das ganze muss halt noch beim Provider angefordert werden und einfach so am Tel, machen die des auch net.... (und speicher dir die Seiten als HTML Dateien auf die Festplatte....)

Würde dir vorschlagen einfach mal mitm Anwalt zu drohen und darauf hinweisen, das du den Schriftverkehr von StudiVZ als Beweis vorliegen hast.....vielleicht gibt er ja dann schon kleinbei !!

Wie gesagt....Viel Erfolg..

der
Schorny

Bearbeitet von Schorny, 02 März 2009 - 17:17 Uhr.


#8 MaR6v

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Geschrieben 02 März 2009 - 17:22 Uhr

Und wenn nicht, dann veranstalten wir ein kleines VorabR6ClubTreffen auf seinem Hof und brennen den neuen Lackiererschuppen nieder! :krücken: :pirat:




PS_Hoffe ich darf mir einen kleinen Scherz erlauben...


#9 Weizenbier

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Geschrieben 02 März 2009 - 17:35 Uhr

pff scheiss die wand an, geh zur polizei und zeige ihn einfach an(Adresse, Tel.nr, wann er das letzte mal aufm klo war, weiss alles deren Pc-hab selbst mitzusehen dürfen, wie er den ebayvogel innerhalb von nen paar min. ausfindig gemacht hat...), ich meine das ist diebstahl. anzeigen hilft sehr gut, wurde bei ebay schon 3x beschissen hab die jedes mal angezeigt, bekam die ware und noch ne entschädigung oben drauf, wenn ich die anzeige zrückziehe.. wenn so nen schreiben der kripo ins haus flattert, werden die knie weich...


#10 Quarck

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Geschrieben 02 März 2009 - 18:27 Uhr

is doch brille, ob er das im studi bestätigt hat, oder nich. die beweislast wäre doch da, wenn du ihn anzeigst, bzw. die herausgabe von deinem eigentum forderst, und er das nich kann, weil dein eigentum ja nun offensichtlich von ihm veräußert wurde, ist die sachlage doch klar.

anzeige stellen und fertig. ihn vorher darauf hinweisen, vielleicht lässt er sich dann auf ne schadensersatzzahlung ein.

die frage ist auch, hast du nen nachweis, dass es deine verkleidung war?


#11 Sticky

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Geschrieben 02 März 2009 - 19:04 Uhr

Naja ne kleine Frage hätte ich da mal am Rande. Hast Du einen Auftrag zum Lackieren unterschrieben oder irgend einen Beweis das Du Ihm die Verkleidung zum lackieren ausgehändigt hast? Nicht das der das nachher so dreht und sagt hö :hö: Motorrad verkleidungen hab ich nie von Dir bekommen, Du hast mir nur zwei Handyschalen gegeben. Mal jetzt nur so ganz hoch gesponnen. :unsicher: :verwirrt:


#12 fl0rian

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Geschrieben 02 März 2009 - 20:00 Uhr

nein ich habe nichts schriftlich...a ußer eben in unseren studi texten, wo eindeutig hervorgeht, dass es sich um eine verkleidung handelt.
und er hat mir mal ein foto geschickt mit den teilen.


ps.: der spaß war natürlich erlaubt.


#13 LastHamsta

LastHamsta

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Geschrieben 03 März 2009 - 13:12 Uhr

studi vz ist genau wie pm hier im forum oder emails rechtlich korrekt. druck dir die sachen aus , geh zum rechtsanwalt und fertig.der wird die dann die weiteren schritte sagen.


#14 Alfredo

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Geschrieben 03 März 2009 - 13:24 Uhr

Ist schon 'ne "interessante" Kiste denke ich. Einerseits ist die Verkleidung Dein Eigentum, was er nicht einfach ohne Dein Einverständnis veräußern oder wegwerfen kann, weil es ihm im Weg ist. An dem Punkt wäre für mich die Frage, ob er Dir nicht zumindest den Verkaufserlös zahlen müsste - oder die Verkleidung zurück beschaffen auf seine Kosten.

Auf der anderen Seite könnte er auf die Idee kommen, Dir eine Einlagerungsgebühr in Rechnung zu stellen bzw. dann zu sagen, dass er diese mit dem Verkauf "reingeholt" hat. Ich weiß ja nicht ob Ihr was vereinbart habt, ob Du ihm was für's Lagern zahlen sollst oder nicht.

