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Die Saison Geht Los Und Schon Die Ersten Punkte...


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30 Antworten in diesem Thema

#1 Beckso5

Beckso5

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Geschrieben 30 März 2011 - 16:34 Uhr

Hey liebe R6 Gemeinde,

Ich wollte heute bei dem schönen Wetter ne Tour auf meiner Hausstrecke machen. Leider bin ich noch nicht einmal bis dahin gekommen:

Auf dem Weg dahin war ein mega Stau in der Stadt (warum kommt später!) und wie das als Motorradfahrer so ist, hab ich mich durch links überholen vorgedrängelt. Irgendwann ging das aber nicht mehr und da hab ich rechts überholt und zwar auf einem extra markierten Radfahrweg AUF der Straße. Ich bin diesem Radweg bis auf den Bügersteig gefolgt und wollte dort weiter überholen, aber plötzlich stand schon so ein Opa vor mir und versperrte mir den Weg.... Ich dachte erst was ist das denn für ein Witzbold, aber es war natürlich die Polizei...

Ende vom Lied: Der Tatbestand für das rechtsüberholen heißt "Überholen bei unklarer Verkehrslage"! Und soll wohl, laut Polizei, 150€ und 4 Punkte kosten! Stimmt das soweit?
Ich meinte auch zu dem Beamten, dass ich ja so gesehen nur den Verkehrsfluß entlastet habe, und er sagte ich soll das in die Stellungnahme schreiben.

Die Bezeichnung für die Sache auf dem Bürgersteig weiß ich nicht mehr ganz genau, irgendwas mit "...zum schnelleren Vorankommen"! Ich werde bei der Stellungnahme sagen, dass ich das Motorrad auf dem Bürgersteig abstellen wollte. Meint ihr, das lindert die Strafe? Vielleicht bekomm ich dann nur eine Strafe wegen Parken auf dem Bürgersteig?!

Wie würdet ihr handeln? Anwalt?!

Klar, bin ich mir bewusst, dass das ganze nicht StVO konform war!! Also bitte keine Diskussionen über mein Verhalten, wir sind schließlich Motorradfahrer und jeder sollte wissen wie scheiße so ein Stau ist ;) Es hat sich übrigends nur gestaut, weil die Polizei so viele Wagen aus dem Verkehr gezogen hat...Das ist die Ironie an der ganzen Sache!
Naja bin froh, dass sie sich mein Bike nicht genauer angeguckt haben :D

Bearbeitet von Beckso5, 30 März 2011 - 16:46 Uhr.


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Geschrieben 30 März 2011 - 16:34 Uhr

Hallo Beckso5,

schau mal hier: Die Saison Geht Los Und Schon Die Ersten Punkte.... Dort wird jeder fündig!





#2 Memphis

Memphis

    Niemalsbremser

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Geschrieben 30 März 2011 - 18:20 Uhr

Also ganz ehrlich: Wenn man hier nicht schreiben soll das die Aktion einfach nur scheiße war, dann wirst du keine Posts unter deinem Thread bekommen.
Was soll man dazu schon sagen?

Der Radfahrweg auf der Straße heißt "Radfahrstreifen oder Schutzstreifen" und ist NICHT für Motorräder freigegeben, erstrecht nicht, wenn er irgendwann von der Straße auf einen Bürgersteig mit getrenntem Radweg führt.
Da biste echt selbst schuld wenn du darauf rumfährst. :dummheit:

Und dein Ausspruch: wir sind alle Motorradfahrer. Was soll uns der sagen? Kann ich jetzt nichts mit anfangen im Hinblick auf deine Aktion.
Nein ich bin nicht auf Krawall gebürstet. Ist meine persönliche Meinung zu deiner Aktion die ich nicht nur in diesem Moment vertrete.
Anwalt: :lol: Wenn du Zeit und Geld dafür hast, dann versuch halt die Aktion zu deinen Gunsten zu verdrehn. :verwirrt:

Memphis

Bearbeitet von Memphis, 30 März 2011 - 18:23 Uhr.


