Angeblich "originale" R6 Bei Händler Gekauft Mit Auspuffumbau// Hilfe Bitte
#1
Geschrieben 24 Februar 2013 - 22:28 Uhr
bin neu hier im Forum und habe mir auch vor drei Tagen frisch eine R6 `06 zugelegt.
Ich habe sie extra bei einem Händler gekauft, da mich Privatverkäufer schon öfters übers Ohr gehauen haben.
Online wurde die Maschine als original angepriesen und als ich sie beim Händler angekuckt habe (zusammen mit einem Bekannten) meinte der Verkäufer auch das es sich um eine komplett originale R6 handelt. Vorbesitzer hat sie 3 was mich leicht stutzig gemacht hat aber an der Maschine hatte ich bis dato noch nichts auszusetzen da alles nach was ich gekuckt habe (Bremsen, Reifen, Rahmen, Verkleidung etc.) in Ordnung war. Das einzige was mir aufgefallen ist war, das sie sogar mit Standgas ziemlich gebrummt hat. Aber fand es einfach nur geil und ich habe in diesem Moment einfach dem Verkäufer vertraut der ziemlich seriös rübergekommen is.
Als Motorrad- Einsteiger ist mir nicht aufgefallen das beim verbauten original Auspuff der komplette KAT fehlt! Man kann deutlich erkennen das dieser grob abgeflext wurde und durch ein dickes Rohr ersetzt wurde. Allein die Schweißnaht ist eine Schande! Zudem wurde die UP- Auslasssteuerung ausgehängt und is somit immer offen. Demnach ist auch der Sound, nicht schlecht aber leider verboten. Vom Krümmer steht nichts in den Papieren. Habe mir beim Händler eine 48PS Drossel einbauen lassen + neuem TÜV und HU. Keine Mängel festgestellt! Naja.. im Kaufvertrag steht geschrieben: "Der Verkäufer garantiert, dass das Motorrad mit einem
original Motor ausgestattet ist." (Ich hoffe Auspuff + Krümmer gehört dazu)
Jetzt die eigentliche Frage. Habe ich Anspruch auf irgend etwas? Mir erscheint das alles ziemlich kriminell und wollte mal dazu eure Meinung hören. Damit ich beim Gespräch morgen mit dem Händler ein wenig mehr über meine Rechtslage bescheid weis. Kann ich mein Geld zurück verlangen oder auf Erstattung eines neuen Krümmers setzen?? Kann ich ihm mit etwas drohen oder habt Ihr sonst einen hilfreichen Tipp wie ich da wieder raus komme???
Bitte helft mir bis zum 1. sinds nurnoch wenige Tage!!
Danke schonmal im Voraus!! MfG
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Geschrieben 24 Februar 2013 - 22:28 Uhr
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#2
Geschrieben 24 Februar 2013 - 22:40 Uhr
wenn sie sonst in ordnung ist würde ich jetzt nur auf etwas rückersstattung und die teile verhandeln....
oder du tritts zurück da der kaufvertrag in meinen augen nichtig ist da die maschine ja nicht original ist...
gruß
#3
Geschrieben 24 Februar 2013 - 22:45 Uhr
#4
Geschrieben 24 Februar 2013 - 23:10 Uhr
Krümmer und die klappe dazugehören. Den Kaufvertrag unterschrieben habe ich am
21.2 also sollte das mit den zwei wochen noch gültig sein.
MfG
#5
Geschrieben 24 Februar 2013 - 23:16 Uhr
Einige dich mit dem Händler, ob er nachbessert- wenn er das nicht machen will, kannst du die Maschine zurückgeben.
