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Gewährleistung Auf Austauschmotor?


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3 Antworten in diesem Thema

#1 R6Maus

R6Maus

    Fahrradfahrer

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Geschrieben 20 Juli 2012 - 15:04 Uhr

Hallo Leute,
Ich habe ein Problem. Ich habe mir Anfang des Jahres eine gebrauchte R6 RJ03 beim Händler gekauft und habe auch ein Jahr Gewährleistung auf die Maschine bekommen. Jetzt hatte ich einen Motorschaden und habe auf Gewährleistung einen gebrauchten Austauschmotor bekommen.Bekomme ich jetzt auf den Motor wieder Gewährleistung oder nicht? :hilfe:
LG R6Maus


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Geschrieben 20 Juli 2012 - 15:04 Uhr

Hallo R6Maus,

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#2 Iggi

Iggi

    Niemalsbremser

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Geschrieben 20 Juli 2012 - 15:55 Uhr

ich finde den kack § gerade nicht -.-
naja wie auch immer, Gewährleistung gilt auf den Gegenstand (nur den Motor) dann wieder 1 Jahr ab Übergabe in deine Hände.

Bearbeitet von Iggi, 20 Juli 2012 - 15:57 Uhr.


#3 freak0r

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Geschrieben 20 Juli 2012 - 16:56 Uhr

§433 ff. BGB. soweit vertraglich nicht anders geregelt hast du 1jahr gewährleistung auf den austauschmotor. in den ersten 6 monaten muss der händler das teil anstandslos tauschen ( und auch alle dadurch entstandenen folgeschäden tragen ). Danach musst du nachweisen, dass der sachmangel schon zum zeitpunkt des kaufes bestanden hat.


#4 US1111

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Geschrieben 20 Juli 2012 - 20:34 Uhr

Fällt unter die Ersatzteilgewährleistung. Es ist übrigens kein Austauschmotor in diesem Sinne, da sowas von Yamaha nicht angeboten wird, sondern ein Ersatzmotor. Da dieser in der Regel ein gebrauchter Motor ist, sollte man aufpassen, dass der Händler nicht versucht, sich irgendwie rauszureden. Er muss den Motor also selber besorgt haben und dir die Laufleistung bescheinigen.