Ich werde langsam verrückt, bei dem was ich im Internet lese...
Braucht meine RJ11 nen Kat, oder nicht?
Schon alleine weil´s ne RJ11 is und (die von Haus aus?) nach Euro3 homologiert wurde?
Kann es sein, dass meine nach Euro2 homologiert ist? Sie stammt aus Italien und wurde glaub ich 2009 nach D importiert.
Meine Daten aus dem Fahrzeugschein sind:
V9: 97/24*2003/77B
14: 2002/51;B AB 150CCM
14.1: 0212
K: e13*2002/24*0038
unter Ziffer 6 steht bei mir kein Datum!
Ist Ziffer 14 "2002/51;B" die EG Genehmigung? Wurde die automatisch mit Erscheinen der neuen EG Richtiline 2005/30/EG abgelöst? Oder gilt die noch?
Wo steht was geschrieben?
Fakt is, dass ich bei der HU 4,5% CO haben darf... Ich würd gern wissen, wo ich das nachlesen kann bzw. unter was das im Fahrzeugschein steht..
Man man man.. Hier mal die Mail eines TÜV Mitarbeiters:
Jedoch lässt mich die Aussage wegen der Erstzulassung zweifeln, da ich immer wieder lese, dass es nicht auf die Erstzulassung ankommt...
Hallo Herr XXX,
wenn ich richtig informiert bin, wurde die Yamaha RJ11 im Zeitraum 2006 bis 2007 hergestellt.
Sie dürfen damit an der serienmäßigen Abgasanlage nichts verändern, außer Austauschabgasanlagen einbauen, die eine EG-Typgenehmigung nach EG-Rili 97/24/EG i.d.F. 2005/30/EG für dieses Fahrzeug besitzen.
Diese Austauschabgasanlagen sind an Fahrzeugen mit serienmäßigem Kat nur zulässig, wenn sie auch einen Kat besitzen und deshalb besonders gekennzeichnet sind (neben dem Prüfzeichen und der 4-stelligen Genehmigungsnummer eine eingekreiste 5).
An Austauschabgasanlagen ohne Kat, mit einer EG-Typgenehmigung nach 97/24/EG vor der Fassung 2005/30/EG, wurde das Abgasverhalten nicht geprüft. Diese dürfen auch weiterhin an Kat-Motorrädern entsprechend ihrer Typgenehmigung montiert werden. Das trifft jedoch auf Ihr Fahrzeug aufgrund der Erstzulassung (?) nicht zu.
Mit freundlichen Grüßen
Vllt könnt ihr mir mal Klarheit verschaffen, oder mal zeigen, was bei euren RJ11en im Fahrzeugschein steht?