#3 loop

loop

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Geschrieben 30 März 2011 - 18:38 Uhr

Naja mein Fahrstil ist er nicht. Doch glaube ich kaum, dass du da irgendwas drehen und wenden kannst


#4 JiN

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Geschrieben 30 März 2011 - 19:20 Uhr

Wenn du ne Rechtschutz hast kannste doch ruhig mal zum Anwalt gehen und den Fragen was der davon hält und ob sich ne gegenklage lohnt, durch die Rechtschutz bezahlste doch nix


#5 SpeedyGonzales92

SpeedyGonzales92

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Geschrieben 30 März 2011 - 20:27 Uhr

Also ich kann schon verstehen was er mit dem Satz "Wir sind ja schließlich alle Motorradfahrer"meint... weil ganz ehrlich - wer hat im Stau noch nicht auf einer Autobahn 2 spurig in jeder Richtung rechts überholt... also in der Mitte...

Gut in der Stadt also auf dem Radweg ist das schon wieder bisschen was anderes... aber kenn ich zu gut wenns mal schnell gehen muss... dann nimmt man eben als Motorradfahrer auch mal die Abkürzung ich mein im grunde genommen... wenn du 10 - 20 km/h fährst kann man dich doch mittem Bike auch als Fahrrad mit Hilfsmotor einschätzen :lol: ich mein wo ist da der Große Unterscheid zu einem Fahrrad...

Ich mein das am Morgen durch den Stau schlängeln bringt mir mindestens eine halbe Stunde mehr schlaf :zyklop:

Spaß bei Seite...

Aber trotzdem denke ich auch das du in dieser Sache nicht viel bewirken kannst... wirsts wohl einfach so hinnehmen müssen...


#6 joR6

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    QE-Admin!!! Kyffzweitausendzwölfteilnehmer!!

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Geschrieben 30 März 2011 - 21:02 Uhr

dummes ding :lol: hättest halt dein moped schieben müßen :ahh:

aber im ernst: bezahl das geld, kassier die punkte und lern draus. mit rechtsschutz würd ich da net anfangen, es sei denn du hast keinen selbstbeteiligung.


#7 Beckso5

Beckso5

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Geschrieben 30 März 2011 - 21:33 Uhr

Also ich kann schon verstehen was er mit dem Satz "Wir sind ja schließlich alle Motorradfahrer"meint... weil ganz ehrlich - wer hat im Stau noch nicht auf einer Autobahn 2 spurig in jeder Richtung rechts überholt... also in der Mitte...


Genau das wollte ich damit sagen! Und ihr könnt mir auch nicht erzählen, dass ihr immer nach StVo fahrt. Aber gut, ich nehme eure Kritik hin. Ist halt mein Fahrstil der mich da reingeritten hat...

Ich hab noch eine Frage: Gilt hier auch die Regelung, dass mir nur das "schlimmere" Delikt angerechnet wird oder muss ich für beide bezahlen?


#8 JiN

JiN

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Geschrieben 30 März 2011 - 22:02 Uhr

soweit ich weis kann die Polizei dich nur für 1 delikt verwarnen und nicht für beide.


#9 Andy241

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Geschrieben 31 März 2011 - 06:32 Uhr

Richtig die "schlimmere Tat" wird bestraft...