#6
Geschrieben 24 Februar 2013 - 23:39 Uhr
#7
Geschrieben 25 Februar 2013 - 00:13 Uhr
ansosten karre zurück
#8
Geschrieben 25 Februar 2013 - 00:59 Uhr
#9
Geschrieben 25 Februar 2013 - 08:06 Uhr
man kann nur dann vom kaufvertrag innerhalb von 10-14 tagen, steht in den agb`s, wenn es sich um ein finanzkauf handelt. handelt es sich um einen barkauf, ist der käufer sofort an den kauf gebunden, es sei denn, der liefertermin ist länger wie 14 tage ab bestelldatum, denn dann muß der verkäufer den kaufvertrag bestätigen, sollte er dies in dieser zeit nicht tun, ist der kaufvertrag nichtig und der käufer muß sich nicht an der vertrag binden bzw. den gegenstand in diesem falle abnehmen.Man kann glaube ich zwei Wochen vom Vertrag zurücktreten, aber nach den zwei Wochen weiß ich nicht ob du noch Chancen hast. Steht im Kaufvertrag drin das sie im originalen Zustand ist? Wenn nicht, dann wird es schwer Aber versuchen kannst du es und sollst es auch machen!
das alles steht in den agb`s.
#10
Geschrieben 25 Februar 2013 - 10:13 Uhr
der händler heisst nicht rein zufällig "schmidt" aus rönkhausen.... ? nur neugier..
Nein, is einer in der Nähe von Pirmasens..
Danke für die schnellen Antworten:)
#11
Geschrieben 25 Februar 2013 - 19:27 Uhr
man kann nur dann vom kaufvertrag innerhalb von 10-14 tagen, steht in den agb`s, wenn es sich um ein finanzkauf handelt. handelt es sich um einen barkauf, ist der käufer sofort an den kauf gebunden, es sei denn, der liefertermin ist länger wie 14 tage ab bestelldatum, denn dann muß der verkäufer den kaufvertrag bestätigen, sollte er dies in dieser zeit nicht tun, ist der kaufvertrag nichtig und der käufer muß sich nicht an der vertrag binden bzw. den gegenstand in diesem falle abnehmen.Man kann glaube ich zwei Wochen vom Vertrag zurücktreten, aber nach den zwei Wochen weiß ich nicht ob du noch Chancen hast. Steht im Kaufvertrag drin das sie im originalen Zustand ist? Wenn nicht, dann wird es schwer Aber versuchen kannst du es und sollst es auch machen!
das alles steht in den agb`s.
Es gibt nur 3 Möglichkeiten eines Widerrufs vom Kaufvertrag:
1. Haustürgeschäft <- Fällt bei dir flach!
2. Versendergeschäft (Fernabsatz) <- Ist ebenfalls nicht, da nicht über Fernmeldewege gekauft.
3. Kauf unter Darlehensgewährung (Ratenzahlung/Finanzkauf) <-- Siehe oben
Innerhlab von 14 Tagen nach Abschluss kannst du widerrufen
Dann kannst du noch vom Kaufvertrag zurücktreten bei unwahrer und irreführender Werbung oder arglistiger Täuschung.
In jedem anderen Fall musst du den Händler 3 Nachbesserungen (Versuch) gewähren. Ist der Mangel dann immer noch nicht abgestellt, Ist der Kaufvertrag als nichtig zu betrachten. (Meist gehts aber vor Gericht )
Meiner Meinung nach hast du schlechte Karten mit dem Auspuff bzw. Krümmer. Das ist kein verdeckter Mangel und es steht anscheinend auch nicht "Maschine im Originalzustand o.Ä.) im Kaufvertrag. Wenn im Vertrag aber steht "Mit TÜV o.Ä.", dann würd ich auf der Schiene fahren. Vielleicht hast ja Glück - Innerhalb eines halben Jahres nach Kauf liegt die Beweislast beim Händler.
Bearbeitet von Multi, 25 Februar 2013 - 19:38 Uhr.
#12
Geschrieben 25 Februar 2013 - 23:50 Uhr
Wies denn sein kann dass die Maschine durchn Tüv kommt und erst recht durch die HU, lass ruig das wort Steuerhinterziehung wegen dem fehlenden Kat fallen! Sag du warst bei einem Vertragshändler der sich die nochmal angedchaut hat!
und dass der Tüver n Strafverfahren droht bla bli blub!
