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R6 Gestohlen - Wiederbeschaffungskosten Verisicherung


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8 Antworten in diesem Thema

#1 exantheo

exantheo

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Geschrieben 25 April 2016 - 14:15 Uhr

Mir wurde vor kurzem meine R6 gestohlen und ich mache mir derzeit Gedanken was die Versicherung mir letztendlich auszahlen wird. Das ärgerliche ist, dass ich erst vor zwei Wochen TÜV neu machen lassen hab und im Zuge dessen gleich etliche Stunden rumgeschraubt habe. Beachtet die Versicherung so etwas beim Wert? Immerhin wurden 2 neue PilotPower 3 aufgezogen, 4 Miniblinker samt Widerständen verbaut, Öl, Brems- und Kühlflüssigkeit gewechselt sowie 2 hochwertige neue Lampen vorne eingesetzt. 

 

Wie sieht es außerdem mit anderem Zubehör aus welches schon vom Vorbesitzer verbaut wurde? Bin mir nicht ganz sicher was da alles verändert wurde, aber Stahlflexleitungen und kurzer Kennzeichenhalter scheinen nicht Orgingal zu sein.

 

Gibt es ansonsten noch Tipps wie man sich der Versicherung gegenüber verhalten sollte? Ich meine das ganze soll jetzt nicht auf Versicherungsbetrug hinauslaufen, aber hochauflösende Fotos bei denen man jeden noch so kleinen Kratzer, welchen man womöglich nie bemerkt hat, müssen ja nicht sein oder?

 

Grüße und Passt auf eure Bikes auf! 



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Geschrieben 25 April 2016 - 14:15 Uhr

Hallo exantheo,

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#2 Speciallistcs87

Speciallistcs87

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Geschrieben 25 April 2016 - 14:53 Uhr

Bekommst je nach Versicherung maximal den Zeitwert und wenn extra versichert auch Zubehör..sofern du eine Rechnung nachweisen kannst, welche du bezahlt hast. In der Regel machst du viel Verlust und wartest so lange auf dein Geld das die nächste Saison schon wieder beginnt.


#3 Gast-Ghost Rider_*

Gast-Ghost Rider_*
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Geschrieben 25 April 2016 - 17:48 Uhr

Du kriegst alle umbauten bezahlt sofern diese "legal"sind. Gut wäre es alle Rechnungen vorzulegen und denen klar zu machen das du Stunden am moped geschraubt hast. Mit öl wechsel und etc. Den wert kriegst du eins zu eins wieder(wiederbeschaffungswert). Lass dich aber nicht von denen verarschen denn die wollen natürlich so wenig wie möglich zahlen.
Zur not über nen Anwalt 😐

Bearbeitet von Ghost Rider, 25 April 2016 - 17:47 Uhr.


#4 sandman

sandman

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Geschrieben 25 April 2016 - 17:56 Uhr

Auweia! Also nach meinen Erfahrungen mit Versicherungen: nur über Anwalt!!! Sonst ziehen sie dich übern Tisch!


#5 Speciallistcs87

Speciallistcs87

    Stützradfahrer

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Geschrieben 25 April 2016 - 18:39 Uhr

Zubehör muss mitversichert sein..sonst ist dort kein rankommen.


#6 Er 6 a

Er 6 a

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Geschrieben 25 April 2016 - 18:41 Uhr

Vor allem wollen die jede Rechnung sehen. Saubande is dat bei sowat aber ohne gehts leider auch nicht.



#7 exantheo

exantheo

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Geschrieben 26 April 2016 - 09:08 Uhr

Hab jetzt öfter in manchen Foreneinträgen gelesen, dass auch Fotos als Beweis für die Zubehörteile reichen. Nur wie gesagt ich will denen nicht jeden kleinsten Kratzer unter die Nase reiben. Kriegt man von der Versicherung eigentlich eine detaillierte Auflistung wie sie den Wert berechnet haben?


Achja sich einer mit den Originalgriffen bei der rj03 aus? Hab nämlich keine Ahnung ob meine original oder auch ein supercooles Zubehörteil waren.

Angehängte Grafiken

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#8 xXxR6Rider44xXx

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Geschrieben 04 März 2020 - 15:28 Uhr

Die Griffe gehören zur Kategorie Supercoole Zubehörteile :)



#9 tueftelpeng

tueftelpeng

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Geschrieben 27 August 2020 - 22:13 Uhr

Wie sind denn da sonst so die Erfahrungen, reichen Fotos der Zubehörteile echt aus? Weil das Argument mit den Kratzern ja zieht...