Händler Will Mir Das Checkheft Nicht Aushändigen
#1 Gast-asdfdffsfe98_*
Geschrieben 13 August 2009 - 11:55 Uhr
ich habe folgendes Problem...
Ich habe mir letztes Jahr im Oktober ne Rj11 auf finanzierung gekauft ( absolut geiles Teil ) ...
Der Händler hat das Checkheft gerade nicht da gehabt und wir haben laut Vertrag aus gemacht ( und das steht auch drinne im Vertrag ) das er mir das Checkheft nachschicken würde.... nun habe ich etliche emails und anrufe zum händer getätigt und er kommt dem einfach nicht nach... langsam habe ich auch kein bock mehr ...
Er sagt immer ja er schickts mir und er würde sich melden aber nie ist was gekommenn... auf mails antwortet er nicht mehr und zurückrufen macht er auch nicht...
was kann ich machen ?
einfach zu einem yamaha händler fahren mir ein neues checkheft aushändigen lassen und die rechnung an den händler schicken ?
gruß
Mike
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Geschrieben 13 August 2009 - 11:55 Uhr
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#2
Geschrieben 13 August 2009 - 12:00 Uhr
schicke ihm die Aufforderung per Post mit Einschreiben. Setze ihm eine angemessene Frist Dir das Scheckheft nachzureichen (10-12 Werkstage dürften genügen).
Normalerweise wissen Kaufleute was das heißt und bemühen sich um die Erledigung, bevor noch ein Anwaltsschreiben kommt.
Viel Glück
maya
#3 Gast-asdfdffsfe98_*
Geschrieben 13 August 2009 - 12:53 Uhr
das wäre auch noch eine möglichkeit...
ich habe schon emails mit kopien vom vertrag zum händler geschickt damit er mir das checkheft schickt und fristsetzungen aber von dem kommt einfach gar nicht...
werde wohl noch eibn letzten versuch starten mit dem brief und dem einschreiben vllt bringts ja was ...
gruß
mike
#4
Geschrieben 13 August 2009 - 12:55 Uhr
#5
Geschrieben 13 August 2009 - 16:06 Uhr
#6
Geschrieben 13 August 2009 - 16:32 Uhr
#7
Geschrieben 13 August 2009 - 18:40 Uhr
ich würde mal vorbei fahren und bisserl druck machen bzw. es einfach mitnehmen:)
^^
#8
Geschrieben 13 August 2009 - 19:17 Uhr
#9 Gast-asdfdffsfe98_*
Geschrieben 13 August 2009 - 21:51 Uhr
hmm der händler ist ca 120 km weit weg ....
problem ist das es kein yamaha händler ist sondern ein ktm händler... er hatte die r6 im kundenauftrag zu verkaufen
ich denke ich werde mal ein brief mit einschreiben zu ihm schicken und wenn er nicht da drauf reagiert zu yamaha deutschland anrufen
danke für die schnellen antworten
#10
Geschrieben 14 August 2009 - 08:05 Uhr
problem ist das es kein yamaha händler ist sondern ein ktm händler... er hatte die r6 im kundenauftrag zu verkaufen
Ich lehne mich jetzt mal ein wenig aus dem Fenster und würde sagen daß er bei dem Kommissionsverkauf das Scheckheft vom Verkäufer nicht mehr erhalten hat (womöglich unverschuldet da es ihm der Verkäufer zugesagt hatte) und es dir auch nun nicht mehr geben kann. Drum hofft er wohl drauf daß sich die Sache im Sand verläuft und du dich irgendwann nicht mehr meldest...
Bearbeitet von federballer, 14 August 2009 - 08:07 Uhr.
#11
Geschrieben 14 August 2009 - 09:10 Uhr
wie viel hatte die den runter?
ich vermute jetzt einfach mal, dass die gar nicht checkheft geflegt ist. und er dir darum kein checkheft geben kann.
du müstest doch daten vom vorbesitzer haben( sollten im alten brief oder zulassung teil 1 stehen)
ich würde den mal kontaktieren und nachfragen über checkheft.
und dann wegen falschen tatsachen nen anwalt kontaktieren.
#12
Geschrieben 14 August 2009 - 11:12 Uhr
#13
Geschrieben 14 August 2009 - 16:00 Uhr
Yamaha germany den Fall schriftlich per Einschreiben schicken und nachrichtlich Deinem Händler das auch schicken. Wenn der sieht, dass er das nachrichtlich nur bekommt und das an Ymaha Germany gegangen ist, dann wird der schon wissen, was die Stunde geschlagen hat. Dann würde ich in dem Schreiben auch erwähnen, dass Du rechtliche Schritte vorbehälst...
Und was macht Yamaha Deutschland, wenn das doch ein KTM Händler ist und die R6 sogar nur im Kundenauftrag verkauft wurde?
Folgende zum Teil schon genannte Möglichkeiten:
- Vorbesitzer ausfindig machen und dort nachfragen
- Nochmal zum Händler, ganz offen fragen, ob er überhaupt ein Serviceheft bekommen hat. Wenn nein, freundlich bitten, er solle sich kümmern
- falls o.g. negativ, Einschreiben mit Rückschein, darin die Aufforderung zur Übergabe mit entsprechender Frist
-> falls alles das nicht fruchtet, Anwalt damit beauftragen. Im Vertrag steht es eindeutig drin und du kannst Geld rausholen. Keine kauft dir eine R6 ohne Serviceheft zu einem vernünftigen Preis ab...und genau den Verlust fordest du ein.