Aber mach dir nix draus, des is noch Harmlos -.-
Hab etz genau eine woche meine R1 und fahr gestern Abend nach hause, nach ner kleinen Tour durch die City und geb halt am Ortsausgang, auf die Bundesstraße bei erlaubten 70 nochmal schön gas, warn noch ugf 500m bis zu mir nach Hause.
Auf einmal Blaulicht, n BMW fährt voll krass vor mich (hät mich dabei fast runter gezogen) bleib stehn, gleich motor aus und die beiden herrn steigen mit gezognen Waffen aus. Ich hab gedacht ich bin in nem schlechten Film!
Naja warn ProVida Fahrzeug, was ich eig gedacht hab, dass es sowas bei uns net gibt, naja video angeguggt...
Hab halt beschleunigt auf ner 2 Spurigen Bundesstraße die aber noch innerorts is, nachts um 23 uhr.
Ende vom lied, 165 bei erlaubten 70 = 95kmh zu schnell = 600 Euro x2 weil ab 50% von Vorsatz ausgegangen wird, sprich 1200 euro, 4 Punkte und 3 Monate laufen.

Ganz ehrlich bevor ich hier angemault werde, is meine Schuld, hab ich eingesehn, hab eben einfach 100 Meter zu früh gas gegeben, weil danach unbegrenzt ist.
Der Polizist hat auch gemeint, dass man Nachts auf so ner Straße, wo weit und breit keine Fußgänger, Radfahrer oder ähnliches sind, mal n bissi zügiger fahren kann, aber ich habs eben n bissi übertrieben...

Ende vom lied, meine Saison beginnt im Juli ;)

Greetz Andy


#10 R6CarteLLo

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Geschrieben 31 März 2011 - 08:12 Uhr

bitter bitter..


#11 jetliner

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Geschrieben 31 März 2011 - 08:50 Uhr

Mal gespannt was der Anwalt sagt :abgelehnt:


#12 Schorny

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Geschrieben 31 März 2011 - 09:00 Uhr

nimm dir ein Beispiel an Andy241 und kassier die Strafe wie ein Mann. Wer scheiße baut muss dafür gerade stehen....die 4 Punkte und 150 € lassen dich immerhin weiterfahren... was solls...Shit Happens und demnächst am Stauende warten.... und nicht vergessen: Stau is nur hinten doof, vorne gehts... ;-)


#13 Beckso5

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Geschrieben 31 März 2011 - 09:40 Uhr

nimm dir ein Beispiel an Andy241 und kassier die Strafe wie ein Mann. Wer scheiße baut muss dafür gerade stehen....die 4 Punkte und 150 € lassen dich immerhin weiterfahren... was solls...Shit Happens und demnächst am Stauende warten.... und nicht vergessen: Stau is nur hinten doof, vorne gehts... ;-)

Ja, wenn es "nur" bei dieser Strafe bleibt, dann hab ich da auch kein Problem mit! Ich hab bis jetzt nur noch nix zum Fahren auf dem Bürgersteig gefunden! Weiß jemand wie das geahndet wird? Oder schätzt ihr, dass es nicht so schwerwiegend ist wie die 1. Sache und damit wegfällt?

Hier hab ich allerdings gefunden, dass Überholen bei unklarer Verkehrslage (19) 3 Punkte und 100€ kostet. 19.1 sehe in meiner Situation nicht als aussagekräftig, da ich gegen die angegebenen Zeichen nicht verstoßen habe oder wie seht ihr das?
KLICK

HIER ist eine Definition für die "unklarer Verkehrslage". Laut den Rechtssprechungen ist ja eigentlich alles im Straßenverkehr unklar...

Ok, HIER zum Thema Bürgersteig und Schutzstreifen

Bearbeitet von Beckso5, 31 März 2011 - 10:07 Uhr.


#14 fjen

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Geschrieben 31 März 2011 - 12:03 Uhr

Deinen Kopf wirst aus der Schlinge wahrscheinlich nicht mehr rausbekommen. Aber mit entsprechend Zeit und Geld kannst über einen guten Rechtsverdreher noch was reissen, lohnt sich aber vermutlich nur wenn du keine Selbstbeteiligung hast.
@Memphis: Die Moralapostel haben meistens weniger Spaß beim Fahren ;)


#15 Xon

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Geschrieben 31 März 2011 - 14:05 Uhr

also in meinen augen bringt das gaze verrückt machen hier rein gar nix !
du suchst jetzt nach einer vllt anzeige , vllt kommt das vllt auch das .... wart es doch einfach ab , bevor die anzeige nicht schwarz auf weiß vor dir liegt kannst du eh nix machen ! selbst wenn du nur geladen wirst zur aussage steht nacher der gurnd und tatbestand drin , ab dann kannst du zu einem anwalt gehen und mit dem drüber sprechen , aber so machst dich nur verrückt !
ganz aus der scheise rauskommen wirst du eh nich mehr !