Grundsätzlich wird es sicher schwierig werden, irgendwelche Vereinbarungen zu rekonstruieren, wenn Ihr alles nur mündlich gemacht habt. Das geht dann am Ende aus wie das Hornberger Schießen - im Zweifelsfalle Aussage gegen Aussage mit dem Ergebnis "Vergleich" und ggf. Anwaltskosten, auf denen jeder dann selbst sitzen bleibt.

Insofern denke ich dass es 'ne schwierige Kiste wird - selbst mit PM-Schriftwechseln - es sei denn, da geht auch was zu den von mir aufgeworfenen Fragen draus hervor.

Wünsche Dir jedenfalls viel Erfolg ...


#15 Pretty Assi

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Geschrieben 05 März 2009 - 22:44 Uhr

Hi,

das Beste ist wenn du dir die Sachen ausdruckst und einen Termin mit dem Anwalt deines Vertrauens vereinbarst.

Der wird dich mit Sicherheit kompetent beraten und sagen wie deine Chancen stehen.

An und für sich müssten die Sachen als Beweismittel anerkannt werden.

Selbst wenn eine Lagergebühr vereinbart gewesen wäre, darf er nicht so ohne weiteres dein Eigentum verhöckern.

Du kannst ja auch nicht jemanden der dir Geld schuldet einfach den Geldbeutel o. ä. entwenden als "Ersatz" für die Schulden.

PS:

Du solltest natürlich über eine Rechtschutzversicherung verfügen. Sonst können die Kosten für den Anwalt, die eventuellen Schreiben die dir der Anwalt anfertigt, Gerichtskosten usw. schnell den Wert der Verkleidung übersteigen.

Viele Grüße

Bearbeitet von Pretty Assi, 05 März 2009 - 22:48 Uhr.


#16 derdani82

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Geschrieben 05 März 2009 - 23:38 Uhr

passiert sowieso nichts
Kannst ihn anzeigen, aber deine Verkleidung bzw. das Geld für diese, bekommst eh nie wieder


#17 Max#24

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Geschrieben 05 März 2009 - 23:54 Uhr

vadder und schwester sind juristen...

und JA es wird anerkannt..

gruß


#18 Gast-SPAX_*

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Geschrieben 06 März 2009 - 11:23 Uhr

Auweh, was für kranke Vögel doch auf der Welt rumlaufen... tut mir Leid das du an so einen geraten bist! Für mich ist das Diebstahl und Hehlerei aber das Problem dürfte sein zu beweisen das du ihm die Teile zur Aufbewahrung überlassen hast.

Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast würd ich sofort mit dem Anwalt drohen und auch zu einem gehen, ansonsten erst mit Anzeige drohen und wenn das nicht zieht zur Polizei gehen. Hoffe da ist nichts ohne Rechnung gelaufen oder so. Viel Glück!

Bearbeitet von SPAX, 06 März 2009 - 11:27 Uhr.


#19 Bruennchen

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Geschrieben 06 März 2009 - 11:28 Uhr

Hab mal mit meinem Onkel telefoniert, der ist auch Anwalt...

Der sagt das es mit höchster Wahrscheinlichkeit anerkannt werden wird! Haste denn ne Rechtschutzversicherung!? Dann hättest Du doch sowieso nichts zu verlieren!


#20 fl0rian

fl0rian

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Geschrieben 06 März 2009 - 11:32 Uhr

moin,

ja ich habe eine rechtschutzversicherung.
anzeige ist auch schon gemacht.
hab das ausgedruckt und der polizei gegeben.

ohne rechnung ist da nichts gelaufen. Wir wollten mein Bike mit ner Designlackierung verpassen, dafür sollte sie dann auf messen bei ihm stehen.
deswegen war was gefüllert worden, aber nichts weiter. dann kam auch nichts mehr und ich hab sie verkauft.

na ja mal sehen.
Anwalt hol ich mir erst dann richtig, wenn er stellung bezogen hat. (Mein Vater arbeitet in einer großen Bank hier in HH, die werden mir dann helfen. WOllte ihn bloß nicht mit diesem kleinkram nerven, in der schweren zeit, die die banken hier erleben.)
er muss diesen "tatkräftigen" beweis ja erstmal wiederlegen.

ich halt euch auf dem laufenden.