Liebe Freunde, die Abschrift vom Anwalt mit der Anforderung der Akteneinsicht habe ich vor gut 5 Wochen erhalten. Seitdem nichts wieder von gehört. Wie lange dauert sowas?
Gültigkeit Verkehrszeichen
#21
Geschrieben 13 September 2014 - 01:39 Uhr
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Geschrieben 13 September 2014 - 01:39 Uhr
#22 Gast-Beau Riese_*
Geschrieben 13 September 2014 - 11:45 Uhr
Ich kenne Zeiten von 1-2 Wochen. Fünf Wochen würde ich nicht vergehen lassen, bevor ich beim Anwalt direkt nachhake -vielleicht hat er Dir einen Brief geschrieben, der auf dem Postweg verloren ging? Ist zwar selten, aber nicht völlig auszuschließen.
#23
Geschrieben 13 September 2014 - 13:07 Uhr
Im Brief stand eben dass die wieder unaufgefordert auf mich zurückkommen werden. Im Internet liest man ja teilweise was von mehreren Monaten. Kann ich mir bald garnicht vorstellen. Ich kann da ja trotzdem mal nächste Woche anrufen.
#24
Geschrieben 15 Oktober 2014 - 16:31 Uhr
Hab Post bekommen. Verfahren eingestellt
#25 Gast-Beau Riese_*
Geschrieben 15 Oktober 2014 - 17:19 Uhr
Und wie geht's Dir zwischenzeitlich, und der Mopete? Hast Du irgendwas versicherungstechnisch bekommen?
#26
Geschrieben 16 Oktober 2014 - 05:43 Uhr
Hatte wegen fehlender Handschuhe ja nur Schürfwunden an den Händen. Die sind teils noch sichtbar, verschwinden aber. Motorrad hatte ich noch für gutes Geld verkauft. Zusätzlich hab ich den Restwert von der Versicherung bekommen und die SB von der ADAC. Unterm Strich genau das Geld wiederbekommen, was ich bezahlt hatte. Futsch ist das Geld von der Kombi und dem Helm, ca 1000€ . Zwei Wochen nach dem Unfall hab ich mir ja ne Rj11 gekauft und zwischenzeitlich wieder über 2000 km abgespult Ich hab aber halt immer das Gefühl dass jederzeit von der Seite was auf die Straße springen könnte...
#27 Gast-Beau Riese_*
Geschrieben 16 Oktober 2014 - 08:07 Uhr
Hallo,
Hatte wegen fehlender Handschuhe ja nur Schürfwunden an den Händen. Die sind teils noch sichtbar, verschwinden aber. Motorrad hatte ich noch für gutes Geld verkauft. Zusätzlich hab ich den Restwert von der Versicherung bekommen und die SB von der ADAC. Unterm Strich genau das Geld wiederbekommen, was ich bezahlt hatte.
das hört sich ja glimpflich an.
Futsch ist das Geld von der Kombi und dem Helm, ca 1000€ .
Warum das?
Ich hab aber halt immer das Gefühl dass jederzeit von der Seite was auf die Straße springen könnte...
Das ist ja auch so. Grad vorgestern ist mir wieder mal eine Wildschweinrotte vors Rad gelaufen, mitten in der Stadt. Na gut, Außenbezirk...
#28
Geschrieben 16 Oktober 2014 - 13:59 Uhr
Nun, die Kombi und den Helm zahlt keiner
#29 Gast-Beau Riese_*
Geschrieben 16 Oktober 2014 - 18:46 Uhr
Ich hätte gedacht, dass das wie bei einem "normalen" Verkehrsunfall mit einem versicherten Unfallgegner gehandhabt wird. Da werden m.W: Schäden an der Schutzkleidung genau wie Schäden am Fahrzeug gehandhabt, ganz so, als gehörte sie unmittelbar zum Fahrzeug. Bei einem solchen Unfall hatte ich das seinerzeit jedenfalls mit anwaltlicher Hilfe so durchsetzen können, auch wenn die Versicherung sich Anfangs ziemlich geziert hatte.
#30
Geschrieben 16 Oktober 2014 - 19:21 Uhr
Kombi tragen ist ja nicht pflicht, so argumentieren die dann warscheinlich. Aber ich meine auch irgendwo gelesen zu haben, dass jemandem auch seine kombi gezahlt wurde.
#31 Gast-Beau Riese_*
Geschrieben 16 Oktober 2014 - 20:15 Uhr
Hallo,
Kombi tragen ist ja nicht pflicht, so argumentieren die dann warscheinlich.
für den Helm kann das aber nicht gelten. Aber auch für die nicht vorgeschriebene Schutzkleidung würde ich so ein Argument nicht gelten lassen. Was einzig zählen könnte, wäre ein entsprechender Ausschluss im Versicherungsvertrag oder den Versicherungsbedingungen -und selbst da könnte ich mir eine Angreifbarkeit vorstellen.
Aber ich meine auch irgendwo gelesen zu haben, dass jemandem auch seine kombi gezahlt wurde.
Bei mir waren es Lederjacke und Handschuhe, ist aber schon lange her (Mitte der 80er). Zuerst hatte die Versicherung abgelehnt, aber nachdem mein Anwalt dort nachgesetzt und mit Klage gedroht hatte, wurde es dann doch bezahlt.
#32
Geschrieben 16 Oktober 2014 - 20:15 Uhr
Natürlich gibt es eine- wenn auch schwammig formulierte- Pflicht zurm Tragen von Schutzkleidung: Wer keine geeignete Schutzkleidung trägt, muss damit rechnen, dass das Schmerzensgeld bei Fremdverschulden gekürzt wird (Kommt also indirekt sogar von den Versicherungen). Auch wennn in der StVO nur das Tragen eines Helmes ausdrücklich vorgeschrieben ist.
Hoffentlich bleibt das auch so, damit nicht noch jedes Kleidungsstück zertifiert werden muss....