#16 naunka

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Geschrieben 31 März 2011 - 18:17 Uhr

Also den Tatbestand den du meinst ist der:

NR: 102100 Sie benutzten vorschriftswidrig den Gehweg: 5,00€ ( § 2 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 2 BKat )

Da der Fahrradstreifen aber noch mit zur Fahrbahn (nicht zum Fahrstreifen) gehört, fällt das hier weg.

Den Tatbestand den man dir gesagt hat lautet:
NR: 105618 Sie überholten, obwohl Sie nicht übersehen konnten, dass während des
gesamten Überholvorgangs eine Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen
war. Sie missachteten dabei Überholverbotszeichen ( Z 276/277 ) : 4 Punkte 150,00 € ( § 5 Abs. 3, § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 19.1 BKat; § 19 OWiG )

Ich habe jetzt keine Ahnung wie es da bei dir aussieht. Unklare Verkehrslage ist meistens vor Kreuzungen oder Einmündungen gegeben.
(Definition: Unklare Verkehrslage ist gegeben, wenn nach allen Umständen mit ungefährlichem Überholen nicht gerechnet werden kann.)

Wenn da jetzt noch ein Überholverbotszeichen gestanden hat dann hast du schlechte Karten.

Es kommt aber auch darauf an, ob du wirklich jetzt genau das in deinem Bußgeldbescheid drinstehen hast.



... und die Polizei kann sehr wohl mehrere Dinge ahnden. Es ist halt die Frage ob von Tateinheit oder Tatmehrheit ausgegangen wird. Beispiel:

Tateinheit: Beim Überholen zu schnell gewesen
Tatmehrheit: Zu schnell gewesen und dabei nicht angeschnallt

Bearbeitet von naunka, 31 März 2011 - 18:18 Uhr.


#17 Beckso5

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Geschrieben 31 März 2011 - 18:33 Uhr

Wenn da jetzt noch ein Überholverbotszeichen gestanden hat dann hast du schlechte Karten.

Nee, also da war keins. Es war eine ganz normale Kreuzung in der Stadt. Ich habe auf dem Radfahrspur rechts überholt, dann auf der Radfahrspur rechts abgebogen und dann war ich praktisch schon auf dem Bürgersteig. Also passt das doch mit dem Benutzen des Gehwegs.

Aber wie einer von euch schon sagte, werd ich wohl auf den Bescheid warten. Mein Anwalt braucht das Aktenzeichen und wird dann Akteneinsicht beantragen. Also erstmal abwarten.


#18 Stefan81

Stefan81

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Geschrieben 31 März 2011 - 19:52 Uhr

Echt scheiße gelaufen.


#19 knaecke

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Geschrieben 31 März 2011 - 21:27 Uhr

oh gott ich hab nen Sperrstreifen überfahren ! keine angst der lebt noch. :daumen:


#20 Memphis

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Geschrieben 01 April 2011 - 15:37 Uhr

@Memphis: Die Moralapostel haben meistens weniger Spaß beim Fahren ;)


Mach dir mal keine Sorgen, ich hab einen haufen Spaß...bin bei weitem auch kein Engel, aber ich weis welche Aktionen dumm sind und welche man machen kann.
Charlie Sheen würde sagen: Es ist ein Talent
;)

Bearbeitet von Memphis, 14 Mai 2011 - 12:54 Uhr.