Wegen Fehlendem Standlicht Kein Tüv !
#1
Geschrieben 28 Juni 2014 - 19:29 Uhr
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Geschrieben 28 Juni 2014 - 19:29 Uhr
#2
Geschrieben 28 Juni 2014 - 19:36 Uhr
mach die standlicht licht lichtLicht birne rein und gut ist ?
#3
Geschrieben 28 Juni 2014 - 20:12 Uhr
#4
Geschrieben 28 Juni 2014 - 22:11 Uhr
Aufgepasst.... Ist deine R6 nach EU-Recht oder nach StVZO zugelassen?
Standlicht ist bei Motorrädern nur Pflicht, wenn sie nach EU-Recht zugelassen sind.
Steht also im Fahrzeugschein keine Typgenehmigungsnummer (Feld K), darf das Standlicht ausgebaut (aber nicht defekt) sein.
Der zugehörige Gesetzestext ist §51 StVZO http://www.verkehrsp...zo/stvzo_51.php
Darin steht:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm – müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein