Lasern - Aus Dem Verkehr Gezogen Werden ?
#1
Geschrieben 07 Oktober 2010 - 14:33 Uhr
wird man immer unmittelbar aus dem Verkehr gezogen, falls man mit zu hoher Geschwinigkeit gelasert wird ?
Oder kann die Sanktion auch zeitlich versetzt mittels Lichtbild geschehen, wie es bei normalen Radaranlagen der Fall ist ?
Danke
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Geschrieben 07 Oktober 2010 - 14:33 Uhr
#2 Gast-Seahawk_*
Geschrieben 07 Oktober 2010 - 15:05 Uhr
#3
Geschrieben 07 Oktober 2010 - 15:18 Uhr
normalerweise ja, denn die einzigen beweise dass du zu schnell warst, sind:
1. die anzeige an der pistole.
2. der zweite polizist.
#4
Geschrieben 07 Oktober 2010 - 17:17 Uhr
#5
Geschrieben 07 Oktober 2010 - 19:43 Uhr
#6
Geschrieben 07 Oktober 2010 - 22:27 Uhr
Aber soll nicht heißen, dass ich gelasert wurde
Wollte nur wissen, ob ich dieses Jahr vllt doch noch mit Post vom Verkehrsamt rechnen koennte.
#7
Geschrieben 08 Oktober 2010 - 12:10 Uhr
Danke euch
Aber soll nicht heißen, dass ich gelasert wurde
Wollte nur wissen, ob ich dieses Jahr vllt doch noch mit Post vom Verkehrsamt rechnen koennte.
ne, da kommt nix..
ich wurde mal gelasert, zwar in AT, aber egal - wurde direkt vor ort angehalten...
#8
Geschrieben 08 Oktober 2010 - 22:20 Uhr
Wie warn das jetzt nochmal mit dem eigentlich "nicht" lasern dürfen von Menschen, sprich zwangsläufig Motorradfahrern ?!
( die Frage kommt mir grad vor wien Deja Vu )
#9
Geschrieben 09 Oktober 2010 - 23:15 Uhr
Da steht ein paar Meter weiter dann der Forstmann mit der Kelle, meist wild fuchtelnd mit der Roten Brartpfanne in der Hand.