#1
Geschrieben 07 Dezember 2013 - 20:18 Uhr
habe eine Yamaha r6 rj15, die ich auf 48 ps drosseln muss. An verschiedenen Stellen. ( Stellmotor, Gasanschlag und Original Auspuff )
Nun wollte ich mein Motorrad gedrosselt mit dem Original Auspuff dem TÜV vorführen und nach der Abnahme meinen Sportauspuff ( Laser GP ) dran bauen.
Zur eigentlichen Frage.:
- Gibt es Probleme mit der , wenn ich einen anderen Auspuff als meinen Original Auspuff dran habe ? Wenn Ja welche ?
- Wissen die Cops, das eine gedrosselte r6 (auf 48ps) mit dem Original auspuff ausgestattet sein muss ?
Peace,
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Geschrieben 07 Dezember 2013 - 20:18 Uhr
#2
Geschrieben 07 Dezember 2013 - 20:29 Uhr
#3
Geschrieben 07 Dezember 2013 - 22:25 Uhr
legal ist die drosselung nur wenn beide teile der drossel auch funktionsfähig sind, heißt legal lässt sich nur ori, akra oder termi fahren, da diese teilweise eben auch die exup klappe haben.
im schlimmsten fall biste mit dem laser dann quasi ohne führerschein unterwegs, da das modifizieren der drossel (in diesem fall weglassen der arretierung) wie ohne drossel anzusehen ist.
heißt:
versicherungsbetrug.
fahren ohne führerschein.
die wahrscheinlichkeit das es wirklich jemand merkt würde ich auf nichtmal 5% schätzen. aber wenns halt jemand merkt biste am arsch. und ich gehe hierbei von ner normalen kontrolle aus - bei nem unfall an dem du schuld hast, puuhhh das wird dann richtig bitter, wenn nen gutachter die kiste auseinander nimmt kansnte dir auch sicher sein das die was finden.
#4
Geschrieben 07 Dezember 2013 - 22:57 Uhr
Bei Schwerpunktkontrollen bei denen Moppeds auf dem Plan stehen eher 95%.
#5
Geschrieben 07 Dezember 2013 - 23:14 Uhr
sowas kennt man im norden nicht ^^Bei der Wald- und Wiesenpolitesse kommt das mit den 5% vielleicht hin....
Bei Schwerpunktkontrollen bei denen Moppeds auf dem Plan stehen eher 95%.
#6
Geschrieben 08 Dezember 2013 - 07:08 Uhr
sowas kennt man im norden nicht ^^Bei der Wald- und Wiesenpolitesse kommt das mit den 5% vielleicht hin....
Bei Schwerpunktkontrollen bei denen Moppeds auf dem Plan stehen eher 95%.
Im süden auch nicht
Wurde 1mal kontrolliert und ohne eine einzige abe weitergelassen
#7
Geschrieben 08 Dezember 2013 - 11:31 Uhr
#8
Geschrieben 08 Dezember 2013 - 18:11 Uhr
Ob du das Risiko eingehen magst.. Dein Bier.
#9
Geschrieben 08 Dezember 2013 - 18:22 Uhr
http://dejure.org/gesetze/StVG/21.html
Gruß Andy
#10
Geschrieben 08 Dezember 2013 - 18:31 Uhr
Denn ohne Leistungssteigerung kein Fahren ohne FE! Als ich vor kurzem meine 48 ps drossel eintragen lassen habe, ist der TÜV lediglich ein paar Kilometer gefahren und das wars! Ich dachte die Leistung wird überprüft und das habe ich ihn auch gefragt! Antwort: Nein, nur Probefahrt....da merkt man ja, ob sie geht oder nicht! Was ja eigentlich ein schmarrn ist, denn wenn sie jetzt zum beispiel 55 ps gehat hätte, wäre es nur durch die Probefahrt nicht aufgefallen! Schon komisch! Hatte damals dem Storm gp drauf!
#11
Geschrieben 08 Dezember 2013 - 19:11 Uhr
die betriebselaubnis erlischt aber trotzdem, denn wichtig für die rechtmäßigkeit der drosselung ist, dass sie wie im gutachten verlangt verbaut wurde, also inkl. exup-arretierung.
das gutachten zum drosselkit bestätigt die leistung, ob die leistung in echt abweicht interessiert dabei nicht. (solange nicht manipuliert wurde).
#12
Geschrieben 08 Dezember 2013 - 19:29 Uhr
#13
Geschrieben 08 Dezember 2013 - 20:32 Uhr
#14
Geschrieben 08 Dezember 2013 - 20:44 Uhr
#15
Geschrieben 08 Dezember 2013 - 21:03 Uhr
#16
Geschrieben 08 Dezember 2013 - 21:46 Uhr
Auf jeder Bikerveranstaltung steht doch mittlerweile so ein Prüfstand- Kostenpunkt 5€ pro Lauf.
Und wenn im Schein steht, dass die Auspuffklappe arretiert sein muss, aber ein Zubehörpott dran ist, stellt sich doch jeder halbwegs intelligente Ordnungshüter die Frage, wie das funktionieren kann.
#17
Geschrieben 08 Dezember 2013 - 22:36 Uhr
#18
Geschrieben 09 Dezember 2013 - 17:24 Uhr
Und wie siehts bei einer Rj 11 damit aus ?Absolut richtig! Ich habe es uberlesen, dass er ne rj15 hat....habe die ganze Zeit an meine rj03 gedacht, sorry! Ja dann würde ich auch definitiv davon abraten, weil das fällt bei ner allg. Vk schnell auf, genauso wie ein fehlender Gaswegbegrenzer! Da muss man sich mit der Materie nicht einmal auskennen!
Gruss
#19
Geschrieben 09 Dezember 2013 - 17:32 Uhr
Bearbeitet von koppnuzz, 09 Dezember 2013 - 17:32 Uhr.
#20
Geschrieben 09 Dezember 2013 - 17:36 Uhr