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#41
Geschrieben 31 Mai 2010 - 19:21 Uhr
das erste schreiben, was dir die Stadt in dem fall schickt gilt dem halter des fahrzeuges mit der bitte den fahrer zum besagten zeitpunkt zu nennen.
auf dieses schreiben muss nicht geantwortet oder reagiert werden - das ist fakt und kann ich dir gerne schriftlich von meinem anwalt geben, ich habe mich diesbzgl. auch informiert.
habe derzeit eine ähnliche story laufen wo ich mit dem auto meines vater geblitzt worden bin und mein vater gebeten wurde den fahrer zu nennen.
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Geschrieben 31 Mai 2010 - 19:21 Uhr
#42
Geschrieben 01 Juni 2010 - 15:02 Uhr
wenn er es nicht weiß, dann kann er auch nicht dafür haftbar gemacht werden, denn niemand kann wissen was er an dem Tag X gemacht hat, wäre ja auch ein schwachsinn...
Das stimmt leider nicht ganz, denn es gilt Juristisch der Satz, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt !
#43
Geschrieben 02 Juni 2010 - 10:29 Uhr
greetz
#44
Geschrieben 02 Juni 2010 - 15:36 Uhr
weil wir sind hier eh nur alles Hobbyanwälte!...und haben nur gefährliches Halbwissen...
#45
Geschrieben 29 Juni 2010 - 19:51 Uhr
ich hab gestern ein brief bekommen das die verhandung eingestellt wurde, weil die net wussten wer genau damals gefahren ist.
Mein vater hat ne zeugenassage gemacht und hat einfach gesagt das er net wüssste wer an dem tatzeitpunkt gefahren ist und somit hatten die nichts inner hand und fertig.
greetz
#46
Geschrieben 29 Juni 2010 - 19:56 Uhr
#47
Geschrieben 29 Juni 2010 - 20:04 Uhr
#48
Geschrieben 03 Juli 2010 - 00:37 Uhr
ich hab aber auch eigentlich nichts schlimmes angestellt
die grünen müssen halt ihre pflichten nachgehen mir befragung etc
greetz
#49
Geschrieben 04 Juli 2010 - 17:56 Uhr
Bloß nicht mehr dran rütteln (interessiert jetzt auch nicht mehr, was eigentlich "Stoßrichtung" der ganzen Angelegenheit war!)
#50
Geschrieben 05 Juli 2010 - 09:38 Uhr
#51
Geschrieben 08 Juli 2010 - 16:46 Uhr
da dachte ich das die sache gegessen war und jetz bekomm ich aufeinmal son brief, dass ich son fahrtenbuch führen muss
was hat das den auf sich mit den fahrtenbuch
und muss ich das jetz führen?
das kostet ja auch was glaube ich
greetz
#52
Geschrieben 08 Juli 2010 - 16:58 Uhr
ist aber glaub ich halter gebunden. wenn du dein motorrad jetzt zum beispiel über deine mama anmeldest, dann ist das fahrtenbuch weg.
gruß
#53
Geschrieben 08 Juli 2010 - 17:44 Uhr
das heiß, das du jede fahrt mit fahrer, uhrzeit und kilometer eintragen musst. und wenn du das nächste mal ärger hast, kannst du ja anhand des fahrtenbuch nachweisen wer gefahren ist.
ist aber glaub ich halter gebunden. wenn du dein motorrad jetzt zum beispiel über deine mama anmeldest, dann ist das fahrtenbuch weg.
gruß
nene, dass ist ja zu einfach
das fahrtenbuch ist fahrzeug gebunden, damit man beim nächsten verstoß mit dem KFZ im buch nach schaun kann wer gefahren ist .
also viel spaß mit dem buch
lästige sache und kann sehr teuer werden, wenn sie dich ohne erwischen.
#54
Geschrieben 08 Juli 2010 - 18:18 Uhr
das heiß, das du jede fahrt mit fahrer, uhrzeit und kilometer eintragen musst. und wenn du das nächste mal ärger hast, kannst du ja anhand des fahrtenbuch nachweisen wer gefahren ist.
ist aber glaub ich halter gebunden. wenn du dein motorrad jetzt zum beispiel über deine mama anmeldest, dann ist das fahrtenbuch weg.
gruß
nene, dass ist ja zu einfach
das fahrtenbuch ist fahrzeug gebunden, damit man beim nächsten verstoß mit dem KFZ im buch nach schaun kann wer gefahren ist .
also viel spaß mit dem buch
lästige sache und kann sehr teuer werden, wenn sie dich ohne erwischen.
das kann ja nicht sein.
wenn es fahrzeuggebunden ist und ich es verkaufe, dann hat der neue besitzer ja mein fahrtenbuch.
da das ja ziemlich doof wäre, wird das fahrtenbuch auf ein weiteres fahrzeug von dir gelegt. haste keins, bekommste ergo auch kein fahrtenbuch.
wenn du das fahrzeug ummeldest auf deinen vater, oder sonst irgendeine person bist es los.
edit:
meine aussage bekräftigt durch den §31a stvzo
"§ 31a Fahrtenbuch.
Die Verwaltungsbehörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Verwaltungsbehörde kann ein oder mehrere Ersatzfahrzeuge bestimmen.
(2) Der Fahrzeughalter oder sein Beauftragter hat in dem Fahrtenbuch für ein bestimmtes Fahrzeug und für jede einzelne Fahrt
1. vor deren Beginn
a) Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers,
b) amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs,
c) Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt und
2. nach deren Beendigung unverzüglich Datum und Uhrzeit mit Unterschrift einzutragen.
(3) Der Fahrzeughalter hat
a) der das Fahrtenbuch anordnenden oder der von ihr bestimmten Stelle oder
b) sonst zuständigen Personen
das Fahrtenbuch auf Verlangen jederzeit an dem von der anordnenden Stelle festgelegten Ort zur Prüfung auszuhändigen und es sechs Monate nach Ablauf der Zeit, für die es gerührt werden muss, aufzubewahren. "
ergo kein fahrzeug, kein fahrtenbuch
Bearbeitet von fl0rian, 08 Juli 2010 - 18:21 Uhr.
#55
Geschrieben 09 Juli 2010 - 08:50 Uhr
auf jeden fall, hat dann sein vater das buch, richtig?
#56
Geschrieben 09 Juli 2010 - 10:31 Uhr
gegessen?
fällt das irgentwie nicht auf ?
kann ich ärger kriegen wenn ich das jetz umelde auf mein mutters name?
greetz
#57
Geschrieben 09 Juli 2010 - 11:13 Uhr
aber wenn du es auf deinen vater angemeldet hast und der noch nen pkw hat, dann wird das buch (und das denk ich mir, wird das FA tun) auf das auto deines Vaters überschrieben.
Du gehst mit der Bevollmächtigung deiner Mutter zum Verkehrsamt, lässt es umelden und musst es dann noch der Versicherung melden (Achtung: Ich glaub dadurch wird ein neuer halter eingetragen---> Fürn Wiederverkauf)