@maca ... will dich net angreifen aber wo hast du den text her? von dir oder kopiert? da steht ja nen haufen scheiße drin ...
§ 58 StVO gibts nicht ...
§ 88
Verfassungsfeindliche Sabotage
wenn schon Fahrlässige KV dann aber § 229
nochwas ... mag sein dass sich ungeeignetes schuhwerk aus der rechtsprechung als verstoß darstellt, dieser ist jedoch kein Owi im Sinne der StVO .. somit kein Verwarngeld! Es sei denn man hat ne konkr. Gef. Behinderung oder Schädigung ...
Leute ...hab den Text gelöscht, war aus dem Internet und ich habe mich einfach auf die Quelle verlassen, komme aber demnächst mit genauerem Inhalt, wälze gerade den Beck durch. Sorry haut mich