Du wilkst entweder Nachbessrrungen oder gleich vom Kaufvertrag zurück treten, sonst geht das ganze vor gericht.
Lass dir was einfalln, anders machens doch die Assi-Verkäufer auch net! Da darfste nicht mit n bissi "ja bitte mach mir das motorrad mal wieder heile" kommen! Sonst hast du gleich verloren! Die schehrn sichn shice dreck, wenn der kaufvertrag unterschrieben und das Bar in der Hand ist!
Gruß Andy
#13
Geschrieben 26 Februar 2013 - 01:15 Uhr
Ruf den Händler erstmal an, sag ihm das du gesehn hast das der Kat fehlt und er das doch bitte nachbessern soll, da ja sonst deine Zulassung erloschen ist.
Wenn er sich dann querstellt kannste immer noch das andere Zeug probieren.
Edit:
kannst ihm ja auch sagen das er auch einen gebrauchten Krümmer anbauen kann, dann ist es für den Händler nicht so teuer und er lenkt
evtl eher ein. Is aber nur so ein Gedanke...
Bearbeitet von Daniel1991, 26 Februar 2013 - 01:18 Uhr.
#14 Gast-fanaticc_*
Geschrieben 26 Februar 2013 - 08:53 Uhr
Dann brauch ich meinen Krümmer nicht extra abbauen, wenn man dort so durch die AU/HU kommt
#15
Geschrieben 26 Februar 2013 - 09:01 Uhr
Ruf den Händler erstmal an, sag ihm das du gesehn hast das der Kat fehlt und er das doch bitte nachbessern soll, da ja sonst deine Zulassung erloschen ist.
Wenn er sich dann querstellt kannste immer noch das andere Zeug probieren.
Genauso würde ich es auch machen.
Wenn du von einem Menschen was erreichen willst, dann gib ihm nicht gleich die Schuld, sonst stellt der gleich auf Stur.
Wie gesagt, wenn er aber auch bei der Vorgehensweise nichts machen will, kannst du immer noch den Ton wechseln.
#16
Geschrieben 26 Februar 2013 - 19:05 Uhr
Sollte ihm Bilder per Whatsapp schicken und er möchte mir Krümmer erstatten. Er Kuckt anscheinend auf ebay was das ganze Kostet..
also hoffe ich das alles sich zum Guten wendet und ich am we ENDLICH fahren kann!!
Danke euch für die Antworten! Coole Truppe
#17
Geschrieben 26 Februar 2013 - 20:39 Uhr
Also habe mit dem Verkäufer gesprochen..
Sollte ihm Bilder per Whatsapp schicken und er möchte mir Krümmer erstatten. Er Kuckt anscheinend auf ebay was das ganze Kostet..
also hoffe ich das alles sich zum Guten wendet und ich am we ENDLICH fahren kann!!
Danke euch für die Antworten! Coole Truppe
Na siehste hast ja ein kulanten Händler
dafür ist das Forum ja da
Organisier mir die Adresse vom Tüv
Dann brauch ich meinen Krümmer nicht extra abbauen, wenn man dort so durch die AU/HU kommt
Haha oder du probierst es mal mit ner Einzelabnahme
#18
Geschrieben 26 Februar 2013 - 22:26 Uhr
Erklär mal den Zusammenhang...lass ruig das wort Steuerhinterziehung wegen dem fehlenden Kat fallen! ...
#19
Geschrieben 27 Februar 2013 - 00:12 Uhr
Erklär mal den Zusammenhang...lass ruig das wort Steuerhinterziehung wegen dem fehlenden Kat fallen! ...
Sorry, hab mich vertan, wird sind ja hier nich in der Autofraktion!
Bei Bikes wird die steuer ja auf alle angefangenen 25ccm bemessen anstadt ccm und emisionsklasse
#20 Gast-fanaticc_*
Geschrieben 27 Februar 2013 - 08:58 Uhr
aber Fahren ohne Fahrerlaubnis